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Taschenkontrollen: Apple muss Wartezeit bei Mitarbeitern zahlen

angerhome

Lord Grosvenor
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Es ist das Haus von Apple und das sind die Regeln dort, keiner muss dort arbeiten. Es geht bei anderen Unternehmen auch nicht auf die Arbeitszeit, da muss man teilweise auf alle Beschäftigten warten bis der Laden leer ist und dann kann man sich für die Taschenkontrolle anstellen. Mal geht das schneller, mal nicht so schnell, kommt auch drauf an wie viele Sicherheitskräfte vor Ort sind.

Man kann sich mit Händen und Füßen gegen alles wehren oder einfach mitspielen wenn es die Regeln sind.

Nichts desto trotz stellt hier ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer unter Generalverdacht.
Da stehen Mitarbeiter in den Stores zur Taschenkontrolle an in ihrer Freizeit und im Mutterhaus machen sie mit Herrn Cook Yoga und feiern sich als ach so arbeitnehmerfreundlich.

Ich erinnere mich an die Diskussion hier vor einiger Zeit, als Apple sich für die Einführung von Sozialleistungen für Eltern gefeiert hat.
apple-kuendigt-neue-mitarbeiter-sozialleistungen-fuer-eltern-an.546377

Meine Frage, ob es für alle gilt, oder nur die Elite im Mutterhaus, ist spätestens heute beantwortet.
 

Mitglied 105235

Gast
Man kann sich mit Händen und Füßen gegen alles wehren oder einfach mitspielen wenn es die Regeln sind.
Nicht alles was so in den Betriebsvereinbarungen so ste, sind auch Dinge an die sich gehalten werden muss. Es gibt immer noch ein Gesetz das meistens über solchen Vereinbarungen steht und es anders sieht.

Aber es ist halt sehr oft so das sie Mitarbeiter keine Ahnung von Ihren Rechten und Pflichten haben.
 
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Balkenende

Virginischer Rosenapfel
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[QUOTE="Balkenende, post: 5452095, member:]
Am ersten Tag wunderte ich mich über so einen Personenvereinzelungseintritt mit etwas komischer nachgebender Bodenplatte. Da gab es also Gewichtskontrollen beim Rein- und Rausgehen [emoji23]

Was bringt das? Wenn ich vorhabe, etwas von 1 kg Gewicht zu klauen, sorge ich doch morgens beim Reinkommen dafür, dass mein Frühstücksbrot so viel wiegt.[/QUOTE]

Ich hatte mich genau das gefragt, im Ernst! Wobei:

Die Monitore und Co waren anno 2000 aber auch echt schwerer. Das hätte schon ne halbe Bäckerei sein müssen.
 

staettler

Juwel aus Kirchwerder
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Als ich in meiner Studentenzeit gejobbt hatte, gab es bei der einen Firma auch eine Kontrolle. Die Personenvereinzelungsanlage wählte zufällig Personen aus, die am Feierabend kontrolliert wurden. Das dauerte nur eine Minute und hat keinen interessiert.
45 min finde ich dazu schon übertrieben.
 

EmHa

Antonowka
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Wenn mich der Arbeitgeber im Gegenzug während der Arbeitszeit die Buchhaltung kontrollieren lässt, ob auch alle Abgaben mich betreffend ordentlich erfolgt sind, kann der auch in meine Taschen gucken.

Asymmetrische Kontrollrechte zugunsten des Arbeitgebers würde ich nicht akzeptieren.
 

Jan Gruber

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Asymmetrische Kontrollrechte zugunsten des Arbeitgebers würde ich nicht akzeptieren.

Sind derartige Rechte nicht in der Regel, unterm Strich, asymmetrisch und werden durch die Variable "Geld" ausgeglichen oder erträglich gemacht? ;)
 

