Sehr geehrter Herr Xxxxxxx
hinsichtlich Ihres geschilderten Falls würden die Textilien im Wert von 400,-€ als abgabenfreie Reisemitbringsel gelten
und der Computer mit 17,5 vom Warenwert pauschaliert werden.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxxx
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
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From: Xxxxxxx
Sent: 18.10.2010 21:10
Subject: Re: [Ticket#20101018x] Frage zu Reisefreigrenzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu den Reisefreigrenzen bei Einreise einer Person in die EU aus den USA (430,-)
Folgende Konstellation als Beispiel:
es werden 4 Jeans und 2 Jacken im Gesamtwert von 400,-
und ein Computer im Wert von 550,- eingeführt.
Der Gesamtwert aller Waren überschreitet nun mit 950,- die Reisefreigrenze.
Werden die Abgaben nun auf den Gesamtbetrag von 950,- berechnet, oder nur für den Anteil der Waren die 430,-
überschreiten ?
Sind die 4 Jeans und 2 Jacken im Gesamtwert von 400,- abgabenfrei, während der Computer für 550,- berechnet wird ?
VIELEN DANK für Ihre Auskunft,
mit freundlichen Grüssen,xxxxx
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