LeChuck1
Erdapfel
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In Deinem Beispiel geht es genau um die Frage Besitzer oder Eigentümer, deswegen ist diese nicht zweitrangig sondern das entscheidende Teil im Puzzle.
Stell Dir vor in einer Familie ist der Papa der Verdiener und stattet den Haushalt mit seinen 5 iOS Devices aus, dann ist es doch absolut kein Problem wenn auf allen 5 Devices Inhalte mit der gleichen iTunes ID geladen werden. Er hat sie ja gekauft, er ist der Eigentümer.
Nun kann er "sein" iPhone ja beliebig lang seiner Frau, Tochter oder dem Sohn zu Nutzung überlassen, es bleibt ja "sein" iPhone mit seinem Account und seinen Apps.
Der Besitz und das Eigentum der Hardware hat keinen Einfluss auf die Berechtigung der Weitergabe der Software!
Bspw. Kann der papa auch ein iPhone klauen und seinem Sohn zur Nutzung geben! In diesem Fall ist der Vater nur Besitzer und nicht Eigentümer!!! Bzgl. Der "Weitergabe" der vom Dieb heruntergeladenen apps. ist auch der Dieb der Hardware Berechtigter. Denn es kommt auf die Berechtigung der Software an.
Das Urheberrecht hat nichts mit irgendwelchen Eigentumsrechten an dem "Träger" (iPhone/Mac/etc.) zu tun.
Anderes Bsp: Oma kauft iPhone. Gibt es Enkel (nur zur nutzung! Keine Übereignung) Opa zahlt handyrechnung. Mutter Versicherung des Handys. Vater die Anschlußgebühr.
Der Enkel lädt sich Apps. Nur der Enkel ist nun berechtigter der apps. Eine Weitergabe an Omas Account nicht zulässig!!! Auch wenn die Oma Eigentümerin des Handys ist!!! Die Berechtigung für die App bleibt beim Enkel!
Daß letztendlich in der Familie die Apps trotzdem hin und hergeschoben werden hat den einfachen Grund, daß wohl kaum jemand seine Geschwister etc. anzeigt. Legal ist es aber juristisch gesehen nicht.