Bevor ich hier ganz verschwinde: War es nicht mal mehr als unerwünscht Rechtsberatung zu geben. Das musste nun sein. Ich lasse mir nähmlich nicht gerne ans Bein pinkeln.
Moin!
Nochmal: Der Vertrag kann nicht rückwirkend für ungültig erklärt werden, sondern er ist von Beginn an schwebend unwirksam. Du kannst dir nun also überlegen, was das für Auswirkungen auf den Nutzungsausgleich hat.
Wenn Juristen zu viel Zeit haben ...
Also wenn du nicht gerade auf einer schwarzen Liste stehst oder deine bisherigen Zahlungsverpflichtungen nur sehr… nachlässig begleichst (negative Einträge beim Kreditschutzverband), brauchst du in der Regel für einen Handy-Vertrag keine Bestätigung deiner Bank oder deines Dienstgebers.Dafür sind in Ö auf jeden Fall mehrere Zustimmungen notwendig Die der Erziehungsberechtigten und die einer Bank oder des Dienstgebers
Die Kirche hat spätestens seit #22 das Dorf verlassen
Nach Aussage des TE ist der Vertrag nicht mal schwebend unwirksam. Die Eltern sind einverstanden und scheinbar hat er sein Geld zur freien Verfügung, also alles in Butter! Nur die Handhabe von MM wird hinterfragt und die verkaufen tausendfach am Tag an Minderjährige.
Wenn Juristen zu viel Zeit haben ...![]()
Moin!
Der von dir zitierte Beitrag war eine Antwort auf deinen Beitrag, in dem es wörtlich hieß: "Und falls der Vertrag rückwirkend als ungültig erklärt wird,...".
Also entweder stellst du selbst die zu bewertende Situation dar, dann passt meine Antwort oder du hast selbst am Thema vorbei geredet, was du ja in dem hier eingangs zitierten Beitrag machst.![]()
Weder noch.
Versteh bitte das hier keiner (auch der TE nicht) bezüglich deiner Paragraphen völlig im Dunkeln tappt. Es ist nur an mancher Stelle nicht juristisch korrekt ausformuliert.
Zu klären galt wie MM sich im echten Leben verhält.
... - und eine vollkommen falsche Behauptung lasse ich auch nicht aus Höflichkeit einfach unkommentiert stehen.
Der TE traut sich nie wieder hier etwas zu fragen,Was aus einer lapidaren Fragestellung doch werden kann...
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