dann erläutere, in wie fern der Finder nicht das Eigentum erhält. Aber das kannst du ja offenbar nicht.
Du meckerst, ohne einen Weg aufzuzeigen, wie das Gericht auf Basis der Gesetzeslage hätte anders entscheiden können.
Warum kann das nicht sein? Woher nimmst du den Rechtsanspruch, dass ein von dir gefundenes iPhone auch gefälligst zu funktionieren hat?st es ein iPhone dann kann ich damit nichts anfangen und das kann es nicht sein.
Gesetz sagt man wird Eigentümer einer Sache wenn es 6 Monate lang nicht abgeholt wird. Ist es ein iPhone dann kann ich damit nichts anfangen und das kann es nicht sein. Ich weiß nicht warum man aus einer klaren Meinung etwas umständliches machen muss damit man diskutieren kann bzw es will.
Naja. Aber mit welcher Begründung verweigert Apple dem rechtmäßigen Eigentümer des Smartphones das zurücksetzen auf Werkseinstellungen? Dass das Ding quasi leer übergeben wird? Wie gesagt, der neue Besitzer ist rechtmäßiger Eigentümer, kann dies auch zweifelsfrei nachweisen und sollte entsprechend die Weisungsbefugnis darüber haben, das Ding zurücksetzen zu dürfen. Es verlangt ja niemand, die Apple ID zu entsperren oder die darauf befindlichen Daten rauszurücken.Du wirst Eigentümer der Sache, genau in dem Zustand, wie Du es gefunden hast. Und das ist nunmal der gesperrte Zustand.
Nirgendwo steht, dass irgendjemand eine Fundsache in einen funktionsfähigen Zustand für den Finder versetzen muss. Weder Apple oder der Staat oder sonst irgendwer.
Wenn ich ein Auto aus einer Versteigerung des Zolls erstehe, dem keine Schlüssel "beilagen" kann ich mit dem Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs auch zu BMW gehen und mir neue Schlüssel bestellen.
Dann sind das doch Autos, die Zoll oder Polizei eingezogen haben oder die dort ausgesondert wurden? Damit sind Vorbesitzer und der Weg, auf dem der Meistbietende daran gekommen ist (Gangster -> Polizei -> Käufer) eindeutig bekannt.Wenn ich ein Auto aus einer Versteigerung des Zolls erstehe,
Einen "Rechtsanspruch" darauf habe ich nicht mal als ursprünglicher Neuwagenkäufer. Es gibt überhaupt keinen "Rechtsanspruch" auf überhaupt irgendwas. Außer vielleicht auf einen Anwalt.hast du einen Rechtsanspruch darauf, dass BMW dir die Schlüssel geben muss? BMW hat doch nichts mit deinem Kaufvertrag zwischen dem Zoll und dir zutun.
Wie kommst du darauf, dass Apple gegenüber einem Eigentümer weisungsgebunden ist, was das Zurücksetzen eines Telefons angeht?Aber mit welcher Begründung verweigert Apple dem rechtmäßigen Eigentümer des Smartphones das zurücksetzen auf Werkseinstellungen? Dass das Ding quasi leer übergeben wird? Wie gesagt, der neue Besitzer ist rechtmäßiger Eigentümer, kann dies auch zweifelsfrei nachweisen und sollte entsprechend die Weisungsbefugnis darüber haben, das Ding zurücksetzen zu dürfen.
Daß nur der (in den Augen Apples) rechtmäßige Besitzer das iPhone nutzen kann, nämlich der, der nachweisen kann, daß er das iPhone legal erworben hat und dafür eine Originalquittung vorlegen kann.Was bezwecken sie damit?
Das ist auch vollkommen irrelevant, wenn der Finder nach gültigem Recht der rechtmäßige Eigentümer geworden ist. Das ist doch die Grundvorrausstetzung für die Diskussion hier.Wie ein "Finder" an das iPhone gekommen ist, ist nicht so eindeutig nachvollziehbar.
Einen "Rechtsanspruch" darauf habe ich nicht mal als ursprünglicher Neuwagenkäufer.
Rechtsanspruch ist das Recht, von jemandem ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Eigentlich eine sehr gängige Formulierung in der Rechtswissenschaft.Es gibt überhaupt keinen "Rechtsanspruch" auf überhaupt irgendwas. Außer vielleicht auf einen Anwalt.
Das weiß ich auch nicht.Meine Frage zielte auch auf keinen Rechtsanspruch ab sondern auf eine mögliche, logisch nachvollziehbare Begründung seiten Apples. Was bezwecken sie damit?
Er ist doch Eigentümer. Er kann das iPhone runterwerfen, in den Mixer stecken, sich draufsetzen, es zerlegen...Das ist auch vollkommen irrelevant, wenn der Finder nach gültigem Recht der rechtmäßige Eigentümer geworden ist. Das ist doch die Grundvorrausstetzung für die Diskussion hier.
Nicht wenn in der Beschreibung steht "ohne Schlüssel". Was aber kein Problem wäre, weil ich ja nachweislich der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs geworden bin und entsprechend vom Hersteller einen neuen Satz Schlüssel kaufen kanndoch, natürlich. Wenn die Schlüssel fehlen ist dies ein Sachmangel. Aber auch da hat der Hersteller nichts mit zutun, sondern der Händler. Dem Gegenüber hat man einen Rechtsanspruch auf Mangelbeseitigung, was in dem Fall wohl das Aushändigen der Schlüssel ist.
Wäre doch hier das gleiche, Ich habe rechtmäßig das Eigentum erworben und möchte von Apple nur, dass mir Apple mein Eigentum wieder auf Werkseinstellung zurücksetzt. Ggf. gegen Aufwandserstattung, was ja legitim wäre.
Laut Gericht ja nicht. Was soweit ja auch ok ist.Ja, ich wäre ja auch dafür, dass Apple es so handhabt. Aber die Frage ist, ob man Apple dazu zwingen kann.
Schön zusammengefasstIch finde es rechtlich sauber, aber sagen wir mal menschlich nicht besonders schön.
Find my iPhone ist doch immer eingerichtet, wenn die iCloud aktiv ist, oder?Akku leer zB.
Oder Find-my-iPhone war gar nicht eingerichtet.
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