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[Sammelthread] Alle iPhone 14 Modelle - Erfahrungen, Fragen und sonstiger Austausch

Salud

Golden Noble
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So, eine Woche mit Always On ist ab jetzt wieder Always Off. Für mich persönlich kein Mehrwert.
Ständig schaut man aufs Display und denkt das iPhone ist noch an, da im Always On für meinen Geschmack immer noch zu hell. Jeder glotzt aufs Display wenn man mal vergisst das Display nach unten auf den Tisch zulegen.
Für mich als Besitzer einer Smartwatch brauche ich das nicht, wie es ohne eine solche wäre kann ich nicht sagen. Allerdings würde ich wahrscheinlich auch dauernd drauf schauen, weil ich denke „ach guck, leuchtet.“
 

Mitglied 236657

Gast
Wenn du dich eh schon entschieden hast dein Maleur auf andere abzuwälzen war die ganze Frage sinnlos, oder hast du dir Bestätigung und Ermutigung erwartet?

Übrigens gilt das 14 tägige Rückgaberecht bei Fernabsatzgeschäften zur Prüfung der Ware wie es auch im Ladengeschäft möglich wäre.

Alles was darüber hinaus akzeptiert wird ist Kulanz des Händlers.

Ein Gerät zu beschädigen gehört nicht zur akzeptierten Prüfung im Ladengeschäft, du solltest dich vllt. selber nochmal schlau machen.

Sämtliche Gebrauchsspuren am Gerät kann dir der Händler in Rechnung stellen bzw. von der Rückerstattung abziehen —> Wertersatz.
Dafür müsste Apple aber beweisen, dass das Gerät tadellos ausgeliefert wurde und das können sie nicht. In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist das nunmal per Gesetz so.

Einer hier im Forum hatte sein 14 Pro doch im Apple Store ausgepackt und ebenfalls einen Kratzer auf dem Display und es noch vor Ort getaucht.
Ich hatte bei einem 6s frisch aus dem Karton von Apple eine Beule in der Rückseite. Das kann also durchaus vorkommen, dass ein iPhone mit „Macke“ ausgeliefert wird.

Dem User hier jetzt pauschal zu unterstellen, er hätte den Kratzer selbst verursacht, finde ich auch nicht richtig. Kann keiner hier wissen…
 

Salud

Golden Noble
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Die Gesetze sollten angepasst werden. Wenn jemand sein iPhone auspackt es aktiviert und sich nicht innerhalb von 1 Tag bei Apple, wegen einem Mangel, meldet, sollte einfach Pech haben.

Edit: Optische Mängel sind gemeint.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sequoia

Swiss flyer
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Und nachher wird wieder gemeckert, dass die Preise der iPhones wieder gestiegen sind.
Es liegt vermutlich nicht daran, dass viele den Widerruf nutzen, aber wissen wirs?
Apple ist nicht ganz dumm, und Widerrufe werden in der Preispolitik natürlich berücksichtigt.

Auf den Rest von @Ator braucht man nicht eingehen 😉
 

Mitglied 236657

Gast
Die Gesetze sollten angepasst werden. Wenn jemand sein iPhone auspackt es aktiviert und sich nicht innerhalb von 1 Tag bei Apple, wegen einem Mangel, meldet, sollte einfach Pech haben.
Sehe ich auch so. Versteckte Mängel müssten davon aber ausgenommen werden, sonst machen sich die Unternehmen nicht mehr die Mühe, mängelfreie Produkte auf den Markt zu bringen. Denn auch da gibt es so einige schwarze Schafe. Der Verbraucherschutz muss ja irgendwo gewährleistet bleiben.
 
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Mitglied 241048

Gast
Die Gesetze sollten angepasst werden. Wenn jemand sein iPhone auspackt es aktiviert und sich nicht innerhalb von 1 Tag bei Apple, wegen einem Mangel, meldet, sollte einfach Pech haben.

Du kannst aber leider nicht bei allen Geräten feststellen, wann sie erstmalig in Betrieb genommen wurden. Nur, weil etwas bei einem Smartphone möglich ist, muss es zum Beispiel bei einem Staubsauger nicht auch möglich sein.

Nee, die Gesetze sind schon okay. Oftmals sind eher die Verbraucher das Problem.

Obwohl, so ganz okay sind die Gesetze auch nicht. Ich fände z.B. ein siebentägiges Rückgaberecht beim Kauf vor Ort angebracht. Ich würde dann z.B. auch wieder mehr im Präsenzhandel kaufen.

