Wen dem tatsächlich so ist folgern sich daraus für mich folgende Zusammenhänge bzw. stellen sich folgende Fragen für mich daraus:
...
2. Das bedeutet vermutlich eine massive Umstellung für viele Firmen hinsichtlich Umstellung und Neukonstruktion der einzelnen Produkte/Produktlinien.
Die
EU-Verordnung 2023/1542, Artikel 11, Absatz 2 räumt für bestimmte Bereiche zunächst Ausnahmen ein, deren Überarbeitung sich die Kommission nach Informationen des stern allerdings vorbehält. Demnach sollen Hersteller im Rahmen der sogenannten Ökodesign-Verordnung die Möglichkeit bekommen, sich zu entscheiden, wie sie ihre Hardware gestalten wollen. Man will ihnen die Wahl lassen, ob sie einen Akku-Tausch ermöglichen oder lediglich bestimmte Vorgaben bezüglich Haltbarkeit und Leistung der Batterien erfüllen wollen. Das betrifft insbesondere Geräte, die gegen Wasser geschützt werden sollen, beispielsweise also Smartphones und Wearables.
"...
2. By way of derogation from paragraph 1, the following products incorporating portable batteries may be designed in such a way as to make the battery removable and replaceable only by independent professionals:
(a)
appliances specifically designed to operate primarily in an environment that is regularly subject to splashing water, water streams or water immersion, and that are intended to be washable or rinseable;
(b)
professional medical imaging and radiotherapy devices, as defined in Article 2, point (1), of Regulation (EU) 2017/745, and in vitro diagnostic medical devices, as defined in Article 2, point (2), of Regulation (EU) 2017/746.
The derogation set out in point (a) of this paragraph shall only be applicable where such derogation is required to ensure the safety of the user and the appliance..."
Werden 2027 von den einzelnen Firmen vermehrt Geräte verkauft die Wasser geschützt sind um
EU-Verordnung 2023/1542, Artikel 11, Absatz 1 zu umgehen und den Absatz 2 heranziehen um weiter die Akkubatterien in Geräten fest zu verbauen (wobei hierbei vermutlich die Betonung auf "...specifically designed to operate primarily in an environment that is regularly subject to splashing water, water streams or water immersion, and that are intended to be washable or rinseable..." liegt)?
Wen dem tatsächlich so ist folgern sich daraus für mich folgende Zusammenhänge bzw. stellen sich folgende Fragen für mich daraus:
...
5. Wie werden sich die Produkte von Apple verändern (z.B. Apple Watch usw.)?
Das heißt, dass sich z.B. Produkte wie die Apple Watch 2027 vermutlich hinsichtlich des Akkuwechsels nicht wesentlich verändern werden.
PS: Die Verordnung (
EU-Verordnung 2023/1542) tritt am 17.08.2023 in Kraft. Sie gilt ab dem 18. Februar 2024 mit Ausnahme von Artikel 11 – Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und LV-Batterien - (gültig ab dem 18. Februar 2027)...