Garantie und Gewährleistung sind ja zwei grundverschiedene Dinge, die hier im Forum auch schon zig mal erläutert wurden. Fakt ist aber, die Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorgabe im Rahmen des Vertrags zwischen Händler und Verbraucher. Sie ist auch nicht so ohne weiteres auf einen Dritten, der eben nicht direkter Vertragspartner war, übertragbar. Wenn bei einem Privatverkauf die Gewährleistung aber nicht explizit ausgeschlossen wurde, dann könnte der Dritte sie ggf. gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Aber das ist hier ja scheinbar vom Käufer (Dritten) nicht gewünscht, weil er ein Risiko sieht, dass dann beides weg ist; iPhone und Geld.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (also Apple) gegenüber dem Erstkäufer. Eine Übertragung auf Dritte kann hier durchaus seitens des Herstellersr ausgeschlossen werden. Darauf muss er aber explizit hinweisen. Mir ist das bei Apple jeodch so nicht bekannt. Zudem kann der Hersteller selbst bestimmen, wie lange die von ihm gewährte Garantie läuft (ein lebenslange Garantie gilt meines Wissens aber mittlerweile als unlauter und darf daher nicht mehr vergeben werden) und auf welche Teile sie sich bezieht.
Im vorliegenden Fall könnte sowohl die Gewährleistung als auch die Garantie herangezogen werden, denn der Mangel hat ja bereits beim Kauf (Gefahrenübergang) vorgelegen. Fraglich ist ggf. noch, ob es überhaupt ein Mangel ist, denn durch solch einen Fussel dürfte die Leistungsfähigkeit der Kamera nicht beeinträchtigt sein. Ergo wäre der Fussel von seiner Wirksamkeit her gleichzusezten mit einem Fussel, der irgendwo im Gehäuse sitzt und den man erst gar nicht bemerken würde, weil er dort überhaupt nicht auffällt.
Scheinbar hat Apple ja aber den Mangel als solches anerkannt, denn sonst würden sie ja keine Reparatur anbieten. Und im Rahmen der Garantie hat man hier als Käufer kein Wahlrecht, ob man nun einen Austausch oder eine Reparatur bevorzugt. Das obliegt einzig dem Hersteller, wie er hier vorgeht. Egal, wann die Sache gekauft wurde. Bei der Gewährleistung ist es etwas anders. Da kann der Verbraucher wählen, ob er die Beseitigung des Mangels durch einen Austausch oder eine Reparatur bevorzugt, sofern der Austausch für den Händler keinen unzumutbaren Aufwand darstellt bzw. die Sache überhaupt austauschbar ist.
Nachdem ja nun mehrmals der Austausch nicht funktioniert hat und dabei der Fehler anscheinend sowohl bei Apple als auch bei UPS gelegen hat, würde ich Apple nun nochmals darauf drängen, mir ein Vorabaustauschgerät zuzuschicken. Einfach, um mal einen anderen Vorgang zu starten. Wie gesagt, einen Anspruch gibt es darauf nicht, aber man kann ja mal an die Kundenzufriedenheit und eine gewisse Kulanz appellieren. Meine letzte Reparatur liegt schon einige Jahre zurück und da lief alles problemlos durch. Ich meine mich sogar zu erinnern, dass UPS zwei Mal da war. Ein erstes Mal, um den leeren Versandkarton zu bringen, in den ich dann meine defekte Apple Watch für den Versand an Apple verpackte, und ein Mal, um die verpackte Watch dann abzuholen.