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'Ich hab' was Neues'-Thread

Mrs. Peggy

Pomme Miel
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Seit Samstag hat ein neuer PC meinen alten Rechner von 2004 abgelöst. *freu*
 

tiny

Westfälischer Gülderling
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Bei mir kommt da auch keine Werbung!
 

Crunshinut

Dithmarscher Paradiesapfel
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Habe gestern abend "Zwei an einem Tag" gesehen...

FRECHHEIT!

Da schaue ich mir alle Schaltjahre mal einen "Frauenfilm" an, den ich seltsamerweise nach den ersten 6 Minuten immer noch gut finde, und da wird die symphatische Hauptdarstellerin nach jahrelangem Hin und Her endlich mit ihrem Angebeteten vereint, von einem Laster plattgemacht. Was soll der Mist? Jetzt muss ich mich nach Ende des Films wieder zwei Tage mies fühlen, weil mein primitiv-emphatisches Ich nicht mit einem Happy End belohnt wird und das ganze nur weil der Regisseur sich offenbar gedacht hat: "Machen wir mal was Neues"??

Wie kann das denn sein? Da schaut man einen Film, fühlt sich danach mies und weint sich vielleicht auch ein Tässchen, und dann bekommen danach vor allem die Frauen auch noch die Sinne zusammen zu sagen:

"Der Film war gut!" ??

Wenn ich weine, ist der Film schlecht. Wie kann man es denn als Unterhaltung verstehen, wenn jemand heult? Das krieg ich nicht in den Kopf. Und im Endeffekt ergötzt sich der Regisseur an den hunderten Litern Tränen, die das Publikum vergiesst und denkt sich: "Hat sich gelohnt - mach ich wieder..:eek:"

Perfide Filmwirtschaft. Alles auf dem Gefühlschaos der (zumeist , aber nicht immer) weiblichen Kundschaft (und in diesem Falle auch mir) aufgebaut. Frechheit. - Sag ich ja.

Aber Anne Hathaway war nicht schlecht. Nur als Catwoman kann ich mir sie jetzt nicht mehr vorstellen.

mann mann mann...
 

Applicator

Halberstädter Jungfernapfel
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@tiny: Das mit den Spots ist Zufall. Nicht vor jedem Video kommt ein Spot. Es kommt of vor, das man ein Video ansieht, kein Spot kommt, man sich das Video 5 Minuten später ansieht und plötzlich doch einer da ist.
Kannst den selbsttest machen und mal ein Video ansehen und dann die Seite ein paar mal neu laden.
 

Jack Beam

Tydemans Early Worcester
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Gestern ist mir folgendes in einem großen Elektromarkt passiert.

Ich habe eine Kamera für 240€ gekauft + einem extra Akku für 25€.
An der Kasse angekommen, scannte die Mitarbeiterin zuerst den Akku und dann die Kamera ein, für zusammen 33€. Ich wies sie darauf hin das etwas mit dem Preis nicht stimmt. Sie fragte mich, was denn genau nicht stimmen würde, schaute sich den Karton der Kamera an und fragte ob ich nicht nochmal in die Abteilung gehen möchte falls ich der Meinung bin dass etwas nicht stimmen würde. Zudem sagte sie, dass sie nur das einscannen und abkassieren kann was sie in die Finger bekommt. Ich bedankte mich und ging. Es erschien ihr nicht merkwürdig dass die Kamera nur 8€ kostet.
Ich wies sie ja 2 mal darauf hin das etwas mit dem Preis nicht stimmt.. Sie schaute sich sogar noch den Karton des Gerätes an. Ich bin also der Meinung, dass ich absolut nichts falsch getan habe.
Jedoch steht auf dem Kassenbon nicht die Kamera drauf, sondern eine 8€ speicherkarte. Habe ich trotzdem Garantie auf das Gerät?
 

Applicator

Halberstädter Jungfernapfel
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Ist doch egal, sebst der Elektroschrott ist mehr wert :D
Da fällt mir folgendes, Vom Thema her verwandtes Lied her in den Sinn
[video=youtube;SzQYvS4k724]http://www.youtube.com/watch?v=SzQYvS4k724[/video]
 

Jack Beam

Tydemans Early Worcester
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Warum nicht? Ich habe das Gerät doch legal erworben. Außerdem haftet doch im Endeffekt eh der Hersteller. Ein Kassenbon ist nicht nötig. Es reicht wenn jemand bezeugen kann wann und wo ich das Gerät erworben habe.
 

