Apple hat mit dem Apple II (erster Kleincomputer), dem MacIntosh (erste GUI), dem iPhone (erstes Smartphone) und dem iPad (erstes Tablet) vier Sprunginnovationen geschafft.
Also jetzt nicht übertreiben - von den Aussagen stimmt ja nicht eine. Obwohl - innnovativ und gut umgesetzt waren die Produkte schon und darum auch so erfolgreich.
Zählt es auch schon zum Flexgate wenn man das MBP ausgeschaltet hat, aufgeklappt oder halb aufgeklappt wo hinstellt und es sich dann wieder anschaltet?
Oder wenn man es ausgeschaltet und zugeklappt hat und es beim aufklappen wieder angeht? Habe aber ein 13“ 2018er.
Beim 2018'er ist es normal, dass das Gerät nach Öffnen des Deckels direkt startet, wenn es vorher aus war. Also nichts außergewöhnliches.
Ist das nicht normal bei den aktuellen Geräten, das sie beim öffnen automatisch eingeschaltet werden, wenn sie vorher runter gefahren wurden? oO
Ändert auch nichts daran dass man sich nicht auf Errungenschaften von vor 42 Jahren, 35 Jahren, 12 Jahren und 9 Jahren ausruhen kann und diese für die aktuelle Problematik eigentlich recht wenig Relevanz haben. In der Mac sparte läuft einiges falsch, was man durchaus kritisieren darf. Und den Kunden so zu verarschen, gesetzt dass Flexgate weiterhin nicht als Konstruktionsfehler anerkannt wird, ist einfach eine Unverschämtheit, daran ändern auch Innovationen vergangener Zeiten nichts.
Solche Geschäftspraktiken sind nicht Apple like und gehören juristisch abgestraft, z.B. durch Sammelklagen in den USA.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.