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EU: Digitale Einkäufe müssen weiterverkauft werden können

Pit.Klein

Ingrid Marie
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Bravo! Meiner Auffassung nach haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes nicht nur im Bereich gebrauchter Software neue Maßstäbe gesetzt, sondern bringen Apple & Co. auch beim Weiterverkauf digitaler Medien (Spielfilme, Serien, Musik) in die Bredouille. Denn während ich eine CD, DVD oder Blu-ray problemlos veräußern kann, gelingt mir das bei den digitalen Pendants nicht oder nur sehr eingeschränkt - unter anderem wegen verbraucherfeindlicher DRM-Systeme. Darüber habe ich mich schon oft geärgert.

Die entsprechende Pressemitteilung des EuGH ist übrigens an dieser Stelle abrufbar: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf. Ich frage mich, weshalb diese nicht in der Meldung selbst verlinkt ist...?
 

Moriarty

Pommerscher Krummstiel
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aber bei Software (Apps, eBooks...) handelt es sich nicht um Eigentum, sondern um eine Nutzungslizenz.
.

Genau. Du hat KEIN eigentum an der Software - aber ein Eigentum an der Nutzungslizenz. Und DEINE Nutzungslizenz sollst Du an andere verkaufen können. Absolut richtig!
 

Baergolas

Pomme Etrangle
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Das Recht zur "Nutzung" umfasst auch das Recht zum "Besitz" der Software, denn sonst könnte man sie nicht nutzen. Eigentum ist dafür nicht zwingend erforderlich. Aber warum sollte man sein Besitz-/Nutzungsrecht nicht an einen Dritten übertragen können? Die EuGH-Entscheidung sagt im Ergebnis nichts anderes.

Im Endeffekt sollte man daher von z.B. Apple - oder vergleichbaren Anbietern - verlangen können, dass das Besitz-/Nutzungsrecht auf einen Dritten umgeschrieben werden kann, z.B. durch Übertragen der Rechte auf die Apple-ID des Erwerbers, um z.B. Cradys Problem zu beseitigen.

Allerdings wird man Apple nicht kostenlos dazu verpflichten können, sondern der "Verwaltungsvorgang" könnte - durchaus nachvollziebar, weil Aufwand - auch mit Kosten belegt werden, was den Weiterverkauf dann wirtschaftlich bei günstigen App`s unsinnig machen würde.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Ich würde übrigens nicht zu früh jubeln, denn die Entscheidung ist unter dem Strich absolut konsumentenfeindlich.

Warum? Das ist ganz einfach: Kann der Kunde die Softwarelizenz nicht weiterverkaufen, kann der Softwareanbieter die Preise niedriger setzen. Was sich zunächst komisch anhört, ist eigentlich ganz logisch, denn der Kunde zahlt im Falle einer Nichtveräußerbarkeit nur seine eigenen Anteil an der Softwarenutzung, während bei einer Weiterveräußerung der Anteil der Nutzung der "Gebrauchtkäufer" in den initialen Preis eingepreist wird - Schließlich kaufen "Gebrauchtkäufer" ja nicht direkt beim Hersteller.

Bequemer ist das Ganze auch nicht, da man erst Software kaufen muss und sich nachher noch um die Veräußerung kümmern, damit die gesamten Nutzungskosten minimiert werden.

Dann doch lieber niedrige Preise und "Wegwerfsoftware", um die man sich nach dem Kauf keine Gedanken mehr machen muss.

Bei Musik wäre eine Weiterverkaufsmöglichkeit auch nicht gerade im Sinne des Verbrauchers, denn dann würde dort DRM zurückkehren müssen.

Auf einem anderen Blatt steht z.B. die Buchpreisbindung, die dafür sorgt, dass digitale Bücher und gedruckte Bücher zu gleichen Preisen auf dem Markt veräußert werden. Da muss definitiv noch nachgebessert werden, damit sich der eBook-Markt entwickeln kann.
 
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Moriarty

Pommerscher Krummstiel
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Ich würde übrigens nicht zu früh jubeln, denn die Entscheidung ist unter dem Strich absolut konsumentenfeindlich.
Warum? Das ist ganz einfach: Kann der Kunde die Softwarelizenz nicht weiterverkaufen, kann der Softwareanbieter die Preise niedriger setzen. Was sich zunächst komisch anhört, ist eigentlich ganz logisch, denn der Kunde zahlt im Falle einer Nichtveräußerbarkeit nur seine eigenen Anteil an der Softwarenutzung, während bei einer Weiterveräußerung der Anteil der Nutzung der "Gebrauchtkäufer" in den initialen Preis eingepreist wird - Schließlich kaufen "Gebrauchtkäufer" ja nicht direkt beim Hersteller.

In der Theorie korrekt - aber in der Praxis nicht.

