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Templer

Cox Orange
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Nur fürs Protokoll: Wer die für die Notwehr benutzte "Waffe" ständig mit sich führt, begeht je nach Rechtsprechung eine Körperverletzung, weil das ständige Mitführen gegen die Formulierung des gegenwärtigen Angriffs im StGB steht. Muss natürlich jeder selber abwägen.

Hast du mir dazu ein Aktenzeichen eines Landgerichtsurteiles? Danke.

Mir ist sowas ("je nach Rechtsprechung") nämlich bisher nicht bekannt.
 
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also ich kenn das auch nur so wie Snoopy es schrieb. Ich kenn mich mit Gesetz und Recht aber nicht aus. In dem Waffenladen wo ich solche Dinge kaufe wurde mir das auch gesagt. Nur zur Tierabwehr nutzen. In Notsituationen spielt das dann keine Rolle mehr.

das steht auf der HP meines Waffenladens unter dem Punkt Pfefferspray:

Pfeffer-Abwehrspray
Der Reizstoff wird als Inflammator gleichzeitig auf Haut, Schleimhäute und Augen. Bei Kontakt mit den Schleimhäuten, z.B. Augen, erfolgt sofort eine Erweiterung der Kapillargefäße, die eine momentane Sehbehinderung zur Folge hat. Die Einwirkung auf die Lungen führt zu einer kurzzeitigen, nicht lebensbedrohlichen Beeinträchtigung der Atmung. Auf der Haut wird ein stark brennender Reiz in Verbindung mit einer Hautrötung erzeugt. Durch diese Mehrfachwirkungen ist eine sichere, optimale Gefahrenabwehr gegeben. Der Pfefferreizstoff wirkt im gleichen Maße auf Tiere wie auf Menschen. Entsprechend der deutschen Gesetzgebung ist die Verwendung des Pfefferwirkstoffes im privaten Bereich gegenüber Menschen nicht zulässig.
 
Zuletzt bearbeitet:

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Stahls Winterprinz
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Ja, für was soll man es denn sonst nutzen?

Es ist ein völlig legaler Gegenstand, da kann ich auch 50 mit rumtragen, da kann mir keiner was.

Wenn ich das einfach so anderen Personen ins Auge sprühe, ist das natürlich Körperverletzung. Das wäre das aber auch, wenn ich anderen eines mit einem Backstein überziehe.

Greift derjenige mich oder andere gerade an, ist es Notwehr oder Nothilfe, und damit straffrei.
 

svaeni

Reinette Coulon
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Wenn Notwehrlage (gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf ein rechtlich geschütztes Interesse - weder Angriff noch Gegenwärtigkeit leiden darunter wenn der angegriffene eine Waffe führt, sagt Wessels/Beulke Strafrecht AT Rn 325 ff. [vielleicht bezog sich deine information auf "notwehrähnliche Präventivmaßnahmen", die in der Tat nicht durch das Notwehrrecht gedeckt sind, wohingegen antizipierte Notwehrmaßnahmen nach wohl hM gedeckt sind]) und Nowehrhandlung (ggü. Angreifer, erforderlich (=geeignet und das relativ mildeste Mittel), geboten (Ausnahmen z.B. bei Angriff von Kindern, Schuldlosen, Missverhältnis der Rechtsgüter, sozial-ethische Einschränkungen, Abwehrprovokation)) vorliegen und dazu ein subjektives Rechtfertigungselement tritt, ist die tatbestandsmäßige Körperverletzung (die in diesem Fall vermutlich ohnehin eine gefährliche Körperverletzung [224 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB] wäre) gerechtfertigt.

Kennzeichnen für die Notwehrrecht ist ja gerade, dass es idR keine Verhältnismäßigkeitsschranke gibt, d.h. dem Angegriffenen wird ein ziemlich starkes Recht zur Seite gestellt.

Nothilfe ist es im übrigen gerade nicht, wenn du selber angegriffen wirst.
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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Greift derjenige mich oder andere gerade an, ist es Notwehr oder Nothilfe, und damit straffrei.
Nö, so pauschal kann man das nicht sagen. Wie svaeni schrieb, auch bei Notwehr/-hilfe gilt in gewisser Weise die Verhältnismäßigkeit, wenn auch mit einem anderen Gewicht.
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Wer sich den zweifellos hochqualifizierten Kommentar von Wessels/Beulke in einer Notwehrlage vor Augen führt und danach abwägen will, für den besteht innerhalb kürzester Zeit keine mehr.
 

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Stahls Winterprinz
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Nö, so pauschal kann man das nicht sagen. Wie svaeni schrieb, auch bei Notwehr/-hilfe gilt in gewisser Weise die Verhältnismäßigkeit, wenn auch mit einem anderen Gewicht.

Die einzige Ausnahme ist das "krasse missverhältnis", also bei Kindern o.ä.

Bei einem "normalen" Angriff ist das nicht der Fall.
 

svaeni

Reinette Coulon
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Wer sich den zweifellos hochqualifizierten Kommentar von Wessels/Beulke in einer Notwehrlage vor Augen führt und danach abwägen will, für den besteht innerhalb kürzester Zeit keine mehr.

