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iTunes Account teilen, ist (nicht) okay?

paul.mbp

Ralls Genet
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....
Gibt es da einen Unterschied zwischen Familienangehörigen und sonstigen Personen? Mit wem darf man Accounts teilen? Wie ist da denn nun die Sachlage? Ich dachte immer man darf Accounts grundsätzlich nicht teilen?

Ja es gibt einen Unterschied zwischen Familienangehörigen und sonstigen Personen. Innerhalb der Familie (gleicher Haushalt) kann ein gemeinsamer iTunes account auf bis zu 5 Geräten genutzt werden.
 

smoe

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@paul: Auch wenn die Geräte unterschiedlichen Personen gehören? Okay, dann wäre ja alles geklärt.

Dankeschön.
 

paul.mbp

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Martin Wendel

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Ergo wenn du das Telefon wieder aus der Hand gibst, dürfen keine Inhalte von deinem Account drauf sein.
 

paul.mbp

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Ergo wenn du das Telefon wieder aus der Hand gibst, dürfen keine Inhalte von deinem Account drauf sein.
Und wenn Du mir das iPhone gibst löschst Du vorher Deine Inhalte ? ;)

Um die Inhalte gibg es bei meinem Beispiel weniger da wir nicht als Familie in einem Haushalt leben. Es war ein Beispiel für den Unterschied Besitzer und Eigentümer.
 

Martin Wendel

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Wenn ich dir nur kurz mein iPhone geb, wirst du kaum einen Besitzwillen haben. Falls doch würde ich mir wohl vorher überlegen mein Gerät aus den Händen zu lassen. ;)

Auf den iPhones anderer AppStore zu installieren kann einfach nicht OK sein...
 

paul.mbp

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Na dann sind wir uns ja einig ;) und beim letzten Satz stimme ich Dir zu,
mit der Ausnahme im Bezug auf "andere" und die in häuslicher Gemeinschaft lebende Familie.
 

Reservist

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Wenn ich dir nur kurz mein iPhone geb, wirst du kaum einen Besitzwillen haben. Falls doch würde ich mir wohl vorher überlegen mein Gerät aus den Händen zu lassen. ;)

Auf den iPhones anderer AppStore zu installieren kann einfach nicht OK sein...

Ich bin z.B. Großkalibersportschütze und darf meine Waffen auch nicht einfach "weitergeben", aber ich darf sie durchaus jemand anderem in die Hand drücken.
 

Martin Wendel

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Was hat das jetzt damit zu tun?
 

Kojak19

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Der Vergleich hinkt ein wenig, solange man für iTunes keinen Waffenschein braucht :p
 

LeChuck1

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Selbstverständlich darf man die einzelnen APPS und die Musik etc. nicht teilen.

Das ergibt sich aus dem URHEBERGESETZ. Dazu braucht es nicht ITunes.
Allein die Möglichkeit die Inhalte auf 5 verschiedenen Computern etc. wiederzugeben heißt noch lange nicht, daß diese Inhalte an andere weitergegeben werden dürfen.
Da ist die Frage von Eigentum und Besitz erstmal zweitrangig...
bspw. "darf" der Dieb, der nur Besitzer aber nicht Eigentümer ist, das Iphone mit seinen Liedern/Apps sync. wie er will,
ABER er darf die Inhalte nicht an seinen Kumpel den Hehler Harry weitergeben.
Auch eine Übereignung des IPhones ist nicht erlaubt um Inhalte von Person A zu Person B zu bekommen!!! Sonst könnte ja jeder hin und herübereignen.
(ein leeres IPhone darf natürlich übereignet werden)
Es geht einzig und alleine um die Berechtigung an sich.

Eine ganz andere Frage stellt die Mitbenutzung dar.
Selbstverständlich könne andere meine Apps nutzen. bsp.: Ich gebe jmd. mein iphone und er hört sich 2 stunden die musik an...
Das ist keine Vervielfältigung im Sinne des UrhG.
Dementsprechend läuft es auch in Familien ab! ABER auch hier gilt streng genommen daß Vervielfältigungen nicht erlaubt sind.
Bsp.: Mama "gibt" Papa 20 Apps. Nicht erlaubt.
aber: Mama lässt Papa ihr IPhone nutzen... Erlaubt.
 
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paul.mbp

Ralls Genet
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...
Da ist die Frage von Eigentum und Besitz erstmal zweitrangig...
...
Bsp.: Mama "gibt" Papa 20 Apps. Nicht erlaubt.
aber: Mama lässt Papa ihr IPhone nutzen... Erlaubt.

