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Gewährleistung ungleich Garantie

Chissmann

Erdapfel
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Wo ich Gewährleistung bekomme? Überall?

Ich wollte ja nur eine Bestätigung haben, dass es sehr schwer wird (oder auch nicht) in der Gewährleistungszeit von 2 Jahren von Apple eine kostenlose Reperatur zu bekommen.
Ich meine wer Geld für 2 Jahre lang Garantie verlangt wird sicher nicht gerne ein Produkt eines Kunden kostenlos umtauschen etc., wenn dieser diese Garantie nicht erworben hat.

Ich habe schon einige technische Geräte nach 1 Jahr, 1,5 Jahren... im 24 Monat umgetauscht und wurde nie aufgefordert zu Beweisen das es mein Fehler war.
Z.b. Bei Medion oder Sonyprodukten wurden diese immer vom Händler an den Hersteller eingesendet und spätestens 1 Woche später hatte ich die Info das ich ein neues bzw. wieder funktionstüchtiges Gerät erhalte
 

svaeni

Reinette Coulon
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Weil der Thread es verdient hat mal wieder gelesen zu werden und weil eine Frage unbeantwortet blieb:

Ist der Verkäufer ein Unternehmer, und der Käufer ist es auch (Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt) dann gilt das Mängelgewährleistungsrecht natürlich trotzdem. Nur gelten die für den Verbrauchsgüterkauf normierten Regelungen in den §§ 474 ff. BGB nicht. Am relevantesten dürfte die fehlende Privilegierung des Käufers in § 476 BGB sein, die in den ersten 6 Monaten die Beweislast Umkehrt.

Im Übrigen gilt dann wie immer, dass jeder die ihm günstigen Tatsachen darlegen und beweisen muss. Das kann bisweilen schwierig sein, wenn der Kläre bspw. gar keinen Einblick in die Produktionsprozesse des Herstellers hat. Die Gerichte haben deshalb verschiedene Ausprägungen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast erfunden, die es genügen lässt, im Rahmen der eigenen Kenntnisse schlüssig darzulegen, weshalb ein Mängelgewährleistungsanspruch besteht. Der Beklagte kann sich dann nicht mehr einfach durch bestreiten der Tatsache wehren, sondern muss seinerseits darlegen und beweisen, warum der Anspruch nicht besteht.

Am Ende ist das Mängelgewährleistungsrecht also eine Art Kompromiss für Fälle in denen der Händler mangelhafte Sachen verkauft, aber dem Käufer kein Schaden entsteht (von dem Mangel der Sache mal abgesehen). Einerseits hat der Käufer sich den Verkäufer frei ausgesucht und niemand hat ihm zum Vertragsschluss gezwungen. Andererseits soll natürlich auch dafür gesorgt werden, dass niemand ungestraft all zu schlechte Sachen verkaufen kann.


Und noch was zur Abgrenzung: Die Mängelgewährleistungsrechte des Käufers erschöpfen sich in Minderung, Nacherfüllung und Rücktritt. Alle drei haben nichts zu tun mit der Anfechtung, deren Rechtsfolge Nichtigkeit des Vertrages ex tunc (also "von Anfang an") ist und für die Anfechtungsgründe vorliegen müssen, die mit dem Gewährleistungsrecht nichts zu tun haben (bspw. ein relevanter Irrtum, widerrechtliche Drohung, oder arglistige Täuschung). Das anfechten des Kaufvertrages kann ggf. sogar eine Schadensersatzpflicht beim Käufer auslösen.
 

Mitglied 241048

Gast
Ist der Verkäufer ein Unternehmer, und der Käufer ist es auch (Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt) dann gilt das Mängelgewährleistungsrecht natürlich trotzdem.

Nicht ganz. In dem Fall gilt lex specialis nach dem HGB. Und da sieht das zum Teil ganz anders aus mit der Gewährleistung. Ich denke aber, dass das hier nicht unbedingt diskutiert werden muss.

Übrigens, mittlerweile hat sich das mit der Frist für die Beweislastumkehr im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs geändert. Gemäß § 477 (1) BGB wurde das zu Gunsten des Verbrauchers auf ein Jahr verlängert.

Wichtig ist aber bei der gesetzlichen Gewährleistung, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang (also in der Regel dem Kauf) vorgelegen haben muss. Innerhalb des ersten Jahres ist es an dem Händler, das Gegenteil zu beweisen. Danach muss der Käufer dies positiv beweisen, was mitunter ziemlich schwierig sein dürfte, wenn es sich nicht gerade um einen Serienfehler handelt.