Deshalb wird ja auch eine ex ante Betrachtung durchgeführt ;) (steht auch bei Beulke :-D )
 

keine Ahnung

Winterbanana
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@ svaeni: Ich bin überzeugt, dass du einmal ein herausragender Jurist sein wirst. Was mich betrifft: Ich neige inzwischen bei solch komplexen Fragestellungen - auch ex ante - wieder zur Vereinfachung:

Da die Diskussion ihren Ausgang bei Pfefferspray und dessen rechtlicher Bewertung beim Einsatz in einer Notwehr- bzw. Notstandssituation nahm, möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Es steht alternativ Jedem frei, bei Vorliegen von Eignung und Zuverlässigkeit bei der zuständigen Behörde den sog. Kleinen Waffenschein zu beantragen (50 €, Regelüberprüfung 25 €), der zum Führen einer Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffe, die mit dem amtlichen PTB-Kennzeichen versehen ist, berechtigt. Die Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit ist jedoch sehr umfassend und füllt schon vor Erteilung eine Akte, worüber sich der Antragssteller im Klaren sein muss.

Zu diesem Schritt habe ich mich vor längerer Zeit nach reiflicher Überlegung entschlossen.
 

svaeni

Reinette Coulon
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Welche dieser Waffen führst du denn?

Gelten da nicht die selben Einschränkungen, wie bei normalen Waffen (d.h. nicht auf Demos, etc.?)? Und falls ja, in welchen Fällen brauchst du die denn?
Wirkt das tatsächlich deeskalierend, wenn du die jemandem unter die Nase hältst? Ich muss da immer an amerikanische Verhältnisse denken, wo dann jeder eine dabei hat …
 
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Bei Gas- und Schreckschusspistolen ist immer das gefährliche das der gegenüber durch die Bedrohung seine "scharfe" zieht. Das ist schon oft sehr hässlich nach hinten los gegangen.
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Welche dieser Waffen führst du denn?

Gelten da nicht die selben Einschränkungen, wie bei normalen Waffen (d.h. nicht auf Demos, etc.?)? Und falls ja, in welchen Fällen brauchst du die denn?
Wirkt das tatsächlich deeskalierend, wenn du die jemandem unter die Nase hältst? Ich muss da immer an amerikanische Verhältnisse denken, wo dann jeder eine dabei hat …

Eine Gaswaffe aus guter alter deutscher Produktion mit früher PTB-Nummer.

Selbstverständlich gilt auch da das Verbot zum Führen von Waffen in öffentlichen Versammlungen, Aufzügen (Demo), oder öffentlichen Veranstaltungen (z.B.Volksfest) und wird hart bestraft, von Beschlagnahmung und vom drohenden Besitzverbot ganz abgesehen. Neben dem schriftlichen Verbot wird man darüber auch mündlich belehrt.

Ich musste auch noch nie Jemandem eine Waffe "unter die Nase halten". Sollte man sie tatsächlich benötigen, stellt sich die Frage nach Deeskalation auch nicht mehr. Bei einem massiven körperlichen Angriff wäre der Versuch auch vergeblich. Soweit eine Situation dies überhaupt zulässt, setze ich natürlich auf verbale Deeskalation. Und selbstverständlich laufe ich auch nicht ständig damit herum, ich habe weder Angst noch ein Selbstwertproblem.

Ein Anlass nur als Beispiel: Wenn ich (alleine) die Wohnung eines psychisch schwer Kranken betreten musste, der schon massiv u.a. Polizisten attackiert hatte. Wenn so Jemand nichts mehr hat, ein Küchenmesser liegt immer herum. Dann hilft reden nicht mehr, auch wenn es grundsätzlich keine wirklich geeignete Maßnahme gibt. Amerikanische Verhältnisse wünsche ich mir deshalb ganz bestimmt nicht.

Edit: Wer mit einer Waffe "rumfuchtelt", egal welcher, dem würde ich die Eignung eh absprechen. Und mit Führen ist das verdeckte Tragen gemeint. Schießen ist grundsätzlich verboten (außer an dafür vorgesehen Orten und innerhalb des eigenen befriedeteten, also eingezäunten Besitztums, der eigenen Wohnung oder der eigenen Geschäftsräume).
 
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Stahls Winterprinz
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Als Arzt besteht auch u.U. die Möglichkeit einen richtigen Waffenschein zu bekommen, nachzulesen hier:

http://www.ra-kotz.de/allgemeinmediziner_waffenschein.htm

--

Ansonsten:
Amerikanische Verhältnisse gibt es nicht. Viele Waffen bedingen nicht automatisch eine hohe Kriminalitätsrate, zumal das in den USA sehr unterschiedlich ist.

