PhilyPhil
Erdapfel
- Registriert
- 17.04.11
- Beiträge
- 2
Denke das stand in den AGB's da die sich die Arbeit ja auch nicht unnötig erschweren wollen. Je nach dem wann ihr euren Vertrag abgeschlossen habt. Gelten die AGB's die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell waren. Wenn jetzt die ABG's geändert werden hat das keinen Einfluss auf schon geschlossene Verträge. Selbst bei einer Verlängerung bei der die ABG's nicht noch einmal bestätigt werden mussten. Kommt keine Änderung des Vertrags zu stände. ABG's sind ja nur ein Vertrag der die ganzen Gegebenheiten Regelt die meist gleichbleibend sind. So können sie die Kosten in Zaum halten und müssen nicht jeden Vertrag neu durch die Juristenabteilung gehen lassen. Also schaut euch wenn ihr habt die AGB's vom Zeitpunkt eures Abschlusses an. Dann wisst ihr bescheid und es kann euch niemand was anderes erzählen. Da es ja ein Vertag ist und eine nachträgliche Änderung ist nichtig.
bin mir nicht 100%ig sicher aber wir hatten gerade in der Wirtschaftsrecht Vorlesung Verträge und AGB's. Daher mein Wissen ergo kein Jurist
bin mir nicht 100%ig sicher aber wir hatten gerade in der Wirtschaftsrecht Vorlesung Verträge und AGB's. Daher mein Wissen ergo kein Jurist