aber es ist schon recht stur
Von mir aus auch das.

Aber ich glaube wirklich ich bin zu blöd dieses Dokument und die gängigen Servicebedingungen richtig zu interpretieren.
Und eigentlich ist das, was dort steht gar nicht so schwer zu kapieren....mach mir schon ein wenig Sorgen um mich....
Ich hab auch im Apple Store gearbeitet und kann dir nur nochmals versichern, dass die Geräte immer zu diesem Preis in ein refurbished Gerät getauscht werden (sofern es eben nicht in mehrere Teile zerlegt oder manipuliert etc wurde).
Es mag ja sein, dass es gängige Praxis ist, aber in den Servicebedingungen steht es doch so überhaupt nicht drin und einen Anspruch bei einem selbstverschuldeten Schaden, wie das Eintunken in Wasser, ein refurbished Gerät zu bekommen habe ich nicht.
Man münze das mal ganz platt und ohne die Einbeziehung einer Haftpflicht oder Kaskoversicherung auf die Garantiebedingungen eines Neuwagens. Wenn da jemand einen 2 Monate alten gefluteten 7ner BMW (also selbstverschuldet) vorstellt und um Reparatur bittet, man einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt, der weder innerhalb, noch außerhalb der Garantie überhaupt abgedeckt wäre und man bekommt dann vom Hersteller gesagt, dass man einen identischen Gebrauchten für ein Drittel des Neupreises mitnehmen kann....wer genau würde das denn bitte als Normalität ansehen? Das wäre ja wohl allerhöchstens unter großzügigster Kulanz abzulegen.
Aus meinem Verständnis ist es mit den Servicebedingungen und der gelebten Praxis bei Apple dann aber nichts anderes.
Mehr als freundliche Riesenkulanz ist es nicht, denn in den Bedingungen steht es doch drin, wenn man sie liest. (Ich habe jetzt nur die Verlinkung gelesen).
Außerhalb der Garantie bedeutet für mich schonmal mindestens älter als ein Jahr.
Und ausgeschlossen von der Garantieleistung sind eigenverschuldete Schäden, sowie Manipulationen.
Damit kann sich das Serviceprogramm doch nur auf Schäden beziehen, die auch sowieso von der Garantie abgedeckt gewesen wären, wenn sich das Telefon innerhalb dieser Garantiezeit befinden würde.
Und wir nehmen jetzt mal ein iPhone 5s. Das fällt mir nach 4 Jahren Gebrauch ins Wasser. Garantie ist um, Gerät ist kaputt und ich brauche nur zu Apple zu gehen und bekomme für 291,10 ein gebrauchtes, funktionierendes Gerät. Das kann ich noch in etwa nachvollziehen und würde sich bei den aktuellen Gebrauchtpreisen für ein 64GB Gerät sogar auch noch lohnen.
Der Preis als Servicepauschale ist auch noch verständlich, wenn das Gerät außerhalb der 1jährigen Garantie ist und Apple da kein Faß aufmachen will und den Wasserschaden mit zwei geschlossenen Augen durchwinkt. Aber einen Anspruch diesen Schaden so reguliert zu bekommen habe ich doch überhaupt nicht.
Nun tauche ich aber mit meinem 2 Tage alten 6s 128GB auf, welches sich definitiv innerhalb der Garantie befindet und somit schon alleine dadurch bedingungsmäßig von der Servicepauschale ausgeschlossen ist.
Wird man mir jetzt wieder sagen, dass ich das Gerät für 321€ gegen ein funktionierendes ausgetauscht bekomme oder wird Apple mir nicht vielleicht sagen, dass sich dieses Gerät innerhalb der Garantie befindet und leider dieser Schaden, weil selbstverschuldet, nicht gedeckt ist. Somit auch leider keine Servicepauschale ausreicht um an ein funktionierendes Gerät zu gelangen.
Lasst mal die Geschäfte, welche ich oben angesprochen habe außen vor. Das ist nicht mal das Schlimmste. Aber es gibt ja noch mehr selbstverschuldete Schäden außer einem Wasserschaden. Ich könnte mit dem Auto drüber gefahren sein und "Glück" haben, dass äußerlich kaum was zu sehen ist, innerlich aber alles gebrochen. Ich könnte es versehentlich unter Starkstrom setzen usw.
Mit dem Implizieren, dass ein selbstverschuldeter Schaden über den Maximalbetrag dieser Servicepauschale gedeckelt ist, erweckt Ihr einen falschen Eindruck und eine falsche Erwartungshaltung.
Man muss doch eigentlich ganz klar sagen, dass mit der Servicepauschale nur Geräte außerhalb der Garantie (also älter als ein Jahr) und Schäden an den Geräten, welche auch sowieso innerhalb der Garantie kostenfrei behoben worden wären abgedeckt sind. Selbstverschuldete Schäden sind ganz klar ausgeschlossen, könnten aber mit Glück dennoch anerkannt werden. Einen grundsätzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht.
Als Resümee wäre dann zu sagen: Versuchen kann man es, entweder man hat Glück oder auch nicht. Aber mein 2 Tage altes iPhone 6s aus dem Aquarium zu fischen, damit zu Apple zu gehen und zu erwarten, dass ich für 321€ ein Austauschgerät bekomme, ist wohl kein allgemein gültiger Anspruch.