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Ordnungswidrigkeit Maske - was würdet ihr in meinem Fall tun?

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Mitglied 241048

Gast
Damit will ich natürlich nicht sagen, dass das so passiert sein muss

Beleidigend wurde ich nicht. Ich habe ihm nur recht deutlich gesagt, dass ich das Vorgehen, bei dem aktuell sehr niedrigen Inzidenzwert auf offener Straße ohne vorherige Ermahnung sofort ein Bußgeld zu verlangen, für eine Frechheit halte, weil wir uns die Maske nach Aufforderung sofort aufgesetzt hatten und auch keine entsprechende Beschilderung auf unserem Fußweg sichtbar war.
 

O-bake

Welscher Taubenapfel
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Beleidigend wurde ich nicht.
Sorry, da hast du mich falsch verstanden. In meinem Beispiel warst du der Normalo, dem man ohne Widerstand ein Bußgeld abknöpfen konnte.
Ist doch für den Polizisten viel entspannter, als sich mit Leuten rumzuärgern, die womöglich irgendeinen Stress anfangen.
 

Prince_Antony

deaktivierter Benutzer
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Dann ist Deine Auskunft, Ihr hättet nichts gehört, indes völlig falsch.

Die Verfahren wurden eingestellt. Auch dazu schrieb ich ja schon was.


Sorry. Jap, den Schuh muss ich mir jetzt anziehen. Hab mich da bissl missverständlich ausgedrückt.

Nichts gehört - Ich meinte es kam nix mehr in Form von Strafe,….
 

xx4_new

Braeburn
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44
bei jeglichen Corona "Verordnungen" einfach auf juristischem Wege Widerspruch einlegen ...
Alle mir bekannten Fälle wurden eingestellt, bzw. wurden einige bislang nicht mal weiter verfolgt ... sprich kein weiterer Schriftverkehr von Amtsseite ...
ich habe des Gefühl bei Widerspruch stehen die Chancen nahezu bei 100% das der Fall eingestellt wird ...

ist aber natürlich nur für die mir bekannten Fälle aussagekräftig ...
 
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Mitglied 241048

Gast
ich habe des Gefühl bei Widerspruch stehen die Chancen nahezu bei 100% das der Fall eingestellt wird ...

Wenn wir nur nicht schon direkt bar bezahlt hätten. So aber wird es wohl als Eingeständnis angesehen. Zudem dürfte der Verwaltungsaufwand für eine Rückerstattung zu hoch sein. Aber vielleicht bekommen wir ja eine Gutschrift für die nächste Ordnungswidrigkeit in Bremen. ;)

Ich finde es aber schon etwas befremdlich, dass es hier dann offensichtlich keine Gleichbehandlung gibt. In einer Stresssituation entscheidet sich bekanntlich nicht jeder für das Richtige.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Es kann natürlich auch sein, dass das Amtsgericht den Fall als geringfügig ansieht und auf die Weiterverfolgung verzichtet. Aber verlassen würde ich mich nicht darauf. Die Handhabung hängt wohl auch vom jeweiligen Bundesland ab. Bei uns in Bayern: No Chance!
 

EmHa

Antonowka
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Ich verstehe das nicht. Es ist eben passiert, bezahlen, Mund abwischen, fertig. Das nächste Mal wirst Du dich bestimmt vorher besser darum bemühen, wie die Regeln dort sind, wo Du zu Besuch hinfährst.

Würde ich mir von vielen mehr Wünschen.

Bei uns in Frankfurt mussten z.B. Hinweisschilder im Dom installiert werden, dass das Weihwasserbecken kein Waschbecken ist Warum? Weil jeder nur seinen Horizont im Auge hat.
 

Mitglied 241048

Gast
Ich verstehe das nicht. Es ist eben passiert, bezahlen, Mund abwischen, fertig.

Na ja, andere regen sich über die angeblich zu hohen Apple-Preise auf. So hat halt jeder sein Wehwehchen. ;)

Meine Frau sagte auch, dass es halt ein Posten in der Urlaubskasse sei. So what? Mir geht's da aber eher ums Prinzip, als um die 100,- €.

Trotzdem, nun musste Apple die Zeche zahlen, weil ich meine bestellten AirTags wieder abbestellt habe. Hatte aber nichts mit dem Bußgeld zu tun. Passte nur vom Betrag her ganz gut. :cool:
 
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Prince_Antony

deaktivierter Benutzer
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Es kann natürlich auch sein, dass das Amtsgericht den Fall als geringfügig ansieht und auf die Weiterverfolgung verzichtet. Aber verlassen würde ich mich nicht darauf. Die Handhabung hängt wohl auch vom jeweiligen Bundesland ab. Bei uns in Bayern: No Chance!

Mein oben geschriebenes hast du ja bestimmt gelesen.

Wir wohnen im tiefsten Bayern 😉
 

MACaerer

Charlamowsky
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Wir wohnen im tiefsten Bayern
Etwa im Chiemsee? Der ist ziemlich tief!. Aber Spass beiseite. Ich wohne in einem (erweiterten) Vorort von München und in den Münchner Medien wird/wurde häufig von solchen Vorfällen berichtet. Wobei die Bußgeldbescheide in dem Fall nicht von der Polizei sondern vom Ordnungsamt kommen. Soweit mir bekannt ist lassen sich die Ornungsämter zumindest in den Ballungszentren nicht darauf ein einen Bußgeldbescheid nicht weiterzuverfolegn. Allerdings haben sie ja auch drei Monate Zeit um ihn zuzustellen, erst dann ist die Frist verjährt. Vielleicht kommt ja noch was.
 

