newman
Roter Eiserapfel
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Ich glaube nicht, dass das was Sony macht aus Sicht des § 263 relevant ist. Zum einen wird hier nicht versucht sich rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu verschaffen, zum anderen stimmt der Benutzer in der Eula der Installation implizit zu.Gunnar schrieb:Hallo
Ist der Eingriff und das Manipulieren von Computerdaten laut StGB nicht verboten?
Siehe hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__263a.html
Ich find das schon ein starkes Stück. Aber große Konzerne haben wohl auch Sonderrechte. Anscheinend.
Gruss
Gunnar
Eher wäre da schon StGB § 303 Datenveränderung relevant:
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Interessante Betrachtungen zum Thema hier.