Draco

Châtaigne du Léman
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Sorry, da habe ich wirklich eine andere Weltsicht und auch eine andere Erfahrung. Und ich habe auch schon bei Weltkonzernen (damals um die 450.000 Mitarbeiter, ...) gearbeitet und hatte dabei Zutritt auf hochsensible Sicherheitsbereiche (z.B. in die damals noch existente Kernforschung. Damit sollte auch der Konzern klar sein) und Zugriff auf Entwicklungs- und Forschungsunterlagen. Da gab es auch keine Routinetaschenkontrolle.
Also zu meiner aktiven Zeit bei einem ebenfalls großen Weltkonzern in dern Kernenergie gab es für Besucher & Mitarbeiter (z.B. Standort Erlangen) immer sporadische Taschenkontrollen durch den Wachdienst. In sicherheitsrelevante Anlagenteile gab es keinen Zutritt ohne Mitarbeiterausweis.
Und wenn wir über Tätigkeiten in sicherheitsrelevanten Kernkraftwerken sprechen oder gar der Zugang zu strahlenbelasteten Bereichen im Sicherheitsbereich der Anlage, wirst Du selbst wissen, dass dies ohne Weiteres niemandem möglich ist. Ich und meine Kollegen jedenfalls wurden vorher polizeilich durchleuchtet (Stichwort Terrorgefahr) - nur so ganz am Rande erwähnt.

Ich sehe keine vertrauensmindernden Maßnahmen, wenn Kontrollen durch den Arbeitgeber im Vorfeld kommuniziert werden.
 

SORAR

Weißer Winterglockenapfel
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Ich finde die Diskussion schweift ein wenig ins OT ab - hier geht es nicht um den Sinn und Zweck von Taschenkontrollen an und für sich (die Legitimität ist ja durchaus gegeben) sondern für die doch recht unverschämte Tatsache, dass diese firmenbedingten 'Unannehmlichkeiten' nicht ordnungsgemäß als Arbeitszeit bzw. dazugehörigen Aufwand vergütet wurden.

Ich würde mir Wartezeiten von bis zu 45min ohne jeglichen Ausgleich auch nicht gefallen lassen. Wenn man mich zu einem solchen Prozedere zwingt, muss ich für die verlorene Zeit eben entschädigt werden.

Daher, ein gutes Urteil welches mein Gerechtigkeitsempfinden bestätigt.
 
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MichaNbg

Brauner Matapfel
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Also zu meiner aktiven Zeit bei einem ebenfalls großen Weltkonzern in dern Kernenergie gab es für Besucher & Mitarbeiter (z.B. Standort Erlangen) immer sporadische Taschenkontrollen durch den Wachdienst. In sicherheitsrelevante Anlagenteile gab es keinen Zutritt ohne Mitarbeiterausweis.
Und wenn wir über Tätigkeiten in sicherheitsrelevanten Kernkraftwerken sprechen oder gar der Zugang zu strahlenbelasteten Bereichen im Sicherheitsbereich der Anlage, wirst Du selbst wissen, dass dies ohne Weiteres niemandem möglich ist. Ich und meine Kollegen jedenfalls wurden vorher polizeilich durchleuchtet (Stichwort Terrorgefahr) - nur so ganz am Rande erwähnt.

Ich sehe keine vertrauensmindernden Maßnahmen, wenn Kontrollen durch den Arbeitgeber im Vorfeld kommuniziert werden.
Aber das widerspricht sich doch nicht. Stichwort ist hier ja "sporadisch". Und ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich mal in einem Gebäude entlang der WvS oder am Südgelände an der GS Straße mal 45min auf eine Taschenkontrolle hätte warten müssen. Und da wäre es dann ja nicht gerade nur um ein Paar geklaute Kopfhörer gegangen ;)

Stichproben, die innerhalb weniger Minuten erledigt sind, wären auch im Einzelhandel eine Sache. Täglich und dann bis zu 45min unbezahlte Wartezeit, ist eine andere Sache. Und gerade der letzte Punkt ist ja eigentlich der in diesem Fall entscheidende. Was ja auch das Gericht so gesehen hat.
 

Draco

Châtaigne du Léman
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Stichproben, die innerhalb weniger Minuten erledigt sind, wären auch im Einzelhandel eine Sache. Täglich und dann bis zu 45min unbezahlte Wartezeit, ist eine andere Sache. Und gerade der letzte Punkt ist ja eigentlich der in diesem Fall entscheidende. Was ja auch das Gericht so gesehen hat.
Darin sind wir uns einig.
 
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staettler

Juwel aus Kirchwerder
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Wenn mich der Arbeitgeber im Gegenzug während der Arbeitszeit die Buchhaltung kontrollieren lässt, ob auch alle Abgaben mich betreffend ordentlich erfolgt sind, kann der auch in meine Taschen gucken.

Asymmetrische Kontrollrechte zugunsten des Arbeitgebers würde ich nicht akzeptieren.

Die Abgaben siehst du ja auf deiner Gehaltsabrechnung.