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Logitech Presenter Spotlight Presentation Remote - Defekter Akku (vermutlich Tiefenentladung) - Bitte um Hilfe

DocHollywoodD

Salvatico di Campascio
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Hat jemand Erfahrungen mit den Presentern der Marke Norwii (https://www.norwii.com)?

Zumindest besitzen die Präsenter ein An-/Ausschalter und ein USB-C-Empfänger, jedoch vermutlich keine einfach austauschbare Akkubatterie.
 
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DocHollywoodD

Salvatico di Campascio
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Ich finde Folgendes eher "komisch":

A. Wieso konstruiert Logitech einen Presenter im obersten Preissegment (149,99 Euro!!!) bei dem ein einfacher Akkuwechsel durch den Kunden nicht möglich ist und für den kein neuer Akku als Ersatzteil im offiziellen Logitech Online-Shop erhältlich ist? Ich bin zwar kein Ingenieur, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Konstruktion eines solchen Presenter für einen erfahrenen Ingenieur sehr herausfordernd ist. So wird ein fast nagelneuer und technisch einwandfreier Presenter "einfach in die Tonne geschmissen". Unlogischer und dümmer geht es kaum noch.

B. Wieso konstruiert Logitech einen Presenter im obersten Preissegment (149,99 Euro!!!) für den es aber kein Akkaustauschprogramm bei Logitech gibt?

Exkurs: Ich kann nicht verstehen warum sich die EU um so viele Dinge in der IT-Welt kümmert, aber das Problem der festverbauten Akkubatterien und der nicht verfügbaren Akkuaustauschprogramme der einzelnen Firmen nicht sieht bzw. angeht. Der dadurch entstehende Elektronikschrott dürfte nicht klein sein. Genau dasselbe Problem besteht auch bei dem Produkt Ember Mug 2.
 

DocHollywoodD

Salvatico di Campascio
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Korrekt, wenn keiner die Produkte kaufen würde, würden die Firmen vermutlich gezwungenermaßen umdenken (müssen).

Mich wundert aber immer wieder wieviel Benutzer freiwillig diese Dinge kaufen während sich die Herren auf hoher Ebene sich die Hände reiben und berichten wie innovativ, profitabel und erfolgreich Ihr Bereich (Unternehmen) ist...
 

Marcel Bresink

Borowitzky
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Ich kann nicht verstehen warum sich die EU um so viele Dinge in der IT-Welt kümmert, aber das Problem der festverbauten Akkubatterien und der nicht verfügbaren Akkuaustauschprogramme der einzelnen Firmen nicht sieht bzw. angeht.
Das wurde bereits angegangen:

Aus EU-Verordnung 2023/1542, Artikel 11, Absatz 1:
"Natürliche oder juristische Personen, die Produkte, in die Gerätebatterien eingebaut sind, in Verkehr bringen, sorgen dafür, dass diese Batterien vom Endnutzer jederzeit während der Lebensdauer des Produkts leicht entfernt und ausgetauscht werden können. Diese Verpflichtung gilt nicht für einzelne Zellen oder sonstige Teile einer Batterie, sondern nur für die ganze Batterie.

Als vom Endnutzer leicht zu entfernen gilt eine Gerätebatterie, wenn sie mit handelsüblichen Werkzeugen aus einem Produkt entnommen werden kann, das heißt ohne Verwendung von Spezialwerkzeugen, es sei denn, sie werden kostenlos mit dem Produkt bereitgestellt, herstellerspezifischen Werkzeugen, Wärmeenergie oder Lösungsmitteln für die Demontage des Produkts."

Diese Verordnung wurde am 23.08.2023 veröffentlicht und tritt voraussichtlich ab 2027 in Kraft.
 
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landplage

Admin
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Wie wird die Lebensdauer eines Produktes definiert? Also im konkreten Fall eines Presenters?
 

DocHollywoodD

Salvatico di Campascio
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Aus EU-Verordnung 2023/1542, Artikel 11, Absatz 1:
"Natürliche oder juristische Personen, die Produkte, in die Gerätebatterien eingebaut sind, in Verkehr bringen, sorgen dafür, dass diese Batterien vom Endnutzer jederzeit während der Lebensdauer des Produkts leicht entfernt und ausgetauscht werden können. Diese Verpflichtung gilt nicht für einzelne Zellen oder sonstige Teile einer Batterie, sondern nur für die ganze Batterie.

Als vom Endnutzer leicht zu entfernen gilt eine Gerätebatterie, wenn sie mit handelsüblichen Werkzeugen aus einem Produkt entnommen werden kann, das heißt ohne Verwendung von Spezialwerkzeugen, es sei denn, sie werden kostenlos mit dem Produkt bereitgestellt, herstellerspezifischen Werkzeugen, Wärmeenergie oder Lösungsmitteln für die Demontage des Produkts."

Diese Verordnung wurde am 23.08.2023 veröffentlicht und tritt voraussichtlich ab 2027 in Kraft.

Wen dem tatsächlich so ist folgern sich daraus für mich folgende Zusammenhänge bzw. stellen sich folgende Fragen für mich daraus:

1. Wer definiert genau den Begriff „Lebensdauer des Produkts“ und anhand welcher Kriterien wird dieser Begriff definiert?

2. Das bedeutet vermutlich eine massive Umstellung für viele Firmen hinsichtlich Umstellung und Neukonstruktion der einzelnen Produkte/Produktlinien.

