wenn du jetzt den jailbreak ausführst, wird dein gerät bis zum release von ultrasn0w gelocked sein. ob das für dich sinnvoll ist, kann ich nicht sagenIch frage mich nur, ob es überhaupt schon sinnvoll ist das Update und den Jailbreak durchzuführen, oder ob es wenn man auch unlocken kann in einem Wisch zu erledigen ist.
wenn du die zuvor vorgenommene sicherung nach der wiederherstellung zurückspielen läßt, finden sich auch deine sms wieder am iphoneHeißt das wenn ich jetzt mein derzeit unjailbreaked iphone mit t-mobile vertrag jailbreake dass sie danach weg sind? Er frägt doch eigentlich ob ers aus dem alten wiederherstellen soll oder nicht?
links am gerät befindet sich ein wippschalterKann mir jemand erklären wie ich unter 3.0 manuell meine Lautstärke erhöhe ?
nja es ist nur dann sinnvoll wenn er, so wie viele andere auch. ein iPhone 3g mit 2.2.1 + baseband 2.30.+ bootloader 5,9+ hat, und es nicht mit T-Mobile verwenden möchte. Denn dann kann er ganz ruhig auf 3.0 updaten und dann gespannt auf ultrasnow warten. so wie ich^^Zitat:
Zitat von Fredl
Ich frage mich nur, ob es überhaupt schon sinnvoll ist das Update und den Jailbreak durchzuführen, oder ob es wenn man auch unlocken kann in einem Wisch zu erledigen ist.
wenn du jetzt den jailbreak ausführst, wird dein gerät bis zum release von ultrasn0w gelocked sein. ob das für dich sinnvoll ist, kann ich nicht sagen
es ist sicher hilfreich, wenn du mehr details verräts (rechner-betriebssystem, etc.) …
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.