SomeUser
Winterbanana
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- 09.02.11
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Moin!
Jein - zumindest nicht in Bezug auf die hier geführte Diskussion. Damit eine solche Vereinbarung (wirksam) greifen könnte, müsste sie hinreichend(!) bestimmt und geeignet sein, den potenziellen Dritten zu gefährden/in (s)einem Recht zu betreffen o.ä.. Eine abstrakte Diskussion über allgemeine Gefahren des Onlinebankings würde nicht untersagbar sein. Und mal im Ernst: Von dem entsprechenden Mitdiskutanten kam ja nicht mal ein allgemeines "Man könnte dir deine PINs klauen und damit...", sondern einfach nur ein "Ist gefährlich. Glaub mir. Ehrlich". Wenn sie also schon letzteres sagen kann/"darf", dann auch abstrakte, allgemeine Gefahren.
Okay, aber kurz gesagt: Es kann wesentlich mehr Gründe für ein "darf das nicht sagen" geben, als nur eine Unterlassungserklärung. Darauf wollte ich hinaus. Dass entsprechende Verträge freiwillig unterschrieben wurden, ändert ja nichts daran, dass man sich daran halten muss.
Jein - zumindest nicht in Bezug auf die hier geführte Diskussion. Damit eine solche Vereinbarung (wirksam) greifen könnte, müsste sie hinreichend(!) bestimmt und geeignet sein, den potenziellen Dritten zu gefährden/in (s)einem Recht zu betreffen o.ä.. Eine abstrakte Diskussion über allgemeine Gefahren des Onlinebankings würde nicht untersagbar sein. Und mal im Ernst: Von dem entsprechenden Mitdiskutanten kam ja nicht mal ein allgemeines "Man könnte dir deine PINs klauen und damit...", sondern einfach nur ein "Ist gefährlich. Glaub mir. Ehrlich". Wenn sie also schon letzteres sagen kann/"darf", dann auch abstrakte, allgemeine Gefahren.