Denn die Geschichte verlief ja genau umgekehrt: Bis vor ein paar Jahren konnten wir all unsere Musik, Software und Filme weiterverkaufen und erst jetzt nicht mehr. Da hätte ja der von Dir angesprochene "Nichtveräußerbarkeitsanteil" zunächst wegfallen müssen...
 

courtl

Cox Orange
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Praktisch werden das die Softwarehersteller vermutlich so lösen:

Software bleibt prinzipiell Oneway - also nicht übertragbar - gegen Aufpreis erhält man jedoch auch das Übertragungsrecht. (z.B. 10% mehr oder was auch immer für die Softwarehersteller wirtschaftlich ist um den Entfall an Einnahmen zu decken).

Der Markt wird zeigen ob sich das dann durchsetzt bzw. der EuGH diese Regelung als ausreichend empfindet - ich denke er wird auf lange Sicht eine Maximum als Aufpreis definieren.

So oder so: es kommt Bewegung in die Sache und der Konsument ist der Gewinner!
 

light

Boskop
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Ich würde übrigens nicht zu früh jubeln, denn die Entscheidung ist unter dem Strich absolut konsumentenfeindlich.

Warum? Das ist ganz einfach: Kann der Kunde die Softwarelizenz nicht weiterverkaufen, kann der Softwareanbieter die Preise niedriger setzen....

Und die Praxis zeigt dass die Software eben NICHT billiger ist wenn ich sie online oder im Laden als Hardware kaufe. Maximal die Versandkosten und Verpackungs- sowie Datenträgerpreis kann ich sparen. Und genau der umgekehrte Effekt wird eintreten. Der User kann dann nicht mehr seine aktuelle Version teil refinanzieren und verzichtet dann im Gegenzug auf diese und überspringt ein oder mehrere Versionen. Und ob der potenzielle Gebrauchtkäufer dann auf neu umsteigt bleibt fraglich. Gerade bei Konsumsoftware wie z.B. Spielen liegt die Hemmschwelle weit unter 60,- bis 90,- Euro.

Die Softwarehersteller haben lediglich eine neue Möglichkeit gefunden den Usern noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen, was ihnen Gott sei Dank wieder genommen wurde. Endlich hat mal ein Gericht den richtigen weg gewählt. Ganz im Gegenteil zu GEZ und GEMA.
 

Baergolas

Pomme Etrangle
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Dem kann ich nicht so ganz zustimmen, light.

Gerade mit Einführung des App Stores, zunächst iOS dann OSX, sind die jeweiligen Preise gefallen. Es mag Ausnahmen geben, z.B. Sonderaktionen des Handels, aber ausgehend von den Listenpreisesn ist eine deutliche Reduzierung festzustellen.

Wenn man noch dazu bedenkt, dass der jeweilige Artikel bis auf 10 iOS oder 5 OSX-Geräten lizensgerecht installiert werden darf, die im Haushalt - das können durch aus mal mehrere Gereäte sein (bei uns allein 5 Macs & 3 iPhone/Pods) - vorhanden sind, ist eine mehr als deutliche Preisreduzierung durch die Apple Online Stores. Oder willst Du z.B. für die Lion-Lizenz für Deine Macs statt jetzt 1x 24 Euro wie bei z.B. Windows üblich für jedes Gerät ca. 70-100 Euro zalhen?

Dass damit auch Nachteile verbunden sind - zwangsläufig sein können - liegt auf der Hand. Der generelle Vorteil überwiegt jedoch.

Generell die Weitergabe von "hochpreisiger" Software unterbinden zu wollen, steht daher auf einem ganz anderen Blatt.
 

Balkenende

Roter Winterkalvill
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Wenn das ohne wenn und aber so ist, eine klasse Entscheidung.

Ich werde sie mal in Ruhe durchlesen, sobald mir der Volltext vorliegt.

Ob damit aber nicht Preiserhöhungen verbunden sind?

Ich finde, der Bananenbieger legt da den Finger in die ganz empfindlich offene Wunde.
 

light

Boskop
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@Baergolas

Leider ist Apple da aber der einzige, zumindest bei der Apple Software. Du solltest dabei bedenken das Microsoft seiner Zeit verklagt wurde weil sie ihr Betriebssystem zu billig verkaufen. Warum da bei Apple noch keiner drüber nachgedacht hat ist mir schleierhaft. Vielleicht weil damals nur ein Teilerfolg erzielt wurde.

Auf der andere Seite steht da aber die XBox oder Die PlayStation. Im Store dort kosten die Kopien unwesentlich weniger oder sind genau so teuer wie im Laden. Diese gibt es z.B. nicht oder nur sehr selten im AppStore.
 

Balkenende

Roter Winterkalvill
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Ganz einfach:

Microsoft = überragende marktbeherrschende Stellung, irre viele User = Kleinhalten der Konkurrenz.