Balkenende

Virginischer Rosenapfel
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11.474
Die Sache ist viel einfacher.

Wie schon dargelegt, ist es keine Einnahmequelle, die Behörden sind unterbesetzt, gerade in Coronazeiten sind viele im Home Office.

Und teilweise verjähren die Dinger denen in den Behörden oder drohen zu verjähren, da wird dann durchaus auch mal großzügig je nach personeller Besetzung eingestellt.

Es fehlen Mittel - Manpower.

Dort, wo sie bearbeitet werden und ggf nach Einspruch am Amtsgericht landen, hören sich die Richter kurz an, ob Besonderheiten vorliegen, wenn nicht, werden die Bescheide in Höhe der Buße ausgeurteilt, fertig.

Man kann also sagen, dass bundesweit eine durchaus hohe Zahl eingestellt wurde, hat Gründe, der eine oder andererseits Glück gehabt.
 
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Mitglied 241048

Gast
Hi,

um die Sache zum Abschluss zu bringen, anbei das Antwortschreiben des Bremer Ordnungsamtes.

2021-07-31 15-40-41.jpg

Nun ja, ich hatte nichts anderes erwartet. Aber zumindest habe ich es versucht. Interessant der rot umrandete Satz.
 

AndaleR

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„... mit der Zahlung des Verwarngeldes abgeschlossen wurde“ - bedeutet das dann, wenn Du das nicht sofort bezahlt hättest, hätte der Widerspruch evtl. etwas genützt?
 

Martin Wendel

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„... mit der Zahlung des Verwarngeldes abgeschlossen wurde“ - bedeutet das dann, wenn Du das nicht sofort bezahlt hättest, hätte der Widerspruch evtl. etwas genützt?
Nein, es bedeutet, dass er dann einen Widerspruch hätte einlegen können.
 

Mitglied 241048

Gast
Nein, es bedeutet, dass er dann einen Widerspruch hätte einlegen können.

Ich gehe allerdings schon davon aus, dass das Verfahren im Falle eines Widerspruchs eingestellt worden wäre. So wurde es hier ja auch schon von einigen geäußert.

Mir geht's jetzt auch nicht unbedingt um die 100,- €, sondern um die Tatsache, dass überlegt wird, Zögernde mit einem entsprechenden Betrag zu locken, damit sie sich impfen lassen, auf der anderen Seite aber Geimpfte (okay, zu dem Zeitpunkt nur einmalig) zu einem Ordnungsgeld "genötigt" werden, wenn sie wider besseren Wissens auf offener Straßen keine Maske tragen. Aber gut, es ist, wie es ist.
 
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alex34653

Kronprinz Rudolf von Österreich
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Ich gehe allerdings schon davon aus, dass das Verfahren im Falle eines Widerspruchs eingestellt worden wäre. So wurde es hier ja auch schon von einigen geäußert.

Das steht nirgends. Es wurde festgestellt: In diesen Fall gibt es kein Rechtsmittel. „Was wäre wenn“ gibt’s nicht, ist auch nicht gemeint.
 

SomeUser

Beauty of Kent
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2.162
Ich gehe allerdings schon davon aus, dass das Verfahren im Falle eines Widerspruchs eingestellt worden wäre. So wurde es hier ja auch schon von einigen geäußert.

Mir geht's jetzt auch nicht unbedingt um die 100,- €, sondern um die Tatsache, dass überlegt wird, Zögernde mit einem entsprechenden Betrag zu locken, damit sie sich impfen lassen, auf der anderen Seite aber Geimpfte (okay, zu dem Zeitpunkt nur einmalig) zu einem Ordnungsgeld "genötigt" werden, wenn sie wider besseren Wissens auf offener Straßen keine Maske tragen. Aber gut, es ist, wie es ist.

1. Es ist auch regelmäßig ein probates und erfolgsversprechendes Mittel, im Rahmen des Widerspruchverfahrens die Meinung aus dem Forum in gedruckter Forum vorzulegen. War man sich vorher nicht sicher, wird ganz regelmäßig der Meinung der Internet-Foristen gefolgt.

2. Es ist vollkommen unerheblich, ob es heute Überlegungen(!) gibt, die vielleicht(!) in der Zukunft(!) eine Lenkungswirkung entfalten sollen, wenn es hier um eine Handlung in der Vergangenheit(!) geht. Außer du hast einen Fluxkompensator.

3. Es scheint immer noch nicht angekommen zu sein: Eine Impfung ist kein absoluter Schutz vor einer Ansteckung,. Auch nicht nach der zweiten Impfung. Die Wirksamkeit der Impfung als Maßnahme erhöht sich schlagartig für die Gesamtbevölkerung, wenn möglichst alle Menschen einen hohen Abwehrwert haben. Selbst mit zweimailiger Impfung, hättest du dich also anstecken und Geimpfte, wie auch Ungeimpfte, anstecken und vielleicht damit sogar töten können. Mit dem Unterschied, dass es "damals" noch deutlich weniger ungeimpfte gegeben hat.

4. Insofern war das Ordnungsgeld vielleicht nicht kostenlos, aber offensichtlich umsonst - denn wirklich ein Überdenken hat ja nicht stattgefunden.
 
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