Unabhängig von der Tatsache, dass ein derartiges Geschäftsvorhaben höchst illegal ist und ein tatsächlicher Verkauf unrealistisch scheint,
Man braucht nicht mehr teure Hardware - günstige Hardware tut es auch.
Ob es läuft oder nicht… Das kann noch niemand beurteilen. Ausser „Ikezu Sennin“.
Ich weiss nämlich dass ein Hauptgrund für das absolut homogene OS X-Gefühl das Zusammenspiel von OS X mit der durch Apple genau kontrollierten Hardware ist.
Lesen lernen und nicht rumstänkern!
Das Teil läuft mit einem emulierten EFI und das empfohlene Leopard ist eine von Psystar modifizierte Variante. Also nichts mit unbearbeitet und daher in meinen Augen Pfusch.
Man braucht nicht mehr teure Hardware - günstige Hardware tut es auch.
Psystar schrieb:Experts and Geniuses: I Want a Hackintosh
- This is a great opportunity for the experienced user. With the OpenMac you can:
* run a Vanilla kernel for the genuine Leopard experience
* get under the hood and really see what makes OS X tick
* run Mac Pro equivalent hardware at Mac Mini prices
* develop device drivers and applications specific to OSx86
Stimmt das? Wenn das so stimmt sehe ich kein rechtliches Problem in Europa.Nur um das nochmal klarzustellen und weil der Artikel hier etwas irreführend ist: Auf dem Teil läuft KEIN hackintosh-OSX86! Laut Herstellerangaben läuft jede "unmodified"-Retailversion von Leo!
Du kannst Deine Leo-DVD auf einem Küchenmixer der Marke Miele installieren, wenn Du es hinkriegst. Niemand macht sich schuldig, diese EULA kannst Du als amerikanischen WITZ betrachten, der in Europa nichtmal Unterhaltungswert hat.Wenn die das Teil so verkaufen und der Kunde dann sein separat gekauftes System installiert, macht er sich zwar schuldig, da er gegen die Apple-EULA verstößt,
Richtig. Man darf keine Urheberrechtsverletzung begehen. D.h. z.B. irgendeinen nicht-open-source-Teil auf dem Apples Urheberrecht liegt, gecrackt aus dem Netz ziehen (offensichtlich rechtswidrig erstellte Vorlage).Also unabhängig ob man die "psystar"-Kiste mag oder nicht (oder ob das wirklich nur ein Werbegag ist) nach deutschem Recht hängt viel davon ab, wie das MacOX darauf zum laufen kommt und wo man es her hat.
Das ist leider grundfalsch. Auf DEINEM System darfst Du wie auch immer Du das machst auch geschützte Teile mit zB. einem Hexeditor verändern. Weitergeben oder gar verkaufen darfst Du den veränderten Teil nicht. Aber nochmal: Installieren darfst Du sie auf einer Brotdose, wenn Du kannst.Richtig ist in jedem Fall, das Änderungen am Betriebssystem eine Urheberrechtsverletzung sind.
Das ist nicht zweifelhaft, die EULA ist einfach unwirksam.[...] so ist sehr zweifelhaft, ob die EULA dahingehend rechtswirksam ist, als das die Bindung an original Apple Hardware vorgeschrieben ist.
Und da ging es um den VERKAUF von OEM-SW ohne die HW. Nicht ganz das gleiche, nur im selben juristischen Sumpf angesiedelt, und viel härter zu sehen, denn da geht es um den Verkauf. Hier geht es nur darum ob ich meine legal erworbene CD in eine Mikrowelle lege und danach die Microwelle mit OS X läuft, ganz privat. Das darf ich. Das darfst Du.Windows hatte da ja vor ein paar Jahren Erfahrungen machen dürfen, als der BGH entschied, das die Bindung von OEM Produkten (also die Recovery-CDs von HP, Fujitsu, etc) nicht gültig ist und die Käufer die Betriebssysteme weiterverkaufen dürfen.
Genau.Es bleibt also die Frage wie psystar es anfängt das Betriebssystem zum laufen zu bringen
Mir persönlich ist billiger Kram einfach zu teuer, ich zitiere von der Psystar Seite (die sich noch in meinem Cache befindet):
v.a. get under the hood (will ich das? aus Spaß vielleicht, aber nicht wenn ich muss!) usw. in Verbindung, dass ich bei jedem System- / Sicherheitsupdate schauen muss, ob ichs 'gefahrlos' installieren darf, macht mir die Kiste definitiv zu teuer. Ich will (und muß) mit meinem Mac arbeiten.
Grundfalsch ja nicht. Aber du hast es dann selbst geschrieben. Was man zu Hause nur für sich selbst macht ist unproblematisch, solange man es nicht weitergibt.Das ist leider grundfalsch. Auf DEINEM System darfst Du wie auch immer Du das machst auch geschützte Teile mit zB. einem Hexeditor verändern. Weitergeben oder gar verkaufen darfst Du den veränderten Teil nicht. Aber nochmal: Installieren darfst Du sie auf einer Brotdose, wenn Du kannst.
Das ist nicht zweifelhaft, die EULA ist einfach unwirksam.
...
Ich glaube zwar auch, das Die EULA in diesem Punkt unwirksam ist, aber in unserem System ist es halt so, dass solange das kein Richter festgestellt hat man doch vorsichtig mit solchen Aussagen sein sollte. Ansonsten stimmen wir überein.
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