darkCarpet
Halberstädter Jungfernapfel
- Registriert
- 02.08.08
- Beiträge
- 3.815
Kurz gefasst:
Der Betrag dieses Diebstahls ist unerheblich. Es reicht aus zur Kündigung, wenn das Unternehmen sein Vertrauen in die Mitarbeiterin verloren hat. Das Gericht hat geurteil, dass der Vertrauensverlust (bedingt durch eine Straftat) vorliegt und die Kündigung somit rechtlich nicht antastbar ist.
was mich halt aufgeregt hat war, das man bei sowas schnell mal die verhältnismässigkeit aus den augen verliert... und wenn du meine argumentation als diejenige eines kindes abtust, sagt das doch schon mehr über dich, als über mich aus
Leider sieht das Arbeits- und Sozialgericht in diesem Fall keinen Grund auf eine Verhältnismäßigkeit zu achten. Ob diese Frau nun 3 Monate oder 31 Jahre dort arbeitet ist in diesem Fall völlig egal.
Es geht um die Frage: Darf der Arbeitgeber kündigen? Ja oder nein. Sonst nichts.
Diese Frage hat das Arbeits- und Sozialgericht eindeutig beantwortet.
Wo kämen wir denn bitte hin, wenn ein Arbeitgeber seine Angestellten nicht entlassen dürfte, nachdem sie ihr Vertrauen durch eine Straftat in die Angestellten verloren haben?
Mehr gibt es zu diesem Thema eigentlich nicht zu sagen.