• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Seit Gutenbergs Zeiten haben sich nicht nur Bücher über die ganze Welt verbreitet, sondern Buchstaben und Wörter begleiten uns allumfassend. Selbst moderne Devices mit Sprachsteuerung und Super-KI kommen nicht ohne Buchstaben, Wörter oder Symbole aus. Nicht zuletzt darum ist das Thema das Monats Am Anfang war das Wort ---> Klick

iPhone 6 mit 17 Jahren kaufen? Möglich?

raven

Golden Noble
Registriert
12.05.12
Beiträge
19.210
Bevor ich hier ganz verschwinde: War es nicht mal mehr als unerwünscht Rechtsberatung zu geben. Das musste nun sein. Ich lasse mir nähmlich nicht gerne ans Bein pinkeln.
 
  • Like
Reaktionen: Ühm

sternenstaub

Echter Boikenapfel
Registriert
01.01.08
Beiträge
2.356
Wenn der Kaufvertrag von Beginn an schwebend unwirksam ist, was hätte es dann für Auswirkungen bei einem Garantiefall in dem es Streitigkeiten gibt? MM wäre dann fein raus oder hätte dieser Kaufvertrag dann eigentlich nur mit dem Zusatz zustande kommen können das eine volle Garantie davon ausgeschlossen ist?
 

SomeUser

Ingol
Registriert
09.02.11
Beiträge
2.091
Moin!

Bevor ich hier ganz verschwinde: War es nicht mal mehr als unerwünscht Rechtsberatung zu geben. Das musste nun sein. Ich lasse mir nähmlich nicht gerne ans Bein pinkeln.

Schon aus berufsrechtlichen Gründen gibt es hier auch keine Rechtsberatung. Eine allgemeine Darstellung der Rechtssituation in solchen Angelegenheiten ist hiervon nicht betroffen. Wie du oben auch nachlesen kannst, gibt es keine Handlungsempfehlung, Beratung, keine gutachterliche Stellungnahme oder sonstige rechtsberatende Aspekte.
 

rookie2802

Apfel der Erkenntnis
Registriert
16.03.09
Beiträge
723
Moin!



Nochmal: Der Vertrag kann nicht rückwirkend für ungültig erklärt werden, sondern er ist von Beginn an schwebend unwirksam. Du kannst dir nun also überlegen, was das für Auswirkungen auf den Nutzungsausgleich hat.

Boah, das nervt... Nach Aussage des TE ist der Vertrag nicht mal schwebend unwirksam. Die Eltern sind einverstanden und scheinbar hat er sein Geld zur freien Verfügung, also alles in Butter! Nur die Handhabe von MM wird hinterfragt und die verkaufen tausendfach am Tag an Minderjährige.
 
  • Like
Reaktionen: flash9

doc_holleday

Roter Herbstkalvill
Registriert
14.01.12
Beiträge
13.315
Wenn Juristen zu viel Zeit haben ...

...machen sich manche (zum Glück) die Mühe in ihrer Freizeit ein paar Sachverhalte zu erläutern, damit hier nicht nur die Meinungen von uns Laien übrig bleiben. Und das auf sehr sachlicher Ebene.

Auch was das angeht, kann man die oft zitierte Kirche mal im dazugehörigen Dorf belassen.
 
  • Like
Reaktionen: simmac und salome

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.206
Dafür sind in Ö auf jeden Fall mehrere Zustimmungen notwendig Die der Erziehungsberechtigten und die einer Bank oder des Dienstgebers
Also wenn du nicht gerade auf einer schwarzen Liste stehst oder deine bisherigen Zahlungsverpflichtungen nur sehr… nachlässig begleichst (negative Einträge beim Kreditschutzverband), brauchst du in der Regel für einen Handy-Vertrag keine Bestätigung deiner Bank oder deines Dienstgebers.
 

doc_holleday

Roter Herbstkalvill
Registriert
14.01.12
Beiträge
13.315
Die Kirche hat spätestens seit #22 das Dorf verlassen

Sehe ich nicht so.

