Apfelchips
Roter Stettiner
- Registriert
- 30.06.07
- Beiträge
- 974
Ja, genau ...
Danke für Korrektur.
Mit Gruß
Dietmar
Immer wieder gern.
Ja, genau ...
Danke für Korrektur.
Mit Gruß
Dietmar
Ach nee, wer denn ...?
Mir hat noch niemand die Hand beim Unterschreiben führen müssen!
Bei den Verträgen mit T-Mobile handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen. T-Mobile zwingt also der anderen Partei bei Vertragsschluss die Vertragsbedingungen auf. Es handelt sich somit lediglich um allgemeine Vertragsbedingungen. Diese sind auch nach Vertragsabschluss anfechtbar, da sie nicht individuell ausgehandelt werden. Die Rechtsprechung sagt, dass "ein Aushandeln von Vertragsbedingungen" mehr wiegt als "allgemeine Vertragsverhandlungen". Um Bedingungen jedoch aushandeln zu können, muss der Sachverhalt zur Disposition stehen und T-Mobile müsste die andere Partei an der Vertragsgestaltung beteiligen ...
Ausserdem muss T-Mobile den Vertragspartner über die jeweiligen Klauseln aufklären und den Kunden über die Tragweite seiner Entscheidung ausführlich aufklären ...
Bei mir ist das bisher noch nie vorgekommen. Das hat also absolut nichts mit "Handführen" zu tun.
Und nun kommst du
Sorry, aber ich hoffe doch mal, dass Du kein Jurist bist. Solltest Du nämlich einer sein, sähe ich mich wohl oder übel gezwungen, Dir zu unterstellen etwa die Hälfte aller Vorlesungen nicht besucht zu haben...
Sorry, aber ich hoffe doch mal, dass Du kein Jurist bist. Solltest Du nämlich einer sein, sähe ich mich wohl oder übel gezwungen, Dir zu unterstellen etwa die Hälfte aller Vorlesungen nicht besucht zu haben...
In welchem Punkt zwingt Dir denn T-Mobile seine Bedingungen auf?
... war es vielleicht doch eher so, dass Du mit der Bitte nach einem vertrag zu ihnen gekommen bist?
In letzterem Fall (von dem ich aus Gründen des Realismus eher ausgehe, muss ich gestehen) kann man also wohl de facto schon kaum noch von "Aufzwingen" eines Vertrages sprechen.
, Du gezwungener Mensch...
--- schnipp --- Schonmal nen Auto gekauft? --- schnipp ---
In meinem Vertag steht auf jeden Fall nicht, dass ich um an ein zusätzliches iPhone 3G zu gelangen, den Vertrag kostenpflichtig auflösen und einen neuen abschließen muss.
Stimmt, ich bin auch kein Jurist - aber seit ner ganzen Weile selbstständig, und durchaus etwas erfahrener, was Verträge angeht, würde ich behaupten.
--- schnipp ---
maclife.de: Muss das alte iPhone beim Wechsel zurückgegeben werden oder kann
der Besitzer dieses behalten?
Alexander von Schmettow: Nein, das alte Telefon geht in den Besitz des Bestandskunden über. Er kann es mit einer MultiSIM z.B. als Zweitgerät weiter nutzen.
maclife.de: Kann das alte iPhone verkauft und dann vom neuen Besitzer separat
mit einem Complete-Tarif erneut aktiviert werden?
Alexander von Schmettow: Das alte iPhone kann verkauft werden, bleibt jedoch bis Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit von 24 Monaten gesperrt (SIM-lock).
Bei den Verträgen mit T-Mobile handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen. T-Mobile zwingt also der anderen Partei bei Vertragsschluss die Vertragsbedingungen auf. Es handelt sich somit lediglich um allgemeine Vertragsbedingungen. Diese sind auch nach Vertragsabschluss anfechtbar, da sie nicht individuell ausgehandelt werden. Die Rechtsprechung sagt, dass "ein Aushandeln von Vertragsbedingungen" mehr wiegt als "allgemeine Vertragsverhandlungen". Um Bedingungen jedoch aushandeln zu können, muss der Sachverhalt zur Disposition stehen und T-Mobile müsste die andere Partei an der Vertragsgestaltung beteiligen ...
Ausserdem muss T-Mobile den Vertragspartner über die jeweiligen Klauseln aufklären und den Kunden über die Tragweite seiner Entscheidung ausführlich aufklären ...
Bei mir ist das bisher noch nie vorgekommen. Das hat also absolut nichts mit "Handführen" zu tun.
Und nun kommst du
Gerne ...
Juristisch sicherlich korrekt - nur beantwortet es nicht den Sachverhalt zur Leistung der Unterschrift.
Selbst wenn ich bei Kenntnis der von Dir geschilderten Umstände dennoch unterschreibe, bin ich auch dafür -nämlich meine Unterschrift- verantwortlich.
Und genau das habe ich gemeint.
Erst wenn sich nach Unterzeichnung herausstellt, daß ein Vertrag "sittenwidrig" (Juristendeutsch) ist, habe ich die Möglichkeit, gegen den Vertrag bzw. Bestandteile davon vorzugehen.
Das sollte dann eine unabhängige Instanz entscheiden.
Im Falle von T-Mobile ist mir nicht bekannt, daß vor irgend einem Gericht eine entsprechende Überprüfung anhängig ist ...
(Danke für das "Lesezeichen")
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