Und noch was, die gesetzliche Gewährleistung ist immer eine Sache zwischen Händler und Käufer (Verbraucher). Nur, wenn der Hersteller direkt verkauft, ist er im Rahmen der Gewährleistung der Ansprechpartner (Vertragspartner). Ansonsten ist der Hersteller nur im Rahmen der von ihm freiwillig vergebenen Garantie der Ansprechpartner. Bei der Garantie gelten aber dann wieder andere Regelungen. So gibt es da z.B. i.d.R. keine Notwendigkeit für eine Beweisführung. Auch muss der Mangel nicht schon beim Gefahrenübergang vorgelegen haben, sondern kann erst innerhalb der Garantiezeit entstanden sein. Ist die Garantie mal für ein Produkt vergeben, kann sie nicht mehr seitens der Herstellers rückgängig gemacht oder verändert werden. Aber Vorsicht, der Hersteller kann hier seinerseits gewisse Voraussetzungen für die Garantie zur Bedingung machen. So ist eine Garantie häufig nicht auf Dritte übertragbar. Auch kann sie im Unterschied zur Gewährleistung gewisse Mängel von vornherein ausschließen. Und natürlich kann ihr Zeitraum von 0 bis zu 30 Jahren betragen (eine lebenslange Garantie wurde meines Wissens nach mal von deutschen Gerichten kassiert und ist dahier nicht mehr zulässig - zumindest sollte der Hersteller nicht damit werben).

Auch die Gewährleistung umfasst übrigens nicht alle Arten von Sachmängeln. So heißt es in § 434 (3) BGB

Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie
1. sich für die gewöhnliche Verwendung eignet,
2. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung
a) der Art der Sache und
b) der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden,

Es gibt also auch hier durchaus einen Auslegungsspielraum für beiden Seiten. Bei Monitoren wurde z.B. mal eine gewisse Anzahl von Pixelfehlern als hinnehmbar erachtet. Sprich, wer einen einzigen Pixelfehler im Display hat, kann das Gerät nicht unbedingt einfach so im Rahmen der Gewährleistung (und in der Regel auch nicht im Rahmen der Garantie) getauscht bekommen. Treten Pixelfehler erst ein paar Tage nach dem Kauf auf, sind sie eh vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen, weil sie ja nicht schon beim Gefahrenübergang vorhanden waren. Allerdings müsste das der Händler innerhalb des ersten Jahres erst mal beweisen, was er vermutlich nicht kann.
 

Mitglied 241048

Gast
So viel Mühe auf einen sieben Jahre alten Post, auf einen insgesamt 17 Jahre alten Thread?

Respekt! Die 2023er Krone der Tread-Leichen-Fledderei geht definitiv an dich 😜

Na ja, es gab halt hier eine Diskussion dazu und da gebeten wurde, die dort nicht weiterzuführen, suchte ich nach einem passenden Thread.;)

Wie heißt es so schön? Totgesagte leben länger. :innocent:
 
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saw

Königlicher Kurzstiel
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Um es abzukürzen,
eben mit Apple telefoniert und die 18 Monate alte watch 7 wird auf Gewährleistung repariert/getauscht.
Lustig dass dies in der Mail sprachlich umschifft wird ^^
Garantie ist keine mehr drauf, ein Austauschprogram ist mir nicht bekannt und AppleCare schließe ich nie ab....
IMG_4259.jpg
 

Mitglied 241048

Gast
eben mit Apple telefoniert und die 18 Monate alte watch 7 wird auf Gewährleistung repariert/getauscht.

Der von dir gepostete Text sagt aber etwas anderes. Sie können es natürlich auch im Rahmen der Gewährleistung machen und auf die Umsetzung der Beweislastumkehr verzichten. De facto ist es dann aber einfach Kulanz. Wenn sich Apple hier querstellen würde, hättest du Schwierigkeiten, es gerichtlich durchzusetzen. Außer, du kannst nachweisen, dass Apple grundsätzlich mit allen Kunden so verfährt. Da müssten sie dann schon gut begründen können, warum sie es nun bei dir nicht auch so machen.
 

saw

Königlicher Kurzstiel
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Der Apple Mitarbeiter hat es halt anders gesehen als du.
Der hat gefragt wo gekauft, als ich sagte direkt bei Apple, hat ER gesagt, okay dann haben sie 1 Jahre Garantie und im 2. Jahr Gewährleistung.
Daher wird die Uhr getauscht/repariert ohne Kosten.
Vorausgesetzt die Watch ist nicht äußerlich geschädigt.
Ich war selber erstaunt dass es nicht zur Diskussion über Gewährleistung gekommen ist, aber ich kann ihn gerne deine Telefonnummer geben, wenn du ihm seinen Job erklären willst? 😂
 

Mitglied 241048

Gast
Ich war selber erstaunt dass es nicht zur Diskussion über Gewährleistung gekommen ist, aber ich kann ihn gerne deine Telefonnummer geben, wenn du ihm seinen Job erklären willst? 😂

Musst du nicht. Aber er hat ja auch nichts Falsches gesagt, wenn er meint, dass du ein Jahr Garantie und im zweiten Jahr Gewährleistung hast. Du scheinst nur nicht verstanden zu haben, dass du mit deinem Fall relativ schwer mit einer Klage durchgekommen wärest, hätte er sich nicht so kulant gezeigt.

