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Macbook pro 13``stinkt

Genuine-G

Fairs Vortrefflicher
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Genau. Weil es dort eben keinen Widerruf gibt. Die Ware kann im stationären Handel vor Ort in Augenschein genommen werden und an der Kasse kommt der finale Kaufvertrag gültig zustande. Das war's. Solange die Ware keinen Mangel aufweist, ist ein stationärer Händler nicht verpflichtet, die Ware zurückzunehmen. Jedes andere Verhalten des Händlers ist reine Kulanz aus freien Stücken.
 

obermuh

Stina Lohmann
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Also in einem Apple Store hat man auch 14 Tage Rückgaberecht :)

Ich hab schon so einige Macbooks (und Powerbooks) gehabt und da hat noch nie eines irgendwie komisch gerochen... Ich würde es an seiner Stelle wenigstens noch ein mal versuchen, denn ich kann mit nicht vorstellen dass es normal ist so einen penetranten Geruch aus einem MacBook zu riechen
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Um auch meine Erfahrungen zum Besten zu geben: In der Vergangenheit hatte Apple ein gewisses Geruchsdesign gepflegt, nach meinem Eindruck aber in letzter Zeit (weitgehend) darauf verzichtet, wohl weil es manchen Nutzern im Zuge gestiegenen Gesundheitsbewusstseins zu sehr nach Chemie und Fabrik gerochen hat. Ich persönlich vermisse den Duft (sniff), den gibt es dafür jetzt als Herrenparfüm.

Zu dem Problem selbst: Wenn ein MBP, wie im vorliegenden Fall, jetzt noch streng riecht, ist es m. E. ein Fehler in der Produktion, bei einem Tausch sollte das Problem dann nicht mehr bestehen. Falls doch, könnte man eine besondere Form der Geruchsempfindlichkeit annehmen, das gibt es durchaus.
 

Genuine-G

Fairs Vortrefflicher
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Also in einem Apple Store hat man auch 14 Tage Rückgaberecht :) [...]
Nein, hat man nicht. Ein "Recht" setzt logischerweise eine gesetzliche Bestimmung voraus. Und die ist naturgemäß kaum von Händler zu Händler unterschiedlich. Jedenfalls nicht innerhalb der selben Branche.

Wie ich ja bereits schrieb kann das jeder Händler handhaben, wie er es im Rahmen seiner selbstgewählten Kulanz selber bestimmt. Und faktisch kann man in den meisten Fällen ja auch innerhalb eines gewissen Karenzzeitraums Ware umtauschen oder ggf. sogar gegen Auszahlung des Kaufpreises zurückgeben, wenn der Händler dies einräumt bzw. dem situativ zustimmt.

Das ist jedoch keineswegs mit einem "Recht" auf Rückgabe zu verwechseln. So etwas gibt es im stationären Handel nicht. Weil dieser Begriff "Rückgaberecht" sich aber leider mittlerweile missbräuchlich im Volksmund durchgesetzt hat, meinen Viele, dass sie tatsächlich einen Anspruch darauf hätten. Und das sorgt dann nicht selten für Ärger beim Umtauschversuch, weil die Leute glauben, sie hätten für ihr eineinhalb Wochen lang benutztes Gerät ein solches "Recht" auf Rückgabe. Und dann sind sie völlig fassungslos, dass der Händler sich weigert, ein eineinhalb Wochen altes Gerät, das aber aussieht, als wäre es schon eineinhalb Jahre benutzt worden, zurückzunehmen. Sie glauben ja schließlich, ein vermeintliches "Recht" darauf zu haben. Der nächste Weg führt dann zuweilen auch schonmal zum Anwalt, und spätestens vor Gericht holt sich der Kunde dann unweigerlich eine blutige Nase, wenn der Anwalt ihn nicht davon abhalten kann.

Ich würde übrigens auch nicht zwingend meine Hand dafür ins Feuer legen wollen, dass Apple so ein Gerät wie oben beschrieben zurücknehmen würde...

Nenn' es also bitte nicht Rückgabe"recht". Es gibt im stationären Handel kein solches "Recht".
 

obermuh

Stina Lohmann
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Mann kann es auch zu genau nehmen :p

Gemäß den Geschäftsbedingungen der Apple Retail Stores kannst du, ohne Angabe von Gründen, 14 Tage lang zurückgeben (außer Hygieneartikel wie Kopfhörer oder selbst beschädigte Artikel). Da dieser Umstand also Bestandteil des Kaufvertrages ist und so auch auf der Rechnung ausgewiesen wird, hat man als Käufer tatsächlich rechtlichen Anspruch auf die Rückgabe.
 

Genuine-G

Fairs Vortrefflicher
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Na ja, ich gebe zu, dass ich diesbezüglich vielleicht etwas übersensibel bin. Ich habe über 20 Jahre im Einzelhandel gearbeitet und von daher bin ich halt lange Leidtragender dieser falsch verwendeten Begrifflichkeiten gewesen. Möglicherweise sitzt das auch heute noch tiefer, als ich es mir selbst wünschen würde, weißt Du...? ;)

Ich mein' das nicht böse, aber wenn Kunden massenweise Garantie und Gewährleistung nicht auseinanderhalten können, oder den Unterschied zwischen stationärem und Online-Kauf (Stichwort: Rückgaberecht) und Pflichten und Kulanz des Händlers daraus, und man tagtäglich deswegen ständig Ärger und Diskussionen hatte, dann kann es schonmal sein, dass man diesbezüglich mit der Zeit eine gewisse Pingeligkeit entwickelt. Nichts für ungut. :)

Natürlich nimmt praktisch jeder Händler in einem gewissen Zeitraum unbenutzte und originalverpackte Ware wieder zurück. Das ist so Usus, und das ist ja auch gut so. Es kommt aber tatsächlich vor, und gar nicht mal sooo selten, dass Kunden sich 'nen Fernseher oder ein Notebook oder so Sachen kaufen, sie 'ne Woche nach Herzenslust benutzen, so dass sie aufgrund teilweise unnachvollziehbarer deutlicher Gebrauchsspuren ohne erheblichen Abschlag gar nicht wiederverkaufbar wären, und dann mit dem Argument, sie hätten ja ein Recht auf Rückgabe, den Kauf rückgängig machen wollen. Wenn man den Begriff Rückgaberecht nicht so gedankenlos pauschalisieren und missbrauchen würde, gäbe es solche Fälle sicher nicht, oder zumindest nicht in dem Maß. Viele Kunden sind da leider einfach nicht in der Lage, zu differenzieren. Für die ist ein Recht ein Recht, wenn es halt auch immer so genannt wird...