Es gibt Bundestaaten, die haben ein deutlich strengeres Waffengesetz als in Deutschland, z.B. Kalifornien oder Washington D.C., trotzdem haben die eine hohe Anzahl an Schusswaffentoten.
Und andersrum.
 

svaeni

Reinette Coulon
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BTW RA Kotz ist die großartigste Internetseite, die es gibt :-D (ich dachte erst es sei ein fake

Ja, klar … wenn ich amerikanische Verhältnisse meine, denke ich immer an den Klischeehaften Texaner, der den Eindringlich auf sein Grundstück erschießt.
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Eine interessante Entscheidung, die aber nur auf dem Klageweg erstritten werden konnte. Eine gegensätzliche ist mir in Erinnerung, bei der die Klage eines Gerichtsvollziehers, der seinen Bezirk in einem sog. sozialen Brennpunkt hatte, mit der Begründung abgewiesen wurde, dass er keiner höheren Gefährdung ausgesetzt sei als andere Personen.

Im Übrigen ist das WaffG sehr viel strenger als gemeinhin angenommen wird. Rufe nach weiterer Verschärfung sind meist populistischer, politisch motivierter Natur (parteiunabhängig).

Im Falle des TE hat lautes Rufen die Täter zur Flucht veranlasst. Pfefferspray ist nahezu lautlos und wird, wie man lesen konnte, von den Tätern zuerst eingesetzt. Ein abgegebener Schuss, und sei es lediglich eine Platzpatrone, hätte auf jeden Fall, und vielleicht rechtzeitig, öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt und die Täter zur Flucht veranlasst. Aber das "hätte" fällt im Nachhinein in den Bereich der Mutmaßungen.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Korrekt. Sehe ich auch so.

Von Schreckschusswaffen halte ich persönlich aber nicht soviel, nicht umsonst sind diese in der Unfallverhütungsvorschrift für das Sicherheitsgewerbe untersagt.
Entweder richtige Waffe, oder gar keine.
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Nun kenne ich die Unfallverhütungsvorschrift für das Sicherheitsgewerbe nicht. In jedem Fall geht aber von einer Gas-/Schreckschusswaffe auch ein Gesundheitsrisiko aus. Vor einigen Jahren ist hier jemand sogar zu Tode gekommen. Dies liegt nicht nur im Gegenstand selbst begründet sondern auch an der Tatsache, dass heute auf diesem Gebiet nur noch Schrott produziert und verkauft wird, unabhängig von der Zulassung durch die PTB. Das tatsächliche Risiko bei einer scharfen Schusswaffe würde ich jedoch weitaus höher ansetzen. Wer sich also heute überhaupt für eine Gas-/Schreckschusswaffe entscheidet ist mit dem Gebrauchtkauf aus legendär guter Fertigung besser bedient. Das nur als Ergänzung.
 

JvW

Kaiser Alexander
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Naja ...

Wenn jemand mit einer Waffe unterwegs ist, mit der er nicht umgehen kann, ist das gefährlicher für ihn, als wenn er eine Waffe, mit der er umgehen kann, nicht dabei hat ...

Selbstschutz muß gelernt werden - nicht gekauft.
 

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Stahls Winterprinz
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Nun kenne ich die Unfallverhütungsvorschrift für das Sicherheitsgewerbe nicht. In jedem Fall geht aber von einer Gas-/Schreckschusswaffe auch ein Gesundheitsrisiko aus. Vor einigen Jahren ist hier jemand sogar zu Tode gekommen. Dies liegt nicht nur im Gegenstand selbst begründet sondern auch an der Tatsache, dass heute auf diesem Gebiet nur noch Schrott produziert und verkauft wird, unabhängig von der Zulassung durch die PTB. Das tatsächliche Risiko bei einer scharfen Schusswaffe würde ich jedoch weitaus höher ansetzen. Wer sich also heute überhaupt für eine Gas-/Schreckschusswaffe entscheidet ist mit dem Gebrauchtkauf aus legendär guter Fertigung besser bedient. Das nur als Ergänzung.


Sehe ich persönlich nicht so. Das Problem ist in 99% der Fälle der Besitzer, der einfach nicht die Finger vom Abzug lässt. Das Waffen alleine losgehen ist so extrem unwahrscheinlich, egal ob alte Fertigung oder neuer. Zumindest bei richtigen Schusswaffen sind moderne Produkte deutlich besser, da die viel mehr interne Sicherungen haben (Fallsicherung etc pp). Wie das bei Gas/SS-Waffen aussieht, weiß ich nicht.

Die einzige Ausnahmen, wo ne Waffe von alleine losgehen könnte, wäre imho das zuschiessende System, wie z.B. bei der Uzi, wo zudem der Masseverschluss nur von einer winzig kleinen Fangklinke gehalten wird.


Ansonsten, wenn ich das immer lese "Bei einem Polizeibeamten löste sich ein Schuss, zum Glück passierte nichts". Das ist IMMER Fummelei und Spielerei, ergo mangelhafte Ausbildung in Kombination mit Langeweile und vermeintlicher Routine.

Die beste Sicherung ist immer noch der Zeigefinger. Ist der vom Abzug weg, passiert nix.