Hier in meiner unmittelbaren Nachbarschaft möchte diese Firma - wie es scheint - tatsächlich ausschließlich einen Mann einstellen.
Nix zu sehen von Gendersternchen oder m/w/d oder was auch immer.
Gilt so ein Ding am Firmenzaun nun als Stellenausschreibung, die ja neutral formuliert sein müssen, oder einfach als "Bekanntmachung", dass nur Männer infrage kommen?
Man weiß es nicht - aber erkennbar ist auf jeden Fall, dass nicht Jeder den "Spaß" mitmacht...
Mal Spaß beiseite: bei Stellenazeigen gibt es - hab ich kürzlich von einem HR-Kollegen erfahren - sogar eine gesetzliche Notwendigkeit, explizit zu erwähnen, dass man Personen beliebigen Geschlechts sucht. Sucht man nun explizit einen Mann oder eine Frau, stellt sich natürlich die Frage, warum man diese Einschränkung macht (man dürfte hierfür auch gute Gründe brauchen, um nicht in Konflikt mit existierender Gesetzgebung zu geraten).
Das ist schon seit Jahren so und Folge des AGG, welches (u.a.) die Diskriminierung bestimmter Geschlechter verhindern soll. Es ist damit letztlich (i.w.S.) auch eine Konkretisierung der Regelung des Art. 3 Abs. 3 GG, welches ja zunächst nur mittelbare Wirkung zwischen z.B. Mensch und Unternehmen entfaltet und vorrangig das Staats-Bürger-Verhältnis adressiert.
Personalausschreibungen, welche ausschließlich ein Geschlecht adressieren, sind schon wiederholt Gegenstand der Rechtsprechung geworden - i.d.R. mit dem Ergebnis, dass das ausschreibende Unternehmen zur Kasse gebeten wurde. Dabei geht es nicht um eine faktische Benachteiligung, sondern schon der Umstand, dass eine Benachteiligung gegeben sein
könnte oder die Handlung (hier z.B. die Ausschreibung)
geeignet sein könnte jemanden
potenziell zu benachteiligen, ist ausreichend.
Ein Aushang wie oben gepostet, ist grds. geeignet, um den Eindruck zu vermitteln, dass ausschließlich männliche Bewerber gesucht werden, soweit es keine weiteren Hinweise/Texte gibt, in denen das korrekt dargestellt wird.
Natürlich hilft das AGG erst mal nur gg. offenkundige Diskriminierungen, wie bei dem Aushang oben, da sie leicht nachvollziehbar sind. Faktische Diskriminierungen, also z.B. wenn das Unternehmen von oben keine sich bewerbenden Personen w/x einlädt oder jedenfalls diese faktisch nie einstellt, sind zwar grds. justiziabel, aber deutlich schwerer nachzuweisen.
Übrigens gibt es natürlich durchaus die Möglichkeit Geschlechter ohne Risiko zu disriminieren - wenn dies sachlich beründet ist (vgl. §§ 8 ff. AGG).
Und zu guter letzt, der alte Treppenwitz des GG: Das GG selbst enthält bis ebenfalls eine altersdiskriminierende Regelung - die Altersvorgabe für die Wahl zum Bundespräsidenten. Die überwiegend h.M. unter Juristen ist, dass auch diese Regelung einen klassischen Diskriminierungsverstoß darstellt. Jetzt bedarf es nur mal einer Person, die tatsächlich jünger ist und der auch nach objektiven Kriterien Erfolgsaussichten bei einer entsprechenden Wahl unterstellt werden können, die aber aufgrund der Regelung nicht zur Wahl zugelassen wird - das wäre eine rechtlich lustige Auseinandersetzung...