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iPad aus den USA importieren

allucinox

Cripps Pink
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hi
also für uns schweizer lohnt sich der ipad kauf in den staaten. werde bald nach ny reisen....kauf mir dort eins mit 3g...aber ist das wirklich so, dass man den zwischenstecker brauchen muss um das ganze zu laden ?
 

moema

Holländischer Prinz
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Amerika hat einen anderen Stromstecker. Aber bei Ebay gibt es die Apple Adapter (Nachbau) für das Ladegerät für seeeeeehr kleines Geld ....

Zur Info: das iPad hat noch das große Ladegerät mit auswechselbaren Stromstecker
 

Born2Fly

Riesenboiken
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Hi Leute,

mein Vater fliegt Dienstag in die USA (genauer nach LA).
Ich dachte, dass er mir ein 32GB 3G iPad mitbringen könnten.
Jetzt frage ich mich was es mich denn wirklich kosten wird, so wie ich das sehe:

729$=520€

Ich bin unter 700€, also müsste doch die Pauschalierung greifen, d.h. Steuer und Zoll insgesamt 17,5%:

520€*1,175=611€

Die Taxes in Kalifornien bekomme ich doch angerechnet (also die werden von den 17,5% abgezogen) oder?

Liege ich richtig?

MfG Erik
 

paul.mbp

Sternapfel
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wenn Du Steuern in den USA zurückhaben willst musst Du das in den USA erledigen, nicht am deutschen Zoll.
Wenn Dein Vater nix weiter einkauft und ihr somit wirklich unter der Wertgrenze bleibt, dann könnt ihr pauschaliert abrechnen. Aufgrund der geringen 1,5% (8€) Ersparnis finde ich das jedoch unsinnig. Zahl lieber die 19% und lass Dir noch was anderes unterhalb des Freibetrages abgabenfrei mitbringen.
 

NoaH11027

Weisser Rosenapfel
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Hi Leute,

mein Vater fliegt Dienstag in die USA (genauer nach LA).
Ich dachte, dass er mir ein 32GB 3G iPad mitbringen könnten.
Jetzt frage ich mich was es mich denn wirklich kosten wird, so wie ich das sehe:

729$=520€

Ich bin unter 700€, also müsste doch die Pauschalierung greifen, d.h. Steuer und Zoll insgesamt 17,5%:

520€*1,175=611€

Die Taxes in Kalifornien bekomme ich doch angerechnet (also die werden von den 17,5% abgezogen) oder?
Dies geschieht nur wenn dein Vater sich die 17.5% VAT direkt vor Abreise am Flughafen zurück rechnen lässt. Die Rückrechnung ist zwar auch später möglich, aber der deutsche Zoll geht entweder nach der rückgerechneten Rechnung vor oder (wenn nicht vorhanden) nach der Originalrechnung. Es gilt der Wert bei Einreise.
Die Pauschalisierung ist kein "muss", sondern nur ein "kann". Grundsätzlich gilt bei Warenwerten über 420€ der volle Satz mit 19%, alles andere hängt von der Kulanz des bearbeitenden Zollbeamten ab.

Die Rückrechnung dauert eine gute Stunde (Erfahrungswert) und erfordert mindestens gute Englischkenntnisse, da Formulare ausgefüllt und Fragen beantwortet werden müssen. Ausserdem sind wimmelt einen der US Zoll gern ab, da das Verfahren Zeit kostet. Man sieht es gern wenn dies in Deutschland über die Konsulate abgewickelt wird.

… Zahl lieber die 19% und lass Dir noch was anderes unterhalb des Freibetrages abgabenfrei mitbringen.

