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Heute hab ich bei Apple angerufen, da mein MacBook neben Verfärbungen nun auch von den Random shutdowns betroffen ist. Dort erhielt ich die Auskunft, das Gerät müsste eingeschickt werden. Auf die Frage nach einem Ersatzgerät bekam ich die Auskunft, das müsste ich selber zahlen....
Da ich allerdings Jura-Student bin, wusste ich dass diese Auskunft falsch ist, und sich nicht mit unserem geltenden Kaufrecht verträgt. Also bat ich um die NUmmer der Zentrale, bei der ich dann auch einen Mitarbeiter an den Apparat bekam. Als ich diesen darauf hinwies, dass das Wahlrecht ob ein Gerät repariert wird oder ein neues geliefert wird beim Kunden liegt (auf Nachfrage gerne näheres) und unabhängig hiervon der Kunde immer berechtigt ist, die Kosten für ein Leihgerät ersetzt zu kriegen, erhielt ich nur die Antwort, diese Regelungen seien durch Apple Garantiebestimmungen ausgeschlossen. Jedoch ist es so, dass Apple-Garantiebestimmungen geltendem Recht nicht standhalten, da bei einem Kaufvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher bei der Nacherfüllung nicht von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden kann. Als ich ihn darauf hinwies, wurde er recht hilflos und sagte er sei kein Rechtsexperte, kann aber nur sagen wie Reparaturen normalerweise gehandhabt werden.
Ich habe daher einen Brief an dei Apple Rechtsabteilung verfasst in dem ich von meinem Wahlrecht Gebrauch mache und Nachlieferung (also ein neues Macbook) fordere. Sollte Apple nicht binnen 7 Tagen ein neues MacBook geliefert haben, so werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich kann jedem nur raten, sich rechtlich beraten zu lassen. De facto erfüllt Apple seine NAcherfüllungspflichten nämlich nicht im Einklang mit geltendem Recht. Dabei finde ich es extrem enttäuschend von Apple, dass offenkundig falsche Angaben gegenüber Kunden über die ihnen zustehenden Rechte erteilt werden. Gibt es hier noch mehr Juristen im Forum? Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit Apple gemacht?
Da ich allerdings Jura-Student bin, wusste ich dass diese Auskunft falsch ist, und sich nicht mit unserem geltenden Kaufrecht verträgt. Also bat ich um die NUmmer der Zentrale, bei der ich dann auch einen Mitarbeiter an den Apparat bekam. Als ich diesen darauf hinwies, dass das Wahlrecht ob ein Gerät repariert wird oder ein neues geliefert wird beim Kunden liegt (auf Nachfrage gerne näheres) und unabhängig hiervon der Kunde immer berechtigt ist, die Kosten für ein Leihgerät ersetzt zu kriegen, erhielt ich nur die Antwort, diese Regelungen seien durch Apple Garantiebestimmungen ausgeschlossen. Jedoch ist es so, dass Apple-Garantiebestimmungen geltendem Recht nicht standhalten, da bei einem Kaufvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher bei der Nacherfüllung nicht von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden kann. Als ich ihn darauf hinwies, wurde er recht hilflos und sagte er sei kein Rechtsexperte, kann aber nur sagen wie Reparaturen normalerweise gehandhabt werden.
Ich habe daher einen Brief an dei Apple Rechtsabteilung verfasst in dem ich von meinem Wahlrecht Gebrauch mache und Nachlieferung (also ein neues Macbook) fordere. Sollte Apple nicht binnen 7 Tagen ein neues MacBook geliefert haben, so werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich kann jedem nur raten, sich rechtlich beraten zu lassen. De facto erfüllt Apple seine NAcherfüllungspflichten nämlich nicht im Einklang mit geltendem Recht. Dabei finde ich es extrem enttäuschend von Apple, dass offenkundig falsche Angaben gegenüber Kunden über die ihnen zustehenden Rechte erteilt werden. Gibt es hier noch mehr Juristen im Forum? Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit Apple gemacht?