Wenn hier schon ein Streit über das Design von sowas Unwichtigem wie Smiley-Grafiken entbrennt, warum dann nicht vielleicht ein Smiley-Set wie das folgende erstellen?
Anhang anzeigen 106063
Wäre zumindest was AT-eigenes, nicht quietsch-bunt, die ASCII-Zeichen-Smileys sind wiederzukennen…
(Entstanden mit Schriftart Marker Felt in Fettdruck, weiße Schrift 90° gedreht auf AT-Logo.)
Also bei mir wird der Beitrag angezeigt. Es gibt auch gar keine Möglichkeit, einzelne Beiträge im Forum anzuzeigen aber in Tapatalk bzw. der Apfeltalk-App nicht.
Das waren doch die Avatare?Köpfen nicht unter dreimal geahndet
Ich wünsche mir, dass die Kennzeichnung "Threadersteller" bald kommt! Es ist einfach praktischer zur Unterscheidung der Antworten!Wurde hier schon angesprochen. Ist in XenForo nicht vorgesehen, ließe sich nur über Add-ons realisieren. Schauen wir uns zu einem späteren Zeitpunkt genauer an.
netzathleten media ist ein Unternehmen der Mediengruppe RTL Deutschland
Anklicken mach schlau.
Wird diese offensichtlich doch höchst einfache Frage auch noch von der Obrigkeit beantwortet?Was ist denn das "planet of tech", neben dem Suchfeld? Eine Partnerseite?
Warum soll die Frage noch einmal "von der Obrigkeit" beantwortet werden, wenn die Antwort doch bereits von markthenerd gegeben wurde?Wird diese offensichtlich doch höchst einfache Frage auch noch von der Obrigkeit beantwortet?
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.