Hier ist es dringend geboten sich mal den genauen Wortlaut der gesetzlichen Vorgaben zu Gemüte zu führen. Es handelt sich bei dem Einfuhrumsatz immer um eine "bottom up" Lösung. Sprich es wird immer vom Gesamtwert ausgegangen. Es ist also nicht möglich zu sagen dies hier versteuere ich und das liegt im Freibetrag.
Heißt, werden Waren im Wert von mehr als 420€ (auf Luft- bzw. Seeweg) eingeführt, ist für diese Waren eine Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten und zwar nicht nur für den Teil über 420€, sondern für die gesamten Waren. Sollte eine pauschale Abrechung gewährt werden, dann gilt diese ebenfalls komplett (was ich bei mehreren verschiedenen Sachen noch nie erlebt habe).

N
 

Born2Fly

Riesenboiken
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Kann mir denn jemand sagen wieviel Steuern ich denn jetzt zahle im Apple Store in LA?
 

Born2Fly

Riesenboiken
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Das mit "Tax" und "Steuern" kannst Du hier (klick) nachlesen und selbst ausrechnen. Und das wirst Du doch noch können, oder erwartest Du, dass wir Dir nun auch noch die Rechenarbeit abnehmen?

Danke, ich habe bei meinen Googleeien leider verschiedene Angaben gefunden, deshalb habe ich gefragt...

PS: in deinem Thread steht Pauschalverzollung bis 350€, auf der Zoll Seite allerdings bis 700€, oder irre ich mich da?
 

paul.mbp

Sternapfel
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...
Hier ist es dringend geboten sich mal den genauen Wortlaut der gesetzlichen Vorgaben zu Gemüte zu führen.

Es handelt sich bei dem Einfuhrumsatz immer um eine "bottom up" Lösung. Sprich es wird immer vom Gesamtwert ausgegangen. Es ist also nicht möglich zu sagen dies hier versteuere ich und das liegt im Freibetrag.
Heißt, werden Waren im Wert von mehr als 420€ (auf Luft- bzw. Seeweg) eingeführt, ist für diese Waren eine Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten und zwar nicht nur für den Teil über 420€, sondern für die gesamten Waren. Sollte eine pauschale Abrechung gewährt werden, dann gilt diese ebenfalls komplett (was ich bei mehreren verschiedenen Sachen noch nie erlebt habe)....

Du willst mir doch nicht allen Ernstes erklären das der 430,- Freibetrag null und nichtig ist wenn man Waren für 431,- einführt. Damit hast Du lediglich bei nicht teilbaren Waren Recht, aber bestimmt NICHT bei einzelnen Waren deren Gesamtwert 430,- übersteigt.

Er kann sich durchaus 4 Jeanshosen und 2 Jacken im Gesamtwert von z.B. 400,- abgabenfrei mitbringen lassen, das über dem Freibetrag liegende iPad für 520,- muss er jedoch versteuern. Es fallen dann 19% auf 520,- an und nicht auf 920,- (520 + 400)
Obwohl dieses Vorgehen meiner praktischen Erfahrung entspricht habe ich dennoch soeben telefonisch beim Zoll nachgefragt und es wurde mir bestätigt. Falls Du andere Erfahrungen gemacht hast, dann sind das offensichtlich Fehler bei der Abwicklung gewesen.
 

Born2Fly

Riesenboiken
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Macht es einen Unterschied, ob mein Vater über Zürich kommt?
Nicht, dass man drei mal Steuern zahlen muss...

MfG Erik

PS: ab Zürich geht es mit dem Auto zurück.
 

paul.mbp

Sternapfel
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das macht es etwas schwieriger und verringert die Freigrenze da er nicht auf dem Luft- Seeweg in die EU einreist. Mehrfach versteuern muss er nicht, ich weiss jetzt aber nicht genau wie die Transitabwicklung in der Schweiz abläuft. Wenn wir dienstlich durch die Schweiz nach Italien fahren dann füllen wir für alle Waren ein Carnet aus. Damit ist der Transit zolltechnisch kein Problem. Etwas ähnliches wird er auch machen müssen
 

NoaH11027

Weisser Rosenapfel
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Du willst mir doch nicht allen Ernstes erklären das der 430,- Freibetrag null und nichtig ist wenn man Waren für 431,- einführt. Damit hast Du lediglich bei nicht teilbaren Waren Recht, aber bestimmt NICHT bei einzelnen Waren deren Gesamtwert 430,- übersteigt.
Ich will dir das nicht erzählen, das ist das was der deutsche Zoll sagt (siehe hier). In deinem Beispiel wäre es sogar so das keine Pauschalisierung mehr möglich wäre, da die 700€ überschritten sind.