Eine Versicherung muss man vor dem "Schaden" abschließen, sonst ist es Betrug.

Wäre im konkreten Fall (Kratzer im Display) egal, da Apple Care+ ja eh keine kosmetischen Schäden abdeckt.
 
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Virginischer Rosenapfel
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Dafür müsste Apple aber beweisen, dass das Gerät tadellos ausgeliefert wurde und das können sie nicht. In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist das nunmal per Gesetz so.

Das ist in zweierlei Hinsicht nicht richtig.

Nicht die tadellose Auslieferung ist zu beweisen, sondern es gibt eine Beweislastumkehr, die immer wieder missverstanden wird. Sehr viele Dinge, auch Kratzer, können die Beweislast erschüttern, und dann gelten erst mal die normalen Spielregeln zur Beweislast.

Genauso kann der Verbraucher durchaus nach Ablauf der Frist oft beweisen, dass bestimmte Mängel schon bei Übergabe angelegt waren. Das Thema Beweislastumkehr ist mehr als missverständlich, weil es ein juristisches Monster sein kann.

Ferner beträgt die Frist schon lange 12 Monate, nicht 6.
 

Odin.666

Pomme d'or
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Guten Morgen, eine Frage wenn man neue Handy kauft oder bestellt ist doch meisten Folie auf Display drauf . Hat es Folie auf IPhone 14 PM drauf ? Man kann echt schlecht erkennen. Im Moment spiegelt Display für mich etwas sehr wenn man draußen geht.
 

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Virginischer Rosenapfel
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Nein, das gab es auch beim 12er nicht. Schon gar kein Case.

Ggf hast Du mal eine Art Bundle von wem auch immer gekauft, aber Apple liefert sowas nicht standardmäßig mit.

Come on, wir reden über Apple 🥳
 

blutilein

Braeburn
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Ich weiß jetzt nicht ob’s hier richtig ist, hab auch schon im AC+ unter geschaut.
Ich hatte bisher nie meine Handys versichert, dass 14er was ich jetzt habe ist wirklich ein Luxusprodukt für mich, was ich mir gern gegönnt habe aber nen Ersatz schüttel ich nicht problemlos aus dem Ärmel.

Ich bin jetzt kein Fan von Versicherungen aber diesmal ziehe ich tatsächlich AC+ in Betracht.
Sinn hin oder her, wie „unkompliziert“ ist Apple, wenn ein Fall Eintritt?

Hat da jemand Erfahrungen?
 

Mitglied 236657

Gast
Das ist in zweierlei Hinsicht nicht richtig.

Nicht die tadellose Auslieferung ist zu beweisen, sondern es gibt eine Beweislastumkehr, die immer wieder missverstanden wird. Sehr viele Dinge, auch Kratzer, können die Beweislast erschüttern, und dann gelten erst mal die normalen Spielregeln zur Beweislast.

Genauso kann der Verbraucher durchaus nach Ablauf der Frist oft beweisen, dass bestimmte Mängel schon bei Übergabe angelegt waren. Das Thema Beweislastumkehr ist mehr als missverständlich, weil es ein juristisches Monster sein kann.

Ferner beträgt die Frist schon lange 12 Monate, nicht 6.
Die 12 Monate aber nur bei Apple, oder nicht?

Ja, das meinte ich ja mit „tadellose Auslieferung“. Apple müsste nachweisen, dass der Käufer den Kratzer ins Display gemacht hat und eben nicht schon bei Auslieferung bestand. Oder ist das wieder nicht richtig? 🙈 BWL ist einfach schon zu lange her. 😌

Nach Ablauf der Frist wären das dann aber „versteckte Mängel“ oder nicht, auch wenn sie schon bei Übergabe bestanden haben. Sonst wären sie ja früher aufgefallen. Soweit ich weiß, muss man festgestellt Mängel *sofort* reklamieren, also kann nicht erst noch drei Monate warten, obwohl der Fehler offensichtlich ist…
 

Balkenende

Virginischer Rosenapfel
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Nein, die 12 Monate gelten aufgrund einer EU-Richtlinie, und wurden zum Jahreswechsel auch in D Gesetz.

Und mit verdeckten / versteckten Mängeln hat die Frage erstmal gar nichts zu tun. Das ist etwas ganz anderes.

Und langweilig für ein Appleforum, schätze ich 🥳
 
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