Nein.Jedoch steht auf dem Kassenbon nicht die Kamera drauf, sondern eine 8€ speicherkarte. Habe ich trotzdem Garantie auf das Gerät?
Prinzipiell erstmal nicht falsch, aber ich würde fast wetten, dass sie nicht den EAN-Code vom Karton gescannt hat, sondern höchstwahrscheinlich den Strichcode vom Preisetikett. Und der kann aufgrund von menschlichem Versagen bei der Preisauszeichnung eben schonmal fälschlicherweise dort gelandet sein. Insofern kann sie zwar nur das scannen, was sie in die Hand bekommt, aber sie hat durchaus eine Wahl, an welcher Stelle sie den Scanner ansetzt. In den großen Elektromärkten, die ich kenne, gibt es deswegen auch die Anweisung, stets den EAN-Code von der Verpackung zu scannen, und eben nicht das Preisetikett. Damit sind solche Verwechslungen und die damit verbundenen anschließenden Inventurdifferenzen ausgeschlossen. Die größten Inventurdifferenzen im Einzelhandel passieren nämlich nicht etwa durch Ladendiebstahl, sondern durch Fehler des Personals beim Warenein- und ausgang, die in der Regel vermeidbar wären...[...] Zudem sagte sie, dass sie nur das einscannen und abkassieren kann was sie in die Finger bekommt. [...]
Puuuh, prinzipiell schon, glaube ich. Wenn ich mich recht entsinne, ist der Kassenbon bei der Reklamation keine zwingende Pflicht (mehr). In der Praxis wird er aber dennoch fast immer vehement verlangt. Im Zweifel würde es wahrscheinlich auf etwas Streit hinauslaufen, aber eigentlich müsstest Du am Ende als Gewinner hervorgehen und der Händler müsste die Reklamation auch ohne Vorlage des Kassenbons annehmen. Eventuell wirst Du einen Zeugen bringen müssen, der bezeugen kann, dass und wann Du die Kamera bei diesem Händler erworben hast.[...] Jedoch steht auf dem Kassenbon nicht die Kamera drauf, sondern eine 8€ speicherkarte. Habe ich trotzdem Garantie auf das Gerät?
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