Die Regelungen gelten immer für die Gesamtbeträge, nicht nur für Ausschnitte daraus.

Vielleicht postest du mal die Nummer des Zolls bei dem du angerufen hast, aber der deutsche Zoll wird die Gebühren auf Alles erheben.

N
 

paul.mbp

Sternapfel
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Hey, ich möchte nun den Kollegen vom Zollamt in **** nicht blosstellen, deswegen hab ich nun noch ne Anfrage an das IWM (Informations- und WissensManagement) vom Zoll gestellt. Ne Ticketnummer hab ich schon seit gestern, aber noch keine verbindliche Antwort...
 

paul.mbp

Sternapfel
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vom Zoll schrieb:
Sehr geehrter Herr Xxxxxxx

hinsichtlich Ihres geschilderten Falls würden die Textilien im Wert von 400,-€ als abgabenfreie Reisemitbringsel gelten
und der Computer mit 17,5 vom Warenwert pauschaliert werden.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
xxxxxx
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: [email protected]

Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr

--- start original email ---
From: Xxxxxxx
Sent: 18.10.2010 21:10
Subject: Re: [Ticket#20101018x] Frage zu Reisefreigrenzen


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zu den Reisefreigrenzen bei Einreise einer Person in die EU aus den USA (430,-)

Folgende Konstellation als Beispiel:

es werden 4 Jeans und 2 Jacken im Gesamtwert von 400,-
und ein Computer im Wert von 550,- eingeführt.

Der Gesamtwert aller Waren überschreitet nun mit 950,- die Reisefreigrenze.
Werden die Abgaben nun auf den Gesamtbetrag von 950,- berechnet, oder nur für den Anteil der Waren die 430,-
überschreiten ?
Sind die 4 Jeans und 2 Jacken im Gesamtwert von 400,- abgabenfrei, während der Computer für 550,- berechnet wird ?

VIELEN DANK für Ihre Auskunft,

mit freundlichen Grüssen,xxxxx
--- end original email ---

aus rechtlichen Gründen "unverbindlich" hat der Zoll meine Erfahrungen mit den Kollegen bestätigt...
Also, iPad korrekt anmelden und die Reisefreigrenze mit anderen Mitbringseln auffüllen ;)
 

danich

Morgenduft
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Mit dem günstigen USD ist es als Schweizer sehr lukrativ, ein iPad aus den USA zu kaufen. Kann mir jemand sagen, wie ich eines in einem Shop reservieren lassen kann?

Und welchen Adapter muss ich da kaufen wegen dem Aufladen?
 

Doktor

Empire
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Hast Du das mit der Verzollung auch schon geklärt? Für Personen in .de lohnt es sich nicht soo sehr, da man eine Ersparnis von nur ca. 50 EUR hat. Nur das kleinste Ipad lohnt sich. Ich habe es mir daher in .de geholt.
 

danich

Morgenduft
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Ja, habe ich angeschaut... für die Schweiz ist's im Moment lukrativ. USD 820 vs. CHF 1'049, sind mit dem aktuellen Kurs rund CHF 200 Ersparnis.

Welchen Adapter muss ich denn nun noch kaufen, damit's klappt?
 

Doktor

Empire
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Am besten Du laufst in den USA dann noch einen Reiseadapter. Damit kannst Du auf der ganzen Welt aufladen...
 

danich

Morgenduft
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Wenn ich ja ein Ladegerät für mein iPhone 3GS habe, sollte das ja auch schon ausreichen, oder? Ist ja der gleiche Anschluss...