In Deinem Beispiel geht es genau um die Frage Besitzer oder Eigentümer, deswegen ist diese nicht zweitrangig sondern das entscheidende Teil im Puzzle.
Stell Dir vor in einer Familie ist der Papa der Verdiener und stattet den Haushalt mit seinen 5 iOS Devices aus, dann ist es doch absolut kein Problem wenn auf allen 5 Devices Inhalte mit der gleichen iTunes ID geladen werden. Er hat sie ja gekauft, er ist der Eigentümer.
Nun kann er "sein" iPhone ja beliebig lang seiner Frau, Tochter oder dem Sohn zu Nutzung überlassen, es bleibt ja "sein" iPhone mit seinem Account und seinen Apps.
 

Martin Wendel

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Du kannst auch mehr als 5 iOS-Devices mit einem Account synchronisieren. Die Beschränkungen gilt nur für die Computer dahinter! Zumindest stehts so in den AGB.

@ paul.mbp: Ich glaube kaum, dass wenn die Frau einen eigenen Mobilfunkvertrag auf ihren Namen abschließt (was ja im Normalfall so sein wird), dass dann der Vater Eigentümer des Telefons ist. Da kann er auch gerne der Alleinverdiener sein.
 

paul.mbp

Ralls Genet
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@ paul.mbp: Ich glaube kaum, dass wenn die Frau einen eigenen Mobilfunkvertrag auf ihren Namen abschließt (was ja im Normalfall so sein wird), dass dann der Vater Eigentümer des Telefons ist. Da kann er auch gerne der Alleinverdiener sein.

Da der Mobilfunkvertrag unter Umständen nicht an ein bestimmtes Device gebunden ist, und man die SIM Karte in beliebigen Geräten nutzen kann, hat der Mobilfunkvertrag mit den Eigentumsverhältnissen am Gerät und dem darauf genutzten iTunes Account herzlich wenig zu tun. Schliesslich kauft man (noch) keinen Mobilfunkvertrag über iTunes.

Und selbst wenn die Konstellation so wäre, dann spricht doch nichts dagegen das auch die Verträge über den Vater laufen.

Das er Alleinverdiener ist oder nicht war nur ein Beispiel um zu illustrieren das er das Geld in die Hand nimmt um die Familie auszustatten. Es kann natürlich auch die Mutter die Anschaffung sponsern oder der Sohn hat im Lotto gewonnen, oder oder... es ist lediglich eine Konstellation in der es rechtlich sauber möglich ist einmal gekaufte Apps auf mehreren Devices zu installieren und zu nutzen.

P.S: generell empfehle ich das man in einer Familie alle Verträge auf eine Person laufen lässt. Somit werden die Geräte und deren anfallende Daten (Stichwort: Vorratsdaten) primär einer Person zugeordnet. Wenn wir dem Staat schon unsere Privatsphäre "opfern" müssen, so sollte dies nur einer in der Familie tun.
Natürlich würde man dann in echten, genehmigten und tiefgreifenden Ermittlungen schnell herausfinden das es nicht der Papa ist der jeden SamstagAbend in der Disco war, aber man macht es denen die Zugriff auf die Daten haben zumindest einwenig schwerer herauszubekommen wann/wo/wie und mit wem Lieschen Müller telefoniert oder gechattet hat. Sie hat ja keinen eigenen Mobilfunkvertrag...
 

Martin Wendel

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Da der Mobilfunkvertrag unter Umständen nicht an ein bestimmtes Device gebunden ist, und man die SIM Karte in beliebigen Geräten nutzen kann, hat der Mobilfunkvertrag mit den Eigentumsverhältnissen am Gerät und dem darauf genutzten iTunes Account herzlich wenig zu tun. Schliesslich kauft man (noch) keinen Mobilfunkvertrag über iTunes.

Also hier in Österreich zumindest steht meines Wissens nach das Endgerät mit im Mobilfunkvertrag drinnen. Das hindert aber natürlich nicht daran, das Eigentum zu einem späteren Zeitpunkt zu "übertragen".

Allgemein kann man aber wohl sagen, dass gerade in Familien eben die Grenzen verschwimmen können (wer nun Eigentümer von einem Gerät ist). Aber jedem sollte klar sein, dass man kaum Eigentümer bzw. Besitzer vom Telefon des Freundes sein wird ;)
 

paul.mbp

Ralls Genet
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Allgemein kann man aber wohl sagen, dass gerade in Familien eben die Grenzen verschwimmen können (wer nun Eigentümer von einem Gerät ist). Aber jedem sollte klar sein, dass man kaum Eigentümer bzw. Besitzer vom Telefon des Freundes sein wird ;)

na dann sind wir uns ja einig :)
 

paul.mbp

Ralls Genet
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Bist du Jurist, weil du hier Empfehlungen abgibst?

Nein, muss man dazu Jurist sein ? Nennen wir es doch einfach einen Tipp.
Ich empfehle zum Beispiel auch die Nutzung von Winterreifen im Winter, oder den Kauf eines iPhone wenn man ein neues Smartphone kaufen möchte. :)