Pit.Klein
Ingrid Marie
- Registriert
- 07.09.11
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Bravo! Meiner Auffassung nach haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes nicht nur im Bereich gebrauchter Software neue Maßstäbe gesetzt, sondern bringen Apple & Co. auch beim Weiterverkauf digitaler Medien (Spielfilme, Serien, Musik) in die Bredouille. Denn während ich eine CD, DVD oder Blu-ray problemlos veräußern kann, gelingt mir das bei den digitalen Pendants nicht oder nur sehr eingeschränkt - unter anderem wegen verbraucherfeindlicher DRM-Systeme. Darüber habe ich mich schon oft geärgert.
Die entsprechende Pressemitteilung des EuGH ist übrigens an dieser Stelle abrufbar: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf. Ich frage mich, weshalb diese nicht in der Meldung selbst verlinkt ist...?
Die entsprechende Pressemitteilung des EuGH ist übrigens an dieser Stelle abrufbar: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf. Ich frage mich, weshalb diese nicht in der Meldung selbst verlinkt ist...?