Das ist bei Apple nicht der Fall. Da müssen noch ein paar mehr OS anteilsmäßig auf dem Markt geworfen werden ;)
 

Mitglied 161234

Gast
Apple könntee ja eine "Gebraucht-App-Börse" schaffen. Jeder User kann dort seine Apps zu einem beliebigen Preis anbieten und die Kaufabwicklung unterscheidet sich nicht von der eines normalen Apps. 30% des Verkaufspreises bleiben dann allerdings bei Apple hängen.
 

light

Boskop
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Welche Konkurenz? Zu der Zeit war Linux = Benutzerfreundlich kein Thema und zumal auch noch kostenlos. Andere wie OS2 waren schon ausgestorben und von OS X noch nichts zu sehen. Also Apple als Konkurrent, wegen sehr teurer Hardware, nur auf eigener Hardware lauffähig und für den Heimanwender nur bedingt Einsatzfähig auch kein Thema.

Also welche ernstzunehmende Konkurrenz gab es denn auf dem PC? Vom Preis mal abgesehen! Geklagt hatte ja kein Softwarekonzern.
 

Balkenende

Roter Winterkalvill
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Light, Du missverstehst es, obwohl Du es richtig auf den Punkt bringst:

es gab keine Konkurrenz, und weil sich dann bei Schleuderpreisen keine entwickeln kann, darum das Vorgehen gegen MS ;)
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Ich lese aus dem grundsätzlichen Recht eine Software weiterverkaufen zu dürfen noch lange keine Pflicht auf Herstellerseite heraus, mir dazu die technische Struktur schaffen zu müssen?
 

Balkenende

Roter Winterkalvill
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Ich habe gerade wenig Zeit.

Aber wenn ich die Pressemitteilung im Original überfliege, ist das in erster Linie ein Punktsieg für die Weiterverkäufer - die insofern auch Ideen für die Infrastruktur haben werden.

Für den normalen User kann das aus dem von Joey23 aufgezeigten Grund schon jetzt schwierig werden. Gut, Lion zB konnte man auf einem Datenträger brennen. Aber auch darauf könnten die Unternehmen eine Antwort in technischer Sicht finden ;)

Spannender finde ich die Pressemitteilung, weil sie von der Prämisse ausgeht, dass dem Erwerber der Lizenz im Zweifel ein unbegrenztes, vor allem unbefristetes Nutzungsrecht eingeräumt wird.

Da würde ich schon mal abwarten, ob das so auch im Urteil steht. Falls ja, wäre die Reaktion sicher sehr leicht, zwei Versionen anzubieten:

Eine teure mit unbefristetem Nutzungsrecht, eine billige (zB mit Preis wie bisher) mit einem zeitlich befristeten Nutzungsrecht.

Die würde dann gar nicht vom Urteil erfasst. Also, so ohne weiteres ist aus dem Urteil noch nichts gewonnen, erst mal lesen.

Das werden die Softwareschmieden auch tun.
 
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Bananenbieger

Golden Noble
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@Light / @Moriaty: Ich weiß ja nicht, in welcher Praxis ihr lebt ( *lustiger Unterton* :) ), aber ihr könnt Euch gerne z.B. in den iOS und Mac AppStores davon überzeugen, dass dort Software günstiger ist als ihre weiterveräußerbaren Retail-Versionen. Das trifft auf Apple-eigene Software genauso zu wie auf Apps von Drittanbietern. Z.B. Aperture ist jetzt für nur 62,99€ statt 199€ zu haben. Pixelmator kostet regulär rund 29€ im Mac App Store und war Pre-AppStore-Ära für rund 50€ zu haben.

Natürlich findet man auch Beispiele für Apps, die auch als AppStore-Variante nicht günstiger geworden sind. Aber viele Anbieter einfach noch gedanklich noch nicht 100% im neuen Geschäftsmodell angekommen.
 

Moriarty

Pommerscher Krummstiel
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Für den normalen User kann das aus dem von Joey23 aufgezeigten Grund schon jetzt schwierig werden. Gut, Lion zB konnte man auf einem Datenträger brennen. Aber auch darauf könnten die Unternehmen eine Antwort in technischer Sicht finden ;)
.

Wieso? Adobe zeigt doch schon lange, wie es geht.

Die Pappschachteln haben bei den Adobe-Produkten schon seit langem nur noch einen Wert für Kartonsammler und Software-ins-Regal-Steller. Adobe-Software besteht aus einer aktuellen Version, die man entweder per gekaufter CD oder aus dem Netz installiert - und einer Lizenz, die man per Adobe-ID zum Freischalten der Software nutzt.

Ebendiese kann man auch verkaufen - und Adobe liefert einem sogar mit der "Lizenzübertragung" per Formular eine bequeme Abwicklung des ganzen. So habe ich - als Privatnutzer - in den letzten Jahren schon mehrere Programme wieder verkauft.

Das einzige, worauf ich sitze, ist Aperture. Da ich seit längerem auf Lightroom umgestiegen bin, brauche ich es nichtmehr. Werde es aber nicht los. DAS ist konsumentenunfreundlich!
 

Tidus2007

Süsser Pfaffenapfel
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Mir persönlich geht es nicht um die kleinen 79ct Apps aber die großen Programme im MAS wo doch mal 100 übersteigen können.
Ein guter Schritt, ich warte jetzt nur auf eine schöne Umsetzung :)


Das wäre doch cool. Da kaufste dir Mountain Lion und verkaufst Lion weiter :).