SilverPaddel
Rheinischer Krummstiel
- Registriert
- 08.02.15
- Beiträge
- 377
hmmm...Inwieweit unterscheiden die sich von Konservendosen?
hmmm...Inwieweit unterscheiden die sich von Konservendosen?
In so einem Fall setze ich mich einfach mal auf die Sofaecke. So nach und nach wird der Platz freier.Immer muß Mann um seinen Platz kämpfen.
Nur aufpassen das die nicht mit der anderen Phantom kollidiert.
naja wenn die andere auch ne Phantom ist, dann passiert nix...
Nicht "auf" sondern "neben".
PS: Staubsauger anwerfen hilft auch nicht mehr.
Wenns die Phantom mit Doppelstrahl-Triebwerk ist, möchte Dein Spielzeug nicht in der Nähe sein...naja wenn die andere auch ne Phantom ist, dann passiert nix...
Ist bei mir Vergangenheit.Also mit dem Staubsaugen klappt bei mir eigentlich immer...
Ist bei mir Vergangenheit.
Es war einmal: Katze hatte zum X-ten mal einen Vogel in die Wohnung gebracht und liebevoll zerlegt. = Schweinerei auf einem Durchmesser von rund zwei Metern. Ich war derart sauer, dass ich alle Türen und Fenster schloss, den Staubsauger zückte und alle Federn und so damit entfernte. Seither weiss Katze, dass das Ding nur Lärm macht aber keine Katzen frisst. Sprich meine Aktion war eigentlich kontraproduktiv.
Mich reizt so eine Drohne schon seit längerer Zeit. Ich glaube nur das Ding liegt bei mir nach einem Tag in der Ecke.
€ 2,50 iPhone 4S Lederhülle ist da und sitzt wie angegossen.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.