groove-i.d
Seestermüher Zitronenapfel
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- 10.01.05
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jugend- und erziehungshilfe
es ist tatsächlich schwierig mit einer strafbelangung von kinden unter 14 jahren. und das ist ein problem in der erziehungszeit.
ich arbeite seit 2 jahren in der jugend- und erziehungshilfe und habe dort lernen müssen, daß es viele "abtrünnige" kinder/heranwachsende gibt, die ihrer schutzraumsituation wohl bewußt sind und sehr genau wissen, daß ihnen ab 14 was blüht, vorher aber "nur" ein "dududu".
auch für sexuell auffällige kinder unter 14 sind in der brd nur wenige anlauf- und therapiestellen zu finden. es gibt, soweit wir uns informiert haben, hier nur eine handvoll institutionen und einrichtungen, die sich ernsthaft und nachhaltig um sexuell auffällige (übergriffig, grenzüberschreitend, vergewaltigung...) in therapie- und verwahrungsform kümmern. erst ab 14/15 greift der staat in solchen situationen ein und hat per gesetz was parat.
eine lücke!
soweit zu sexualtaten jüngerer kinder.
eine nachbesserung im gesetz, was die unter 14 jährigen betrifft, ist an der zeit. in den vergangenen 10-15 jahren hat sich die jugendkriminalität auch weit in dne kinder-teenbereich bewegt. da besteht handlungsbedarf von staatsseite aus. in wie fern der staat hier sanktionierend eingreift, ist ein anderes/weiteres thema. auf jeden fall ein thema, was nicht nur von einer person, wie herrn koch allein in der öffentlichkeit publik gemacht werden darf.
ich bin durchaus für eine nachregulierung des kinder- und jugendgesetzes. wir brauchen griffigere und verständliche strafen, die auch für kinder geistig begreifbar und nachvollziehbar sind. damit meine ich auch: es muß im vorfeld deutlich sein, daß diese strafe eine schmerzhafte entbehrung/einschränkung für das betroffene kind bedeutet.
knast ist aus erzieherischer und psychologischer sicht keine lösung.
Doch es gibt verschiedene Möglichkeiten bei Kindern einzugreifen, wenn diese noch keine 14 Jahr als sind. Allerdings aufgrund der mangelnden Strafmündigkeit sind dies keine strafrechtlichen Möglichkeiten.
Die hier anzuwendenden Mittel fallen in den Bereich der "Kinder und Jugendhilfe" Diese sind u.a. im SGB VIII (VIII. Buch des Sozialgesetzbuches) geregelt.
Liebe Grüße
Jens
es ist tatsächlich schwierig mit einer strafbelangung von kinden unter 14 jahren. und das ist ein problem in der erziehungszeit.
ich arbeite seit 2 jahren in der jugend- und erziehungshilfe und habe dort lernen müssen, daß es viele "abtrünnige" kinder/heranwachsende gibt, die ihrer schutzraumsituation wohl bewußt sind und sehr genau wissen, daß ihnen ab 14 was blüht, vorher aber "nur" ein "dududu".
auch für sexuell auffällige kinder unter 14 sind in der brd nur wenige anlauf- und therapiestellen zu finden. es gibt, soweit wir uns informiert haben, hier nur eine handvoll institutionen und einrichtungen, die sich ernsthaft und nachhaltig um sexuell auffällige (übergriffig, grenzüberschreitend, vergewaltigung...) in therapie- und verwahrungsform kümmern. erst ab 14/15 greift der staat in solchen situationen ein und hat per gesetz was parat.
eine lücke!
soweit zu sexualtaten jüngerer kinder.
eine nachbesserung im gesetz, was die unter 14 jährigen betrifft, ist an der zeit. in den vergangenen 10-15 jahren hat sich die jugendkriminalität auch weit in dne kinder-teenbereich bewegt. da besteht handlungsbedarf von staatsseite aus. in wie fern der staat hier sanktionierend eingreift, ist ein anderes/weiteres thema. auf jeden fall ein thema, was nicht nur von einer person, wie herrn koch allein in der öffentlichkeit publik gemacht werden darf.
ich bin durchaus für eine nachregulierung des kinder- und jugendgesetzes. wir brauchen griffigere und verständliche strafen, die auch für kinder geistig begreifbar und nachvollziehbar sind. damit meine ich auch: es muß im vorfeld deutlich sein, daß diese strafe eine schmerzhafte entbehrung/einschränkung für das betroffene kind bedeutet.
knast ist aus erzieherischer und psychologischer sicht keine lösung.