Im übrigen weiß ich nicht, ob alle Store-Mitarbeiter juristisch so gut geschult sind, dass sie sämtliche im BGB verankerten Normen zum Verbraucherschutz kennen.
 

saw

Königlicher Kurzstiel
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hätte er sich nicht so kulant gezeigt.

Klar könnte er auf der Beweislastumkehr bestehen,
da das Gerät aber nicht beschädigt ist von außen und daher eigenes Verschulden eher unplausibel ist,
hat er nicht versucht sich den gesetzlichen Ansprüchen zu entziehen.
Das er sich an geltendes Recht hält, findest Du kulant?
Im übrigen weiß ich nicht, ob alle Store-Mitarbeiter juristisch so gut geschult sind, dass sie sämtliche im BGB verankerten Normen zum Verbraucherschutz kennen.
Apple wird da entsprechende Vorgaben machen,
sicherlich entscheiden die Mittarbeiter an der Hotline nicht nach eigenem Empfinden und Rechtsverständnis.
 

Mitglied 241048

Gast
Das er sich an geltendes Recht hält, findest Du kulant?

Nochmals. Hat das Problem (Sachmangel) bereits beim Kauf (Gefahrenübergang) vorgelegen oder nicht? Wenn ja, dann kann die Gewährleistung greifen, wobei der Händler nach eineinhalb Jahren durchaus darauf bestehen könnte, dass du das beweist. Wenn nein, dann gibt es keinen Gewährleistungsanspruch.

Und ja, der Verkäufer bzw. Händler hat sich durchaus kulant gezeigt, denn er hat erstens auf die Beweislastumkehr verzichtet und zweitens zu deinen Gunsten angenommen, dass der Sachmangel bereits beim Gefahrenübergang vorlag.

Hast du dir überhaupt mal die Mühe gemacht, die von mir im anderen Thread zitierten Normen des BGB zum Verbrauchsgüterkauf und zur Sachmangelhaftung durchzulesen?

Apple wird da entsprechende Vorgaben machen,
sicherlich entscheiden die Mittarbeiter an der Hotline nicht nach eigenem Empfinden und Rechtsverständnis.

Gut möglich, dass Apple da entsprechende Vorgaben macht. Aber sie basieren dann trotzdem auf einem überwiegend kulanten Vorgehen. Dass die Mitarbeiter in den Stores und an der Hotline alle immer exakt gleich handeln, wage ich aber zu bezweifeln, zumal ich es schon selbst erlebt habe, dass Mitarbeiter A mir sagte, geht nicht, und Mitarbeiter B mir dann ein paar Tage später bestätigte, dass das kein Problem sei. Übrigens habe ich das auch schon bei anderen Händlern so erlebt.
 
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AndaleR

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Der hat gefragt wo gekauft, als ich sagte direkt bei Apple, hat ER gesagt, okay dann haben sie 1 Jahre Garantie und im 2. Jahr Gewährleistung.
Kann es sein, dass Apple grundsätzlich bei direkt bei ihnen gekaufter Hardware kulanter ist?

Irgendwie habe ich das Gefühl - hatte das mal irgendwo gelesen, dass sie bereitwilliger Sachen tauschen/reparieren, die bei ihnen und nicht bei anderen Händlern gekauft wurde.
 

saw

Königlicher Kurzstiel
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Auch wenn ich schwören könnte, er hat vom 2. Jahr Gewährleistung gesprochen,
zumindest erklärt es die sofortige Bereitschaft zur Reparatur/Austausch,
ohne die bisher üblichen Diskussionen.
Seltsam dass ich bisher nicht mit bekommen hatte dass Apple 2 Jahre Garantie gibt im eigenen Store.

@Michael Reimann wo war da die news...? :p
 
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Salud

Golden Noble
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Auch wenn ich schwören könnte, er hat vom 2. Jahr Gewährleistung gesprochen,
zumindest erklärt es die sofortige Bereitschaft zur Reparatur/Austausch,
ohne die bisher üblichen Diskussionen.
Seltsam dass ich bisher nicht mit bekommen hatte dass Apple 2 Jahre Garantie gibt im eigenen Store.

@Michael Reimann wo war da die news...? :p
Ich glaube es geht auch nicht nur um deren eigenen Store, es geht generell um Apple Produkte, wenn ich da nichts überlesen habe.
 

saw

Königlicher Kurzstiel
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Wobei..... 1x 1 Jahr, 1x 2 Jahre = 3 Jahre :innocent:
 
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