Genuine-G

Fairs Vortrefflicher
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[...] Zudem sagte sie, dass sie nur das einscannen und abkassieren kann was sie in die Finger bekommt. [...]
Prinzipiell erstmal nicht falsch, aber ich würde fast wetten, dass sie nicht den EAN-Code vom Karton gescannt hat, sondern höchstwahrscheinlich den Strichcode vom Preisetikett. Und der kann aufgrund von menschlichem Versagen bei der Preisauszeichnung eben schonmal fälschlicherweise dort gelandet sein. Insofern kann sie zwar nur das scannen, was sie in die Hand bekommt, aber sie hat durchaus eine Wahl, an welcher Stelle sie den Scanner ansetzt. In den großen Elektromärkten, die ich kenne, gibt es deswegen auch die Anweisung, stets den EAN-Code von der Verpackung zu scannen, und eben nicht das Preisetikett. Damit sind solche Verwechslungen und die damit verbundenen anschließenden Inventurdifferenzen ausgeschlossen. Die größten Inventurdifferenzen im Einzelhandel passieren nämlich nicht etwa durch Ladendiebstahl, sondern durch Fehler des Personals beim Warenein- und ausgang, die in der Regel vermeidbar wären...

[...] Jedoch steht auf dem Kassenbon nicht die Kamera drauf, sondern eine 8€ speicherkarte. Habe ich trotzdem Garantie auf das Gerät?
Puuuh, prinzipiell schon, glaube ich. Wenn ich mich recht entsinne, ist der Kassenbon bei der Reklamation keine zwingende Pflicht (mehr). In der Praxis wird er aber dennoch fast immer vehement verlangt. Im Zweifel würde es wahrscheinlich auf etwas Streit hinauslaufen, aber eigentlich müsstest Du am Ende als Gewinner hervorgehen und der Händler müsste die Reklamation auch ohne Vorlage des Kassenbons annehmen. Eventuell wirst Du einen Zeugen bringen müssen, der bezeugen kann, dass und wann Du die Kamera bei diesem Händler erworben hast.



Edit: Oooops, etwas zu langsam getippt... :-[
 
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Reaktionen: Jack Beam

Jack Beam

Tydemans Early Worcester
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Was mir zudem gerade noch einfällt. Das Mädchen vor mir hat eine 8gb speicherkarte in der Hand gehabt und diese auch mit 7,99€ bezahlt. Bin das alles nochmal etwas durchgegangen. Im Endeffekt geht es mir ja jetzt hauptsächlich um die Garantie und über meine Freude, nur 8€ für die Kamera bezahlt zu haben :D
habe mir mal das Datum, die Uhrzeit, das Produkt und den Markt notiert in dem ich die Kamera erworben habe.
 

tiny

Westfälischer Gülderling
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Ich würde mich freuen und gut ist es.

Da noch über Garantie nachzudenken wäre für mich unmoralisch. Bei so einem Schnäppchen dann vielleicht noch einen Streit zu beginnen. Nein Danke. Das finde ich nicht richtig!
 

Jack Beam

Tydemans Early Worcester
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Sogesehen ist das absolut richtig was du sagst. Es interessiert mich aber trotzdem. An den Verkäufer wende ich mich in solchen Fällen meistens eh nicht. Wird ja im Endeffekt eh vom Hersteller abgewickelt. Bei Gewinnspielen bekommt man ja auch nicht immer einen Beleg dazu. Haben diese Leute dann auch keinen Anspruch auf Garantie? :)
 

SilentCry

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Der Hersteller muss das Verkaufsdatum überprüfen können. Das kann er nicht. Auch nicht, wenn wie bei Apple die Seriennummer beim Verkauf erfasst würde weil ja laut Verkaufssystem des Händlers dieses Teil nie verkauft wurde. Laut Händler liegt diese Kamera immer noch in seinem Regal.

