Dietmar
Ribston Pepping
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... die Du auch äußern sollst.ganz genau meine meinung!!!!!
Deine Meinung ändert aber nichts an den rechtlichen Gepflogenheiten von zweiseitig abgeschlossenen Verträgen.
... die Du auch äußern sollst.ganz genau meine meinung!!!!!
Das sieht der (auch von Dir) abgeschlossene Vertag aber nicht vor ...
So blöd scheint T-Mobile auch nicht zu sein
.....O2 England....aus welchem handy vertrag kann man denn bitte frühzeitig austreten, bei welchem anbieter geht das??? bei keinem! ![/B]
Nein, bei O2 England kannst Du nicht frühzeitig austreten. Aber Du bekommst kostenlos bzw. für eine Zuzahlung von ein paar Pfund (im kleinsten Vertrag) ein iPhone 3G, sofern Du Dich weitere 18 Monate an O2 bindest.
Deine Meinung ändert aber nichts an den rechtlichen Gepflogenheiten von zweiseitig abgeschlossenen Verträgen.
Das hat schliesslich auch überhaupt rein _gar_ nichts mit dem von mir abgeschlossenen Vertrag zu tun. Und trotzdem darf ich mich drüber ärgern.Das sieht der (auch von Dir) abgeschlossene Vertag aber nicht vor ...
Austreten oder vorzeitig Beenden ist defintiv etwas anderes als eine Vertragsverlängerung. O2 UK ist nur so nett und verzichtet auf Marge.Was denkst du meine ich?
Was unterscheidet das denn da bitte von dem """"Angebot""""(bzw. Vorschlag) von Tmobile?
Austreten oder vorzeitig Beenden ist defintiv etwas anderes als eine Vertragsverlängerung. O2 UK ist nur so nett und verzichtet auf Marge.
Doch, dazu bin ich jederzeit bereit - dann lasst mich aber das iPhone 3G eben auch ohne Vertrag kaufen, fertig.
Ich glaube, wir müssen an unserer Kommunikation arbeitenDas meinte ich zwar, aber wenn du mit deinem nachträglichen Kommentar glücklicher bist, bitteschön.
Ja, ich finde das bescheuert (ungerecht ist der falsche Ausdruck) - und darüber ärgere ich mich. So wie viele andere Menschen, auch ohne T-Mobile Vertrag, auch. Wieso muss ich mich dafür als weltfremd und Trottel hinstellen lassen?du meinst so wie alle anderen menschen (auch ohne tmoblie vertrag) das etwa auch können oder wie? schon sehr ungerecht...
Schon mal davon gehört, daß man solche Vertragsinhalte nicht akzeptieren muß?Schon mal davon gehört, dass Vertragsinhalte nicht unbedingt immer den rechtlichen Gepflogenheiten entsprechen (müssen)?
Natürlich darfst Du das ...Das hat schliesslich auch überhaupt rein _gar_ nichts mit dem von mir abgeschlossenen Vertrag zu tun. Und trotzdem darf ich mich drüber ärgern.
Schon mal davon gehört, daß man solche Vertragsinhalte nicht akzeptieren muß?
Im übrigen: Jeder, der einen Vertrag unterschreiben darf, ist im Sinne des Gesetzes voll geschäftsfähig ...
... und damit auch verantwortlich für das, was er unterschreibt - unabhängig vom Inhalt.
Wie heißt es so schön: "Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kann der Krug ruhig zerbrechen" (oder so ähnlich)
Ja, genau ..."Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, deckt man ihn (schnell) zu." - so vielleicht?
Ach nee, wer denn ...?Falsch!
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