sieht ganz nett aus.
Weiß jemand, wie der Song heißt und von wem der ist? Das ist im Video eher besch....eiden zu erkennen.
kann man doch eigentlich ganz gut erkennen
deaf pedestrians hell to the geeks
es heißt HAIL to the geeks
Schach
Da hast du schon Recht, ja. Aber für viele bedeutet "Warten auf Leopard" entweder "Warten auf den ersten Mac" oder "Warten auf den neuen Mac".. und das intensiviert die Vorfreude auf Leopard natürlich enorm.nicht gerade Meilensteine der Betriebssystemevolution, und darin sind sich denke ich auch die meisten hier einig.
Da hast du schon Recht, ja. Aber für viele bedeutet "Warten auf Leopard" entweder "Warten auf den ersten Mac" oder "Warten auf den neuen Mac".. und das intensiviert die Vorfreude auf Leopard natürlich enorm.
Zumal man meiner Meinung nach auch nicht "Tiger <-> Leopard" vergleichen kann mit "XP <-> Vista" sondern eher mit "XP SP1 <-> XP SP2".Mac OS X Sprünge fallen meisten eher bescheiden aus. Bisher waren es immer ein bis zwei Features die rausstachen.
Zumal man meiner Meinung nach auch nicht "Tiger <-> Leopard" vergleichen kann mit "XP <-> Vista" sondern eher mit "XP SP1 <-> XP SP2".
Schliesslich ist es nach wie vor OS X, nur eine neue "Unterversion".. nicht OS XI.
Das vergessen auch immer viele..
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.