Ulrich Reinbold
Hauptstadtredaktion
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Denke schon es macht einen Unterschied. vor allem bei der Frage, ob die eigene Marktposition ausgenutzt wird. Kann uU bei 30% bejaht werden, z.B. weil dem keine vergleichbaren Kosten entgegenstehen oder weil es marktunüblich ist, bei 5% sieht das möglicherweise ganz anders aus.In Zusammenhang das Apple bei eine Musikstreaming eines Mitbewerbers, mit verdient dadurch, ja. Da spielt es keine Rolle ob es nun 5, 10, 15 oder 30% sind.
Finde es z.B. nicht fair, wenn man auf der eigenen Plattform Werbung erlauben soll, die das eigene Geschäftsmodell untergräbt - und noch einem direkten Konkurrenten, der in diesem Fall Marktführer ist, nützt. Kann. aber auch vollkommen egal sein. Fairness ist im Wettbewerbsrecht eine sehr vernachlässigbares Argument.Das zu erlauben wäre nur fair.
Von Leuten, die sich hier seitenweise beteiligt haben erwarte ich halt, dass gewisse Dinge akzeptiert werden. Dazu gehört einfach, dass Spotify außerhalb vom App Store bezahlt werden kann. Eben nur außerhalb. Wer hier neu ist kann das nicht wisse, wusste ich am Donnerstag auch noch nicht. 10 Seiten später dann aber schon.Ja es ist oft ein Problem. Wobei auch niemand wissen kann ob die Argumente wirklich ignoriert werden oder ob sie nur einfach nicht als akzeptiert gekennzeichnet werden.
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