Moinsen,
ich habe mir den Thread mal mit Interesse durchgelesen.
Die ganze Geschichte gibt natürlich einigen Anlass zu (auch juristischen) Spekulationen. Ich will nicht ausschließen, dass unsere Kanzlei zu gegebener Zeit gegen die (neuen) AGB und Preisgestaltungen in Sachen Tethering vorgeht. Auseinandersetzungen mit dem rosa Riesen machen immer Spaß. Dass ist allerdings zu früh, und ausbreiten würden wir den Fall hier auch nicht, wohl aber zwischendurch berichten.
Hier wird von Einigen schon ganz richtig erkannt:
Tethering war in keinen der Altverträge bisher ein Thema. Natürlich wird es immer interessant, wenn sich Vertragsbestandteile, AGB oder sogar nur die Preislisten ändern. Daraus gewinnt man hier nicht zwangsläufig etwas.
Ich bitte die technischen Profis um ein paar konkretere Hinweise:
Nach meinem Verständnis ist das Tethering einerseits eine technische Weiterentwicklung von Apple, andererseits gepaart mit einem Softwareupdate.
Mein Vergleich mag etwas polemisch sein; aber wenn ich zB einen DSL-Anschluss habe und mein Notebook vom Hersteller mit WLAN-Karte nachgerüstet (oder eine neue, die eingebaute Karte erst nutzbar machende Software installiert) wurde, was ich dann erstmals nutzte, so erbringt der Provider bei Nutzung über WLAN statt LAN auch keine Mehrleistung.
Wenn man es jetzt einmal (zugegebenerweise bewusst) so pauschalisierte, sehe ich bisher nicht irgendeine (Mehr-)leistung, die T-mobile erbringt. Tethering kann damit neu sein, wenn T-mobile aber selbst keine Leistung erbringt, wären Preisgestaltungsklauseln dazu in Gänze unwirksam. Unabhängig von der Frage, ob Alt- oder Neuvertrag.
Um es klarzustellen, dies ist kein Rat, sondern wir wollen das Problem zu gegebener Zeit angehen und ich will erst einmal zum technischen Ablauf ein paar weitere Infos bzw. ein Brainstorming.
Die Sache ist rechtlich zu kompliziert, als dass hier pauschal zu urteilen wäre, wenngleich ich stark dazu tendiere, eine solche Klausel - auch im Neuvertrag - als in Gänze überraschend sowie benachteiligend und damit gegenüber Verbrauchern unwirksam anzusehen.
An der Stelle muss vielleicht später zu unterscheiden sein, ob sie gegenüber Nichtverbrauchern wirksam sein kann.
Also, viele Baustellen, ich werde das hier in technischer Hinsicht verfolgen, stelle aber klar, dass ich hier keine juristischen Debatten führen und damit auch solche Fragen nicht beantworten werde. Bis die Sache einmal viel später vielleicht gerichtlich zu entscheiden ist, sollte man den sichersten Weg gehen und jdf. nicht auf Teufel drauf los tethern. Und hier nicht soviel rechtlich spekulieren, die Sache ist viel zu umfangreich und nicht geeignet, falsche oder voreilige Ratschläge zu geben. Es könnte teuer werden.