Der "Trick" mit dem Zeugen ist mir neu. Und setzt einen Prozess voraus. Der Händler kann die Vorlage der Rechnung verlangen, der Hersteller auch; wenn man die nicht hat, kann man wegen Nichterfüllung des Garantie- oder Gewährleistungsvertrages klagen. Dann kommen Zeugen ins Spiel. Und der Richter entscheidet dann, ob dieser Zeuge glaubwürdig ist. Warst du mit Zeugen dort? Bist du sicher, dass dann nicht ein Überwachungsband ausgegraben wird, bei dem du alleine an der Kassa stehst? Wen würdest du denn fragen wollen, ob er dich bei kriminellen Machenschaften (eine Falschaussage bei Gericht ist eine solche) unterstützen möchte - für NICHTS, nein, für WENIGER als nichts weil du, anstatt dich herzlich über die Tatsache zu freuen, dass du um 8 Euro eine 250 Euro-Kamera abgestaubt hast, dir "Sorgen" um die eventuelle Garantieleistung machst.

Weißt du, ich habe mich für dich gefreut. Sowas passiert so selten und ist ein Geschenk. Du hast mit deiner Rückfrage auch ehrenhaft gehandelt, es ist dir aus meiner Sicht ethisch nichts vorzuwerfen. ABER der Versuch, jetzt auch noch Garantieleistungen für ein de facto geschenktes Gerät zu beziehen ist ... unverschämt.

Irgendwie habe ich jetzt das Gefühl, das Universum hat den falschen beschenkt.
 

Jack Beam

Tydemans Early Worcester
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Nun ja. Das mag alles soweit stimmen und dem ist quasi nichts hinzuzufügen. Allerdings habe ich das Gerät nicht geschenkt bekommen, sondern dafür legal bezahlt. Auch wenn die Summe im vergleich zum ursprünglichen Preis eher ziemlich lächerlich ist. Aber ich habe dafür bezahlt :)
Hierbei geht es mir ums Prinzip.
Ich habe die Situation mit dem Mädchen, welches vor mir an der Kasse stand, etwas verkürzt, weil ich vorhin nicht die zeit hatte alles ausführlich zu erklären.
Es handelt sich dabei um eine Freundin von mir, die ich im Markt getroffen haben, als ich in der Fotoabteilung stand und mir verschiedene Akkus angeschaut habe. Wir haben uns kurz unterhalte. Dabei hielt ich die Kamera schon in der Hand. Da es unhöflich ist nebenbei noch in den Regalen zu kramen, konzentrierte ich mich voll und ganz auf sie und schaute nochmals ins Regal nach dem Akku' nachdem sie dann zur Kasse ging.. Dies dauerte circa 1 minute, bis ich dann ebenfalls zur Kasse gegangen bin. Ich stellte mich hinter sie. Wir Unterhielten uns noch etwas an der Kasse. Da sie vor mir an der Kasse dran war, wartete sie nach dem bezahlen quasi direkt neben mir und bekam alles mit. Genauso wie der ältere Herr hinter mir.
An zeugen dürfte es mir demnach nicht mangeln.

Aber wie gesagt. Es geht ums Prinzip.
 

SilentCry

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Nun, wenn es dir um's Prinzip geht, dann geh mit deiner falschen Rechnung und der Kamera zu dem Markt und verlange eine korrigierte, aka richtige, Rechnung, in der der Posten "Camera XY" konkret aufgeführt ist.
Bring 232 Euro mit. Des Prinzips wegen. ;)

PS: Und ja, du hast 8 Euro dafür bezahlt. Das nenne ich "de facto geschenkt".
 

Kampfzwerg91

Rhode Island Greening
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OHA, kann solch eine Dreistigkeit nicht verstehen. Egal was an der "sch***" Kamera kaputt geht, es hat sich in jeden Fall gelohnt weil du nur 8 Euro bezahlt hat selbst wenn du sie SELBST reparieren lässt wirst du vermutlich weniger als den Kaufpreis bezahlen.
Ich kann nicht verstehen wieso man sich bei solch einem Glück nicht zufrieden sein kann
 

MandelriegelxD

Champagner Reinette
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Streck jemandem den kleinen Finger hin, dann will der Jemand zum Schluss die ganze Hand! ;)