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James Grieve
- Registriert
- 21.03.08
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- 133
*rauskram* hier! *meld*
also öhm, bestätigt? ich sag mal, dass es das ist. quasi gerade unter dem schreiben abgebröselt. dachte zuerst, ich habe eine halluzination.
meins ist von oktober 2006. garantie also futsch, aber eigentlich habe ich einen hardwareschutz nachgekauft. morgen mal durchklingeln.
Ist in der EU nicht sowieso eine 2 jährige Gewärleistung zwingendes (als nicht zu ungunsten des Käufers abbdingbares) Recht?
-> Da der Fehel von apple anerkannt ist muss das jeder Händler während den ersten 24 Monaten nach kauf umtauschen, abgesehen von Zusatzversicherung oder ACP (oder irre ich mich da?)!
PS: weiss einer wie die Rechtslage in der Schweiz ist? Da gilt nur eine 1 Jährige Haftung per Gesetz (oder täusche ich mich auch da?).