fenta
Boskoop
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mathilda schrieb:Korrigier mich, wenn ich etwas falsch verstanden habe, aber für mich sieht das ganze so aus:
Frau R. verkauft einen unbenutzen (*) Rechner bei ebay, den Du als Höchstbietender kaufst.
Im nachhinein stellst Du fest, dass "unbenutzt" 2 Bedeutungen hat:
1) Für Dich heisst es "neu", so wie es Frau R. in der Beschreibung schrieb.
2) Bei Apple heisst ein Modell, das nicht mehr hergestellt wird (und das wusstest Du), "refurbished". Letzters bedeutet "neuwertig" und eben nicht "neu".
Trotzalledem bleibt das Gerät unbenutzt (davon geh ich aus, Du hast keinen Gegenbeweis) und damit neu, wenn auch Apple diese unbenutzten Geräte als "refurbished" bezeichnet, was "nicht neu" heisst.
Ich schließ mich meinem Vorredner an: Pack den Knüppel ein, zieh Deine negative Bewertung zurück und freu Dich Deines neuen Macs.
hallo!
das ist aber doch wohl nicht ernst gemeint, oder?!
ob es rechtlich für "betrug" reicht weiss ich nicht, moralisch aber ist es für mich eindeutig!! hier wird das gerät eindeutig als neu deklariert obwohl es schon früher jemand gekauft und benutzt hat (und diese möglichkeit kann man bei "refurbished" nicht ausschließen)! das würde ich mir auch keinen fall gefallen lassen!! auch die erklärung, die kratzer seien beim einbau entstanden, finde ich sehr fragwürdig - wenn mir jemand den einbau anbietet, gehe ich davon aus, dass er das auch beherrscht!!! also ich würde nach der "drohmail" (absolute frechheit!) der verkäuferin sogar noch nen grösseren knüppel besorgen....
hast du schon mal ne verstoss-mail an ebay gesendet? ich würde es auf jeden fall machen - da spricht zu viel für ein vergehen der verkäuferin (schliesslich versteckt sie sogar die bewertungen!)
viele grüße & ein schönes we