- Registriert
- 29.08.04
- Beiträge
- 15.185
Jungs,
tut Euch bitte, bitte die Mühe an, das Kleingedruckte in Verträgen gründlich zu lesen.
Mit der Bestellung beim Händler wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Ich schätze mal, dass es zu dieser Bestellung ein entsprechendes "Papier" gibt, dass der Käufer (nicht zuletzt, um das gute Stück später abholen zu können) ausgehändigt bekam. In dieser Bestellbestätigung wird auch alles Wesentliche drin stehen, was für eine eventuelle Rückgabe wichtig wäre.
Und @ mackerziege:
Sicher wird der Händler dem Käufer nicht die Finger brechen, wenn der vom Vertrag zurücktreten möchte. Aber es ist nicht automatisch so, dass der Käufer darauf einen Rechtsanspruch hat und nicht einmal für diesen Rücktritt eine Entschädigung zahlen muss. Da Vertrag Vertrag ist, kann es passieren, dass der Händler (wenn er böse ist ) alle Rechtsmittel betreibt, um diesen Vertrag auch durchzusetzen, einschließlich Mahnbescheid.
Was das Rückgaberecht innerhalb der 14 Tage betrifft - wie Floater eingangs schon sagte - das betrifft das Fernabsatzgesetz. Hat man bei einem Abhol-Händler "vor Ort" bestellt, trifft das nicht zu. Da kann man dann nur auf Kulanz hoffen und dem Händler "schöne Augen machen".
Lieben Gruß,
Sylvia
tut Euch bitte, bitte die Mühe an, das Kleingedruckte in Verträgen gründlich zu lesen.
Mit der Bestellung beim Händler wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Ich schätze mal, dass es zu dieser Bestellung ein entsprechendes "Papier" gibt, dass der Käufer (nicht zuletzt, um das gute Stück später abholen zu können) ausgehändigt bekam. In dieser Bestellbestätigung wird auch alles Wesentliche drin stehen, was für eine eventuelle Rückgabe wichtig wäre.
Und @ mackerziege:
Sicher wird der Händler dem Käufer nicht die Finger brechen, wenn der vom Vertrag zurücktreten möchte. Aber es ist nicht automatisch so, dass der Käufer darauf einen Rechtsanspruch hat und nicht einmal für diesen Rücktritt eine Entschädigung zahlen muss. Da Vertrag Vertrag ist, kann es passieren, dass der Händler (wenn er böse ist ) alle Rechtsmittel betreibt, um diesen Vertrag auch durchzusetzen, einschließlich Mahnbescheid.
Was das Rückgaberecht innerhalb der 14 Tage betrifft - wie Floater eingangs schon sagte - das betrifft das Fernabsatzgesetz. Hat man bei einem Abhol-Händler "vor Ort" bestellt, trifft das nicht zu. Da kann man dann nur auf Kulanz hoffen und dem Händler "schöne Augen machen".
Lieben Gruß,
Sylvia