3. Wer wird die Ersatzakkubatterien anbieten (die Firmen selber, andere Hersteller)?

4. Ein Kauf eines Produktes mit fest verbauter Akkubatterie sollte im Jahr 2015 bzw. 2026 wohl überlegt sein da ggf. spätestens 2027 ein Upgrade des Produktes erscheinen wird.

5. Wie werden sich die Produkte von Apple verändern (z.B. Apple Watch usw.)?
 
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DocHollywoodD

Salvatico di Campascio
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Ich hatte in den letzten Wochen Kontakt mit dem Logitech Kundenservice, welcher sehr freundlich war. Hinsichtlich der Nachfrage ob der Logitech Spotlight Presentation Remote sich bei Nichtgebrauch automatisch ausschalten würde (das war die erste Aussage von Logitech) oder ob er in einen Standby-Modus (Ruhemodus) übergehen würde, erhielt ich folgende Aussage von Logitech:

"Es wechselt in den Ruhemodus, hat aber keinen Einfluss auf die langfristige Verwendung der Batterie."

Ich halte die Aussage technisch für grundlegend falsch da Elektrogeräte im Ruhemodus natürlich Strom verbrauchen, solange bis sie letztendlich wieder aufgeladen werden oder es im schlimmsten Fall zur einer Tiefenentladung der Akkubatterie kommt.

Wie ist Eure Meinung @orcymmot, @Marcel Bresink, @voyager, @SomeUser ?
 

Ducatisti

Martini
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Das Ding zieht Strom,anderes Beispiel:habe eine Airbagweste zum Motorrad fahren,wenn ich sie nach maximal 3 Monaten nicht Verwendung dann nicht auflade,ist der Akku leer und das schadet dem Akku natürlich.
 

orcymmot

Kaiser Alexander
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Ich halte die Aussage technisch für grundlegend falsch
Grundlegend falsch vielleicht nicht, aber zumindest für deinen Fall nicht zutreffend.

Die Aussage war ja „…hat auf die langfristige Verwendung keinen Einfluss“

Daraus lese ich nicht die Langzeit-Lagerung. Dass der Ruhemodus offensichtlich etwas Energie verbraucht, hast du ja an deinem Gerät durch die Tiefentladung leidlich feststellen müssen.
 

DocHollywoodD

Salvatico di Campascio
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Wen dem tatsächlich so ist folgern sich daraus für mich folgende Zusammenhänge bzw. stellen sich folgende Fragen für mich daraus:
...

2. Das bedeutet vermutlich eine massive Umstellung für viele Firmen hinsichtlich Umstellung und Neukonstruktion der einzelnen Produkte/Produktlinien.

Die EU-Verordnung 2023/1542, Artikel 11, Absatz 2 räumt für bestimmte Bereiche zunächst Ausnahmen ein, deren Überarbeitung sich die Kommission nach Informationen des stern allerdings vorbehält. Demnach sollen Hersteller im Rahmen der sogenannten Ökodesign-Verordnung die Möglichkeit bekommen, sich zu entscheiden, wie sie ihre Hardware gestalten wollen. Man will ihnen die Wahl lassen, ob sie einen Akku-Tausch ermöglichen oder lediglich bestimmte Vorgaben bezüglich Haltbarkeit und Leistung der Batterien erfüllen wollen. Das betrifft insbesondere Geräte, die gegen Wasser geschützt werden sollen, beispielsweise also Smartphones und Wearables.

"...
2. By way of derogation from paragraph 1, the following products incorporating portable batteries may be designed in such a way as to make the battery removable and replaceable only by independent professionals:
(a)
appliances specifically designed to operate primarily in an environment that is regularly subject to splashing water, water streams or water immersion, and that are intended to be washable or rinseable;
(b)
professional medical imaging and radiotherapy devices, as defined in Article 2, point (1), of Regulation (EU) 2017/745, and in vitro diagnostic medical devices, as defined in Article 2, point (2), of Regulation (EU) 2017/746.

The derogation set out in point (a) of this paragraph shall only be applicable where such derogation is required to ensure the safety of the user and the appliance..."

Werden 2027 von den einzelnen Firmen vermehrt Geräte verkauft die Wasser geschützt sind um EU-Verordnung 2023/1542, Artikel 11, Absatz 1 zu umgehen und den Absatz 2 heranziehen um weiter die Akkubatterien in Geräten fest zu verbauen (wobei hierbei vermutlich die Betonung auf "...specifically designed to operate primarily in an environment that is regularly subject to splashing water, water streams or water immersion, and that are intended to be washable or rinseable..." liegt)?

Wen dem tatsächlich so ist folgern sich daraus für mich folgende Zusammenhänge bzw. stellen sich folgende Fragen für mich daraus:
...

5. Wie werden sich die Produkte von Apple verändern (z.B. Apple Watch usw.)?

Das heißt, dass sich z.B. Produkte wie die Apple Watch 2027 vermutlich hinsichtlich des Akkuwechsels nicht wesentlich verändern werden.

PS: Die Verordnung (EU-Verordnung 2023/1542) tritt am 17.08.2023 in Kraft. Sie gilt ab dem 18. Februar 2024 mit Ausnahme von Artikel 11 – Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und LV-Batterien - (gültig ab dem 18. Februar 2027)...
 
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DocHollywoodD

Salvatico di Campascio
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Nimmt die EU-Verordnung 2023/1542 auch Bezug auf verpflichtende Batterieaustauschprogramme von den einzelnen Firmen?
 
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