Dies geschieht nur wenn dein Vater sich die 17.5% VAT direkt vor Abreise am Flughafen zurück rechnen lässt. Die Rückrechnung ist zwar auch später möglich, aber der deutsche Zoll geht entweder nach der rückgerechneten Rechnung vor oder (wenn nicht vorhanden) nach der Originalrechnung. Es gilt der Wert bei Einreise.Hi Leute,
mein Vater fliegt Dienstag in die USA (genauer nach LA).
Ich dachte, dass er mir ein 32GB 3G iPad mitbringen könnten.
Jetzt frage ich mich was es mich denn wirklich kosten wird, so wie ich das sehe:
729$=520€
Ich bin unter 700€, also müsste doch die Pauschalierung greifen, d.h. Steuer und Zoll insgesamt 17,5%:
520€*1,175=611€
Die Taxes in Kalifornien bekomme ich doch angerechnet (also die werden von den 17,5% abgezogen) oder?
… Zahl lieber die 19% und lass Dir noch was anderes unterhalb des Freibetrages abgabenfrei mitbringen.
Das mit "Tax" und "Steuern" kannst Du hier (klick) nachlesen und selbst ausrechnen. Und das wirst Du doch noch können, oder erwartest Du, dass wir Dir nun auch noch die Rechenarbeit abnehmen?Kann mir denn jemand sagen wieviel Steuern ich denn jetzt zahle im Apple Store in LA?
Das mit "Tax" und "Steuern" kannst Du hier (klick) nachlesen und selbst ausrechnen. Und das wirst Du doch noch können, oder erwartest Du, dass wir Dir nun auch noch die Rechenarbeit abnehmen?
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Hier ist es dringend geboten sich mal den genauen Wortlaut der gesetzlichen Vorgaben zu Gemüte zu führen.
Es handelt sich bei dem Einfuhrumsatz immer um eine "bottom up" Lösung. Sprich es wird immer vom Gesamtwert ausgegangen. Es ist also nicht möglich zu sagen dies hier versteuere ich und das liegt im Freibetrag.
Heißt, werden Waren im Wert von mehr als 420€ (auf Luft- bzw. Seeweg) eingeführt, ist für diese Waren eine Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten und zwar nicht nur für den Teil über 420€, sondern für die gesamten Waren. Sollte eine pauschale Abrechung gewährt werden, dann gilt diese ebenfalls komplett (was ich bei mehreren verschiedenen Sachen noch nie erlebt habe)....
Ich will dir das nicht erzählen, das ist das was der deutsche Zoll sagt (siehe hier). In deinem Beispiel wäre es sogar so das keine Pauschalisierung mehr möglich wäre, da die 700€ überschritten sind.Du willst mir doch nicht allen Ernstes erklären das der 430,- Freibetrag null und nichtig ist wenn man Waren für 431,- einführt. Damit hast Du lediglich bei nicht teilbaren Waren Recht, aber bestimmt NICHT bei einzelnen Waren deren Gesamtwert 430,- übersteigt.
vom Zoll schrieb:Sehr geehrter Herr Xxxxxxx
hinsichtlich Ihres geschilderten Falls würden die Textilien im Wert von 400,-€ als abgabenfreie Reisemitbringsel gelten
und der Computer mit 17,5 vom Warenwert pauschaliert werden.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxxx
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr
--- start original email ---
From: Xxxxxxx
Sent: 18.10.2010 21:10
Subject: Re: [Ticket#20101018x] Frage zu Reisefreigrenzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu den Reisefreigrenzen bei Einreise einer Person in die EU aus den USA (430,-)
Folgende Konstellation als Beispiel:
es werden 4 Jeans und 2 Jacken im Gesamtwert von 400,-
und ein Computer im Wert von 550,- eingeführt.
Der Gesamtwert aller Waren überschreitet nun mit 950,- die Reisefreigrenze.
Werden die Abgaben nun auf den Gesamtbetrag von 950,- berechnet, oder nur für den Anteil der Waren die 430,-
überschreiten ?
Sind die 4 Jeans und 2 Jacken im Gesamtwert von 400,- abgabenfrei, während der Computer für 550,- berechnet wird ?
VIELEN DANK für Ihre Auskunft,
mit freundlichen Grüssen,xxxxx
--- end original email ---
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