Salud
Golden Noble
- Registriert
- 25.06.07
- Beiträge
- 15.864
Finde ich dennoch nicht richtig. Für den Preis könnte man auch den Bestandskunden mal ne Gutschrift gönnen.
Schade… aber die brauchen ja neue Funktionen für iOS 18Noch nicht, wollen wir hoffen das die so schlau sind und sowas kommt.
Die Glocke habe ich gar nicht im Kontrollcenter. Oder gibts die nur wegen der Aktionstaste auf dem 15er. Bin noch auf dem 14 PM.Über das Kontrollzentrum oder wie es auch immer heißt
Ja. Das ist ein Feature des iPhone 15 Pro, da man am Schalter nicht mehr erkennen kann, ob es lautlos ist.Die Glocke habe ich gar nicht im Kontrollcenter. Oder gibts die nur wegen der Aktionstaste auf dem 15er. Bin noch auf dem 14 PM.
Die Kamera.Was habt ihr sonst so auf die Taste gelegt?
Kann in den Einstellungen aktiviert werden, ob mit oder ohne Glocke.Die Glocke habe ich gar nicht im Kontrollcenter. Oder gibts die nur wegen der Aktionstaste auf dem 15er. Bin noch auf dem 14 PM.
Ja, wobei mir da der Button unten im Sperrbildschirm ausreicht.Die Kamera.
Einen Knopf drücken, und die Kamera ist aktiv.
Das war für mich die sinnigste Funktion.
Die Wischgeste im Sperrbildschirm geht noch viel besser, da braucht man nicht erst den Button treffen.Ja, wobei mir da der Button unten im Sperrbildschirm ausreicht.
Was stript sich Deine Tussi denn so zusammen [emoji85]
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.