Ginge es hier um ein technisches Thema und ein bekannterer User hätte mit entsprechendem "Standing" (ich nenne jetzt einfach mal ein paar, die mir aus dem Stehgreif einfallen: Rastafari, Scotch, ImpCaligula, Salome, Farafan) wäre mit einer Erläuterung zu einem Sachverhalt "dazwischen gegangen", wäre die Folge betretenes Schweigen bis hin zu vorsichtigem Einlenken gewesen.

Es tut mir leid, dass ich hier weiter im Off-Topic-Bereich rum rühre, aber es geht mir gerade furchtbar auf den Senkel, dass man das nicht einfach mal so stehen lassen kann, wenn von jemandem der offenbar mehr vom Thema versteht die Hintergründe erläutert werden. Zu einem Zeitpunkt, an dem im Thread alles Wichtige für den Ersteller eigentlich eh schon gesagt war.

So, und jetzt ärgere ich mich noch mehr über mich selbst, dass ich meine Zeit mit so einem Blödsinns-Post verplempert habe.

In dem Sinne: wünsche noch einen schönen Abend...
 
  • Like
Reaktionen: salome

SomeUser

Ingol
Registriert
09.02.11
Beiträge
2.091
Moin!

Nach Aussage des TE ist der Vertrag nicht mal schwebend unwirksam. Die Eltern sind einverstanden und scheinbar hat er sein Geld zur freien Verfügung, also alles in Butter! Nur die Handhabe von MM wird hinterfragt und die verkaufen tausendfach am Tag an Minderjährige.

Der von dir zitierte Beitrag war eine Antwort auf deinen Beitrag, in dem es wörtlich hieß: "Und falls der Vertrag rückwirkend als ungültig erklärt wird,...".

Also entweder stellst du selbst die zu bewertende Situation dar, dann passt meine Antwort oder du hast selbst am Thema vorbei geredet, was du ja in dem hier eingangs zitierten Beitrag machst. ;)
 

rookie2802

Apfel der Erkenntnis
Registriert
16.03.09
Beiträge
723
Moin!



Der von dir zitierte Beitrag war eine Antwort auf deinen Beitrag, in dem es wörtlich hieß: "Und falls der Vertrag rückwirkend als ungültig erklärt wird,...".

Also entweder stellst du selbst die zu bewertende Situation dar, dann passt meine Antwort oder du hast selbst am Thema vorbei geredet, was du ja in dem hier eingangs zitierten Beitrag machst. ;)

Weder noch.

Versteh bitte das hier keiner (auch der TE nicht) bezüglich deiner Paragraphen völlig im Dunkeln tappt. Es ist nur an mancher Stelle nicht juristisch korrekt ausformuliert.
Zu klären galt wie MM sich im echten Leben verhält.
 
Zuletzt bearbeitet:

SomeUser

Ingol
Registriert
09.02.11
Beiträge
2.091
Moin!

Weder noch.

Versteh bitte das hier keiner (auch der TE nicht) bezüglich deiner Paragraphen völlig im Dunkeln tappt. Es ist nur an mancher Stelle nicht juristisch korrekt ausformuliert.
Zu klären galt wie MM sich im echten Leben verhält.

Ist geschehen in #9. Der Rest war - das habe ich schon mal geschrieben - Korrrektur weiterer Posts verschiedener Nutzer, die mit ihren Aussagen vielleicht gefühlt richtig lagen, jedoch juristisch daneben lagen - und eine vollkommen falsche Behauptung lasse ich auch nicht aus Höflichkeit einfach unkommentiert stehen.
 

rookie2802

Apfel der Erkenntnis
Registriert
16.03.09
Beiträge
723
... - und eine vollkommen falsche Behauptung lasse ich auch nicht aus Höflichkeit einfach unkommentiert stehen.

Spricht nix gegen gute Grundsätze. Nur etwas mehr Subtilität gegenüber den Unwissenden ist oft hilfreich für die Stimmung.
 

Benutzer 176034

Gast
Jetzt fahren wir wieder 2 - 3 Ebenen runter, entspannen wieder und wünschen dem TE auch ohne dem BGB viel Spaß mit seinem neuen iPhone.
Vielleicht bleiben er und seine Eltern ja auch in Freiheit oder bekommen zumindest Bewährung...
Es wäre wünschenswert...
Die hier vergeudete Energie hätte für 10 anstrengende Threads gereicht. Was aus einer lapidaren Fragestellung doch werden kann...