bei all deinen vergleichen kommt man A nicht weit und ist B "frei für jeden zu sehen".
Vergleich 1: Das Gartentor ist offen > Ja und? Gehst durch und dann stehst auf dem Gründstück deines Nachbarn oder Fremden. Der Nutzen ist Gleich Null
Vergleich 2: Das Auto steht offen > Kannst dich ja reinsetzen, aber mehr auch nicht. Dinge klauen? Mal ehrlich, wer klaut denn beim WLAN was?
Vergleich 3: Die Post guckt aus dem Briefkasten > Wenn es eine Ansichtskarte ist, viel Spaß beim Urlaubsgrüße lesen, beim Rest müsstest du den Brief öffnen. Und das machst du beim WLAN auch nicht. Guckst ja nicht auf den Rechner anderer Leute.
Schlussfolgerung: Noch nie war das begehen einer Straftat so einfach. Man rennt durch die Stadt, sieht ein offenes WLAN, klinkt sich ein und ZACK Straftat begangen. Wen hat es geschadtet? Niemanden, gut vielleicht dem Besitzer des WLAN´s weil seine (Illegalen?) Downloads nicht schneller gehen. Du hast nichts beschädigt, keine Rechte einer Privatperson verletzt, gar nichts.
..., trifft die Schuld meines Erachtens den WLan-Betreiber.
Dass dieses Urteil leicht absurd erscheinen mag, sehe ich ja auch. Allerdings dürfte es doch keine Probleme geben, es nachzuvollziehen. Mit gesundem Menschenverstand sollte es klar sein, warum es nicht ohne weiteres erlaubt sein kann, ein fremdes Netzwerk zu nutzen, selbst wenn dieses offen/ungesichert ist und den parasitären Mitnutzer förmlich anschreit, sich einzuklinken.
doch das heisst es. zumindest in deutschland.Nur weil etwas nicht ausdrücklich verboten ist, heißt das noch lange nicht, daß etwas automatisch erlaubt ist!
Das ist eben die Menthalität des Internets: Illegal Musik und Filme runterladen, in fremde Netze hacken, Spaßbieten, Leute verarschen. Machen die anderen ja auch.
Aber im realen Leben nichtmal Eier in der Hose, um im ALDI ne Packung Kaugummi zu klauen.
.... in fremde Netze hacken....
Oh Mann das hatte ich noch übersehen. Bleibt doch mal auf dem Teppich....parasitären Mitnutzer ...
Damit finanziert Typ II also den Internetzugang von Typ I. Wer das für angemessen und richtig erachtet, kann sich bei mir melden und meine Rechnung bezahlen. Würde mich freuen...![]()
...Muss man sein W-Lan Netwerk nicht seit 2004 verschlüsseln?...
Über die Interpretation mithilfe von Wikipedia sag ich jetzt mal nix, außer: Ich nutzte die Phrase absichtlich, weil sie einen (für mich) entscheidenden Sachverhalt darstellt:
Um in deiner Rollenverteilung zu bleiben:
- Typ II bezahlt regelmäßig für seinen Internet-Zugang.
- Typ I zahlt nichts und nutzt - ohne zu fragen - den Zugang von Typ II.
Damit finanziert Typ II also den Internetzugang von Typ I. Wer das für angemessen und richtig erachtet, kann sich bei mir melden und meine Rechnung bezahlen. Würde mich freuen...![]()
seh ich anders !
und wieso? weil der name OFFEN es schon sagt: Für alle zugänglich und frei verfügbar.
Ob die Rechtsauffassung dieses Gerichts zur herrschenden Spruchpraxis werden wird, bleibt abzuwarten. Aus dem Umstand, daß der Verurteilte kein Rechtsmittel eingelegt hat, schließe ich auf prognostizierte, geringe Erfolgsaussichten in der Berufungsinstanz. Daher könnte es sich hier in der Tat um einen Präzedenzfall handeln.
so weit ich weiss gibt es in deutschland den Präzedenzfall nicht. das kenne ich nur aus amerika. genauso wenig wie es die sammelklagen gibt. zumidenst vor der telekom klage.Was ist im juristischem Sinne ein Präzedenzfall.
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