Beispachteln und lackieren? Oder gibt es auch Smart Repair für Tablets.In deinen Fall reicht vermutlich eine leichte Oberflächenbearbeitung. Der Schaden wäre dann sehr gering.
Das stimmt nicht. Primär darf der Kunde wählen, ob ausgetauscht oder nachgebessert werden soll. Solange es verhältnismäßig ist, muss der Verkäufer also austauschen (wenn es der Kunde verlangt).Ich darf auch darauf hinweisen, dass der Verkäufer in den ersten Monaten nicht zu einem Austausch sondern lediglich zur Nachbesserung verpflichtet ist.
Nein, entweder Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Wahl der Nacherfüllung liegt beim Kunden. Der Verkäufer kann nur dann auf Reparatur bestehen, wenn der Austausch unverhältnismäßig hohe Kosten mit sich brächte. Dieses ist meines Erachtens aber nicht gegeben, wenn noch Geräte vorrätig sind.Meines Wissens ist bei der Gewährleistung in den ersten sechs Monaten nur die Beweislast umgekehrt. Im Gewährleistungsrecht ist lediglich die Beseitigung des Mangels verankert (Pflicht zur Nachbesserung) erst nach mehrmaliger erfolgloser Nachbesserung ist dann ein Rücktritt vom Kauf Mgl. Und somit ein Austausch.
Saturn und Media Markt sind für solche Praktiken bekannt.
was sagt uns das? ... richtig!... dort einfach nicht kaufen.
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