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Wieso wird hier, und ich frage das ausdrücklich nochmal, wieso wird hier Jugendstrafrecht angewandt, bei volljährigen Personen?
Die beiden haben kein Pech, sondern haben ihre Situation voll und ganz selbst zu verantworten.
Und genau das ist Vogel-Strausspolitik...
Weil der jüngere Kollege noch keine 18 war? lt. Strafgesetzbuch vs. Grenzsetzung! Die Altersgrenzen sind exakt definiert.
Das Handwerk der Gesetzgebung wird es schon richten? Da benötigt man keine Todesstrafe, Abschiebung, Kolonialinseln usw.
Der Fall ist zu komplex. Es beschäftigen sich schon genügend Staatsanwälte, Richter, Advokaten, Sozial- und Therapiespezialisten.
Beide Täter werden sicher eine saftige Strafe erhalten, auch nach einem rechtskräftigem Urteil?
Aber Knast ist Knast und kein Ponnyhof!
Einen Rentner niederzuprügeln ist sicher keine große Leistung. Frag integrierte Türken zu der Thematik? Die meisten werden den Kopf schütteln.
Ein griechischer Kollege befürwortet sogar eine Abschiebung. k.A. was denen in Griechenland oder der Türkei nach der Tat wiederfahren wäre? In somanch anderen Ländern geht es wohl rustikaler zu?
Generell gilt, egal in welcher Gesellschaft man lebt: das Zauberwort lautet = " Anpassung "
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Zur Integration: in Frankreich haben großteils sehr gut ausgebildete Arabischstämmige, massive Schwierigkeiten in franz. Unternehmen unterzukommen. Dort werden vorwiegend Franzosen eingestellt. Da beißt sich die Maus in den Schwanz.
Inverse Fälle hier: Imigranten brechen verstärkt ihre Ausbildungen ab oder bekommen schon gar keine Ausbildungsstelle mehr.
Die Durchfallquoten von Auszubildenden im Münchner Raum, zb. sind in manchen Fachbereichen bei runden >60%. Tendenz steigend! Das sind Fakten; siehe IHK/Innungen.
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Im alten Rom musste ein Verurteilter arbeiten gehen; das Geld ging dann an die Opfer/Hinterbliebenen. Evtl. Genugtuung? k.A.
zu komplex das Thema!

Sollen die Richter ein "gerechtes" Urteil sprechen. Alles andere wäre vermessen? so long
ps: alte Menschen haben lt. BGB zusätzlich eine Sonderstellung in der Gesellschaft.