Um das Rätsel des neutralen Karmas zu lösen:
ich muss sagen, dass ich das ganz gut finde, da könnt ihr dann meinen Zweit-Account bitte jetzt löschen. Hatte ich mir gemacht, damit ich nicht alle ins Jenseits befördere!
Gut gemacht!
Zweitaccount? Ich dachte das führt zum Ban?
Hast Du keinen? Naja, ich hab da ja einen Smilie hingemacht, damit klar wird, dass es ein Scherz ist.Zweitaccount? Ich dachte das führt zum Ban?
Dir sage ich sogar, wie der heißt: bobandrews2Achsoooo... Naja eigentlich spreche ich ja fliessend ironisch, aber is ja nicht mehr ganz so früh morgens...
Hach ist das schön, sich denken zu können von wem das kommt… :-D
Ich bin auch froh drum. Bisher habe ich wegen meiner Karmapower immer wahnsinnig gezögert, BK zu verteilen, und habe dies höchstens in einem von zehn Fällen getan (also praktisch nie). Jetzt wird das wohl nicht beabsichtigt häufiger geschehen, sondern ich werde einfach weniger Hemmungen haben dabei.
Ich habe mich kaum noch getraut, auf den Karmabutton zu drücken, weil 750 Punkte Karmapower irgendwie wie "mit Kanonen auf Spatzen schiessen" ist. ("Spatzen" ist dabei nicht abwertend gemeint!)
Ich finde die Regelung echt mal gut, hatte schon überlegt, ob ich das Thema selbst nicht mal anspreche!
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.