macallister
Fießers Erstling
- Registriert
- 26.05.11
- Beiträge
- 129
Hallo,
ich finde, die gesetzliche Regelung durch das Fernabsatzgesetz, hier noch einmal freundlicherweise durch Bananenbieger zitiert, kann man nicht oft und stark genug betonen. Wie oft führt diese verbraucherfreundliche Regelung dazu, davon auszugehen, dass man als Verbraucher bei Online-Käufen eine Art Freibrief hat.
Nein! Hier ist auch und gerade der Verbraucher (konkret der Besteller) gefragt, verantwortungsbewusst mit dieser Freiheit und somit mit der bestellten Ware umzugehen.
Und auch das kulante Verhalten vieler Läden (hier ja hauptsächlich das der großen Elektronikmärkte) führt bei den Verbrauchern oft aber nicht nachvollziehbar dazu, ganz einfach davon auszugehen, dass z.B. eine Rückgabe der gekauften Ware innerhalb einer Frist (i.d.R. 14 Tage) als selbstverständlich angesehen werden kann und vielleicht noch gesetzlich verbrieft ist.
Irrtum, das Gegenteil ist der Fall: die Rückgabe beim Händler innerhalb einer gewissen Frist ist eine KANN-BESTIMMUNG des Händlers, ein Entgegenkommen und ist m.E. der verbraucherfreundlichen Gestaltung des Fernabsatzgesetzes geschuldet. Kein Händler (das Geschäft an der Straße) MUSS die Ware zurücknehmen, nur weil sie nicht gefällt.
Natürlich nutze auch ich die Möglichkeiten des Fernabsatzgesetzes aus (ich bin gerade auf der Suche nach einer kompakten DigiCam) versuche aber immer nach dem Grundsatz zu handeln, die Eigenschaften der bestellten Ware in einer Art zu testen, dass möglichst der nächste Besteller, der irgendwann mal meine zurückgesendete Ware vor sich oder in der Hand hat, eine neuwertige Ware erhält. Das, was ich also selber erwarte, versuche ich auch zu leben.
MacAllister
ich finde, die gesetzliche Regelung durch das Fernabsatzgesetz, hier noch einmal freundlicherweise durch Bananenbieger zitiert, kann man nicht oft und stark genug betonen. Wie oft führt diese verbraucherfreundliche Regelung dazu, davon auszugehen, dass man als Verbraucher bei Online-Käufen eine Art Freibrief hat.
Nein! Hier ist auch und gerade der Verbraucher (konkret der Besteller) gefragt, verantwortungsbewusst mit dieser Freiheit und somit mit der bestellten Ware umzugehen.
Und auch das kulante Verhalten vieler Läden (hier ja hauptsächlich das der großen Elektronikmärkte) führt bei den Verbrauchern oft aber nicht nachvollziehbar dazu, ganz einfach davon auszugehen, dass z.B. eine Rückgabe der gekauften Ware innerhalb einer Frist (i.d.R. 14 Tage) als selbstverständlich angesehen werden kann und vielleicht noch gesetzlich verbrieft ist.
Irrtum, das Gegenteil ist der Fall: die Rückgabe beim Händler innerhalb einer gewissen Frist ist eine KANN-BESTIMMUNG des Händlers, ein Entgegenkommen und ist m.E. der verbraucherfreundlichen Gestaltung des Fernabsatzgesetzes geschuldet. Kein Händler (das Geschäft an der Straße) MUSS die Ware zurücknehmen, nur weil sie nicht gefällt.
Natürlich nutze auch ich die Möglichkeiten des Fernabsatzgesetzes aus (ich bin gerade auf der Suche nach einer kompakten DigiCam) versuche aber immer nach dem Grundsatz zu handeln, die Eigenschaften der bestellten Ware in einer Art zu testen, dass möglichst der nächste Besteller, der irgendwann mal meine zurückgesendete Ware vor sich oder in der Hand hat, eine neuwertige Ware erhält. Das, was ich also selber erwarte, versuche ich auch zu leben.
MacAllister