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Wie heise online berichtet schlägt mal wieder die Intelligenzia der Juristerei zu:
„Der Angeklagte des Verfahrens leistete sich aus finanziellen Gründen keinen Internetzugang. Ende 2006 nutzte er "vom Bürgersteig aus" ein offenes Funknetzwerk, von dem ihm bekannt war, dass dessen Besitzer den Zugang nicht verschlüsselt hatte. Er beabsichtigte dabei, die Internetnutzung ohne Zahlung eines Entgeltes und ohne Zustimmung des Betreibers zu erlangen. Der Geschädigte rief aber die Polizei, als er bemerkte, dass sich der Angeklagte mit seinem Laptop in seinen Computer "eingewählt" hatte. Obwohl dem WLAN-Betreiber durch die Tat kein finanzieller Schaden entstand, da er über eine Flatrate verfügte, erstattete er Strafanzeige. Die Polizei beschlagnahmte daraufhin den Laptop des Angeklagten."
Wie blöd können Richter eigentlich noch sein? Also gut dann sind alle Cafebesucher die sich in ein offenes WLAN einloggen in Zukunft kriminelle Straftäter:
„Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil erging bereits im Jahr 2007, wurde aber erst jetzt veröffentlicht und dürfte die erste Entscheidung zu dieser Problematik sein."
Arbeiten an deutschen Gerichten nur Deppen? Die sollten die PISA Studie mal bei den Rechtsverdrehern durchführen ob die überhaupt auf dem neuesten Stand sind.
Auf der anderen Seite wird der Lauschangriff mit Bundestroyanern aber als legal angesehen. Wobei sich ja da der Staat in dreister Weise in die (WinPCs) Rechner der Bundesbürger einwählt, ohne sich darum zu kümmern, welchen Schaden sie damit beim Opfer anrichten. Ich meine damit dass selbst der beste Troyner eigene Sicherheitslücken aufweisen wird, die dann von anderen Crackern ausgenutzt werden wird.
Sorry für die scharfen Worte, aber langsam fällt mir zur Dreistheit dieses Staates nix mehr ein.
Gruß Schomo
„Der Angeklagte des Verfahrens leistete sich aus finanziellen Gründen keinen Internetzugang. Ende 2006 nutzte er "vom Bürgersteig aus" ein offenes Funknetzwerk, von dem ihm bekannt war, dass dessen Besitzer den Zugang nicht verschlüsselt hatte. Er beabsichtigte dabei, die Internetnutzung ohne Zahlung eines Entgeltes und ohne Zustimmung des Betreibers zu erlangen. Der Geschädigte rief aber die Polizei, als er bemerkte, dass sich der Angeklagte mit seinem Laptop in seinen Computer "eingewählt" hatte. Obwohl dem WLAN-Betreiber durch die Tat kein finanzieller Schaden entstand, da er über eine Flatrate verfügte, erstattete er Strafanzeige. Die Polizei beschlagnahmte daraufhin den Laptop des Angeklagten."
Wie blöd können Richter eigentlich noch sein? Also gut dann sind alle Cafebesucher die sich in ein offenes WLAN einloggen in Zukunft kriminelle Straftäter:
„Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil erging bereits im Jahr 2007, wurde aber erst jetzt veröffentlicht und dürfte die erste Entscheidung zu dieser Problematik sein."
Arbeiten an deutschen Gerichten nur Deppen? Die sollten die PISA Studie mal bei den Rechtsverdrehern durchführen ob die überhaupt auf dem neuesten Stand sind.
Auf der anderen Seite wird der Lauschangriff mit Bundestroyanern aber als legal angesehen. Wobei sich ja da der Staat in dreister Weise in die (WinPCs) Rechner der Bundesbürger einwählt, ohne sich darum zu kümmern, welchen Schaden sie damit beim Opfer anrichten. Ich meine damit dass selbst der beste Troyner eigene Sicherheitslücken aufweisen wird, die dann von anderen Crackern ausgenutzt werden wird.
Sorry für die scharfen Worte, aber langsam fällt mir zur Dreistheit dieses Staates nix mehr ein.
Gruß Schomo