Nodpf
deaktivierter Benutzer
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Oder vielleicht weil die Lagerung gefundener Gegenstände unnötig organisatorischen Aufwand bedeutet und es nicht argumentierbar ist, warum der Staat, die Gemeinde oder wer auch immer per sé von der Versteigerung gefundener Sachen profitieren sollte?Warum aber fällt dem Finder die Fundsache zu? Weil es eine Art Belohnung ist, die dazu dienen soll, dass Menschen überhaupt gefundene Sachen abgeben und nicht liegen lassen (vom Tatbestand der Unterschlagung -sprich behalten- will ich mal nicht schreiben).
Wie kommst du denn darauf, dass der Finder für Entsorgungskosten aufkommen muss?Es könnte durchaus sein, dass ein weiteres Gericht den Finder (dessen Personalien ja bekannt sind) für die Entsorgungskosten aufkommen lässt. Das schimpft sich dann Rechtsstaat.
Ist streng nur hypothetisch gemeint. Aber in Zeiten, wo verarme Rentnerinnen strafrechtlich (!) für Flaschensammeln verurteilt werden und "schwarzfahren", also ohne Führerschein, auch eine Straftat ist, da kanns gut sein, dass einem Richter einfällt, den Finder heranzuziehen.Wie kommst du denn darauf, dass der Finder für Entsorgungskosten aufkommen muss?
Nein denn es gibt keine Pflicht von seinem Recht gebrauch zu machen. Soll heissen, ich muss eine gefundene und abgegebene Sache nicht in meinen Eigentum übergehen lassen wenn sich der eigentliche Eigentümer nicht meldet oder ermitteln lässt.Was bleibt? Es könnte durchaus sein, dass ein weiteres Gericht den Finder (dessen Personalien ja bekannt sind) für die Entsorgungskosten aufkommen lässt. Das schimpft sich dann Rechtsstaat.
Genau, deshalb gebe ich auch nie meine Daten an, wenn ich etwas mal gefunden habe und abgebe... Ansonsten war es auch hier nur hypothetisch gemeint, denn wenn ein Gericht urteilt, dass Apple nicht zur Entsperrung für Fremde verpflichtet werden kann (was an sich sehr zu begrüßen ist), müsste es ja trotzdem einen Weg aufzeigen. Denn für einen Finder ist damit jedes iPhone/iPad wertlos.Nein denn es gibt keine Pflicht von seinem Recht gebrauch zu machen. Soll heissen, ich muss eine gefundene und abgegebene Sache nicht in meinen Eigentum übergehen lassen wenn sich der eigentliche Eigentümer nicht meldet oder ermitteln lässt.
Dann solltest du mit deinem "Das schimpft sich dann Rechtsstaat" vielleicht etwas vorsichtiger umgehen.Ist streng nur hypothetisch gemeint.
Ist streng nur hypothetisch gemeint. Aber in Zeiten, wo verarme Rentnerinnen strafrechtlich (!) für Flaschensammeln verurteilt werden und "schwarzfahren", also ohne Führerschein, auch eine Straftat ist, da kanns gut sein, dass einem Richter einfällt, den Finder heranzuziehen.
Ich habe bereits mehrfach den sogenannten Rechtsstaat verklagt und gewonnen. Deshalb maße ich mir an, diesen als fehlerhaft hinzustellen. Denn mit Recht hat das System BRD nicht immer was zu tun... und ich bin kein sog. Reichsbürger, falls der Eindruck entstehen sollte.Dann solltest du mit deinem "Das schimpft sich dann Rechtsstaat" vielleicht etwas vorsichtiger umgehen.
https://www.bussgeldkatalog.org/reissverschlussverfahren/OT, durch das Risverschlusseinfädeln, was ich als Gesetzt ansah, darf ich meinen Schaden mit 3.000,- selber zahlen. (""Dann müssen sie eben gegen das Hindernis fahren""):rolleyes:
Etwas anderes wollte ich hier mit auch sagen. Aber wenn wir ehrlich sind stimmen viele Sachen bei uns nicht. Man braucht sich nur mal anschauen welche Straßen es für das "Raubkopieren" gibt und welche für Vergewaltigung und Mord... aber egal. Das gehört hier nun nicht hin und entsprechend sollten wir das auch dann gleich lassen darüber zu reden.Schlussendlich halte ich das Urteil nicht zu Ende gedacht. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich damit sagen.
Ich habe bereits mehrfach den sogenannten Rechtsstaat verklagt und gewonnen. Deshalb maße ich mir an, diesen als fehlerhaft hinzustellen.
Man braucht sich nur mal anschauen welche Straßen es für das "Raubkopieren" gibt und welche für Vergewaltigung und Mord... aber egal.
... aber egal. Das gehört hier nun nicht hin und entsprechend sollten wir das auch dann gleich lassen darüber zu reden.
Ich glaube, nach dem Verhältnismäßigkeitsprizip wird sich eine Kommune stark überlegen, ob sie jeden, der eine Haarspange, einen alten Pollover oder ein Spielzeug findet, nach Ablauf der Wartefrist anschreiben, mahnen, noch mal mahnen, sich den Entsorgungsnachweis eventuell zeigen lassen wird usw. oder das einfach selber entsorgt.Und genau darum ging es ja @Mondapfel, was wäre wenn nun der nächste Richtiger die Finder dazu verdonnert das Gefunde nun wieder abzuholen.
Jetzt wird das schon wieder behauptet... wie kommst du darauf, dass man dazu verdonnert wird, es abzuholen?Und genau darum ging es ja @Mondapfel, was wäre wenn nun der nächste Richtiger die Finder dazu verdonnert das Gefunde nun wieder abzuholen. Denn es gehört nun einen ja?
Ganz ehrlich, das würde ich mir auch wünschen.Ich glaube, nach dem Verhältnismäßigkeitsprizip wird sich eine Kommune stark überlegen, ob sie jeden, der eine Haarspange, einen alten Pollover oder ein Spielzeug findet, nach Ablauf der Wartefrist anschreiben, mahnen, noch mal mahnen, sich den Entsorgungsnachweis eventuell zeigen lassen wird usw. oder das einfach selber entsorgt.
Da findet sich schon wer, es hat ja wie es scheint auch jemand geklagt. Das er ein iPhone erhalten hat welches er über das Fundbüro erhalten hat und dieses nicht nutzen konnte.Wer sollte denn klagen auf Entsorgung durch den Finder, so daß ein Richter das zu entscheiden hätte?
Es muss schon schwer sein Sätze komplett zu lesen und zu verstehen. Daher nun ein Teil des Zitates nun aber Dick, Groß und in Rot sowie Unterstrichen, welches du selber nun zitiert hast.Jetzt wird das schon wieder behauptet... wie kommst du darauf, dass man dazu verdonnert wird, es abzuholen?
Du kannst die diese Wörte verstehen? Ja? Gut.was wäre wenn
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