au37x
Clairgeau
- Registriert
- 06.11.14
- Beiträge
- 3.737
Das hat aber nichts mit Barzahlen zu tun, sondern damit, dass ab 1.1.2020 jede Kasse eine Blackbox (TSE-Einheit) haben muss, auf der jede einzelne Bewegung verzeichnet werden muss. Jede Bewegung bekommt einen einmaligen Code und der muss zukünftig als Nachweis auf jedem Bon gedruckt werden. Dadurch soll es unmöglich werden, Umsatze nachträglich zu manipulieren. Und das Finanzamt kann das dann lückenlos anhand der Codes überpüfen.
Das Finanzamt ist jederzeit berechtigt, eine Kassenschau zu machen und die beginnt in der Regel mit Testkäufen, um zu überprüfen, ob auch tatsächlich der Umsatz gebucht wird, auch in der tatsächlichen Höhe. Daher die Bonpflicht mit Code. Daher besteht auch keine Möglichkeit mehr, zukünftig den Druck zu unterdrücken.
Das Gesetz ist auch nicht neu, sondern von 2016. Wurde aber erst jetzt final vom Gesetzgeber umgesetzt.
Das schließt das neue Gesetz ja nicht aus, nirgends steht was von Papierbon. Laut Gesetz würde das auch bspw. auf ein Smartphone gehen. Oder per E-Mail. Aber soweit sind wir hier noch nicht, dazu müsste man ja jeden Kunden fragen, wie er es denn gerne haben möchte.Ja, ich finde das Prinzip ja auch gut so. Aber man bekommt ja bei Apple Pay bei manchen Kreditkarten einen Beleg im Wallet hinterlegt. Da könnte man das ja auch "draufdrucken".
Hier ist nur die Rede von der "Digitale Karten"-App, welche nur unter Android läuft (analog "Mobiles Bezahlen" von den Sparkassen).Sind aber noch nicht alle VR Banken oder? Meine ist noch nicht dabei.
Jedes Institut kann für sich entscheiden, ob sie teilnehmen oder nicht (genau wie mit Mobiles Bezahlen / Digitale Karten)Die VR-Banken sind ein Verbund. Das kommt automatisch für alle.
Die VR sind da ähnlich organisiert wie der DSGV. Produkte werden (mittlerweile) größtenteils zentral entwickelt und zur Verfügung gestellt, jede Bank kann aber für sich entscheiden, welche Produkte sie aus dem Angebot ins eigene Portfolio übernimmt und zu welchen Konditionen sie diese anbietet.Die VR-Banken sind ein Verbund. Das kommt automatisch für alle.
Hier ist nur die Rede von der "Digitale Karten"-App, welche nur unter Android läuft (analog "Mobiles Bezahlen" von den Sparkassen).
Apple Pay wird programmseitig in allen Sparkassen & Volksbanken per Softwareupdate zum 24.11. bereitgestellt. Danach kann jedes Institut für sich entscheiden, ob sie teilnehmen oder nicht (genau wie mit Mobiles Bezahlen / Digitale Karten).
Das offizielle "Go" gibt es dann einige Tage später![]()
24.11. ? Hast Du Insiderwissen? Raus damit [emoji23]
Ist richtig, bei uns (VR-Bank) wurde aber bisher noch nichtmal intern ein Datum vom Verband kommuniziert. Bei uns heisst es immer noch „2019“ -.-
Die Sparkassen bekommen generell halbjährlich (ca. Mai & November) ein großes Release / Update des Kernbanksystems bereitgestellt - daher ging das mit Apple Pay auch nur zum Ende des Jahres.
Am 23-24.11. wird das neue Release eingespielt, wodurch Apple Pay für alle Institute aktivierbar ist. Natürlich wird das nicht jeder an einem anderen Tag offiziell freigeben - mehr darf man noch nicht sagen - Apple ist da sehr sehr strikt.
Bei den Volksbanken wird es ähnlich laufen.
Deswegen sage ich ja „intern“Es wurde von keiner Bank jemals ein Datum im Vorfeld kommuniziert. Vorgabe von Apple. Warum auch immer.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.