Mitglied 105235
Gast
Hast du natürlich recht, daher muss die Ausnahmen genau definiert werden. Ist es über eine Auktion erworben worden die eine Stadt oder Gemeinde in Auftrag geben hat oder eine Online Auktion wo jemand ein geklautes iPhone verkauft hat.Ich finde das nur mehr als konsequent richtig. Je mehr man über Ausnahmen und Eventualitäten nachdenkt, ob und in welchem Fall man denn nun ein iPhone entsperrt oder eben nicht, um so eher finden sich windige Gesellen mit, na sagen wir, neuen "Geschäftsideen".
Da hast du vollkommen recht, aber das kann Apple sicherlich ändern. In den eben bei der Freischaltung sämtliche Daten gelöscht werden.man denke nur an die Möglichkeit, dass sich Behörden das Eigentum an solchen Geräten verschaffen und dann mit dem Argument des Eigentumnsachweises die Freischaltung verlangen könnten... find ich nicht so dolle
Es ist sicherlich nicht einfach da einen guten und sauberen Prozess zu entwickeln aber es ist möglich.