Balkenende
Roter Winterkalvill
- Registriert
- 12.06.09
- Beiträge
- 11.514
Meine Güte, hier übertreiben aber einige.
Da wird ein Gesetz verabschiedet, dass per Definition und Text für absolute Ausnahmen gedacht ist - um diejenigen bei Gefahr im Verzug nicht etwa an den Galgen zu hängen, sondern sie zu überwachen, um Anschläge mit vielen Toten zu verhindern.
Was soll daran schlimm und vor allem neu sein?
Jedem Betrunkenen, der nachts am Steuer erwischt wird, wird sofort der Führerschein weggenommen und notfalls wird er, wenn er sich widersetzt, auch mal bis zum ausnüchtern völlig zurecht in eine Zelle gesteckt, damit er andere nicht gefährden kann. Und zwar ganz normal ohne richterlichen Beschluss, der in einer solchen Situation nicht immer sofort zu kriegen ist, aber zu gegebener Zeit nachgeholt wird.
Und nun passt der Gesetzgeber (eigentlich viel zu spät) die Spielregeln an auf diejenigen, die andere mit Terror bedrohen. Mehr ist das nicht. Ist voll in Ordnung und schützt jeden von uns bei Gefahr im Verzug.
Es ist doch nicht so, dass sich das Politiker oder Beamter xy ausdenken können, was wird denn hier suggeriert. Sondern da geht es um die Abwehr von ganz realistischen Gefahren.
Und am Ende muss immer ein Richter entscheiden.
Es geht schlicht darum, dass die jeweils zuständige Behörde bei vorliegen ganz konkreter Verdachtsmomente nicht warten muss, bis gemeingefährliche Anschlagsplaner und Helfer abtauchen können, wie es bisher der Fall war und wofür zig Leute in Berlin mit ihrem Leben bezahlten.
Da wird ein Gesetz verabschiedet, dass per Definition und Text für absolute Ausnahmen gedacht ist - um diejenigen bei Gefahr im Verzug nicht etwa an den Galgen zu hängen, sondern sie zu überwachen, um Anschläge mit vielen Toten zu verhindern.
Was soll daran schlimm und vor allem neu sein?
Jedem Betrunkenen, der nachts am Steuer erwischt wird, wird sofort der Führerschein weggenommen und notfalls wird er, wenn er sich widersetzt, auch mal bis zum ausnüchtern völlig zurecht in eine Zelle gesteckt, damit er andere nicht gefährden kann. Und zwar ganz normal ohne richterlichen Beschluss, der in einer solchen Situation nicht immer sofort zu kriegen ist, aber zu gegebener Zeit nachgeholt wird.
Und nun passt der Gesetzgeber (eigentlich viel zu spät) die Spielregeln an auf diejenigen, die andere mit Terror bedrohen. Mehr ist das nicht. Ist voll in Ordnung und schützt jeden von uns bei Gefahr im Verzug.
Es ist doch nicht so, dass sich das Politiker oder Beamter xy ausdenken können, was wird denn hier suggeriert. Sondern da geht es um die Abwehr von ganz realistischen Gefahren.
Und am Ende muss immer ein Richter entscheiden.
Es geht schlicht darum, dass die jeweils zuständige Behörde bei vorliegen ganz konkreter Verdachtsmomente nicht warten muss, bis gemeingefährliche Anschlagsplaner und Helfer abtauchen können, wie es bisher der Fall war und wofür zig Leute in Berlin mit ihrem Leben bezahlten.