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Gestern urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass digital-erworbene Software prinzipiell weiterverkauft werden darf. Geurteilt wurde im konkreten Fall über einen Rechtsstreit zwischen dem amerikanischen Konzern Oracle und dem Softwarehändler UsedSoft. Oracle sah die eigenen Urheberrechte verletzt, da UsedSoft mit gebrauchten Lizenzen der teuren Oracle-Software handelte. Doch wie der EuGH entschied, erschöpfe sich das Recht auf den Verkauf durch den Urheber mit dem Erstverkauf. Für Kunden bedeutet das auf lange Sicht, dass, sollte daraus eine EU-Norm folgen, Publisher wie Apple, Steam und andere Distributoren digitaler Produkte, Mechanismen nachrüsten müssen, die das Deaktivieren gekaufter Lizenzen erlauben und damit einen Weiterverkauf ermöglichen. Bislang ist dies kaum möglich, da gekaufte Software mittels Registrierung auf einen bestimmten Zugang festgeschrieben und somit unverkäuflich gemacht werden. Viele AGB sprechen zudem das Verbot aus, Software wieder zu verkaufen. All das, so zeigt zumindest das Urteil, scheint nun überholt: Bis auf die Aufspaltung von Software zum gewinnbringenden Verkauf größerer Volumina, stehe es dem Kunden frei, mit dem Produkt zu machen, was ihm beliebt.[PRBREAK][/PRBREAK]
Die Stimmen der Branche sind geteilter Natur. Oracle-Vertreterin Truiken Heydn zeigt sich enttäuscht: "Der Gerichtshof der Europäischen Union [hat] die bedeutsame Chance verpasst, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eigentum an die europäische Wirtschaft und europäische Unternehmen auszusenden.“
Anders sieht das Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstands der Grünen: "Wir begrüßen die Entscheidung (...) zur Wiederveräußerbarkeit von Software. Es ist notwendig, dass Bürgerinnen und Bürger, jetzt endlich mehr Rechte in der digitalen Welt erhalten.“

Bild via Saarbrücker Zeitung
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Die Stimmen der Branche sind geteilter Natur. Oracle-Vertreterin Truiken Heydn zeigt sich enttäuscht: "Der Gerichtshof der Europäischen Union [hat] die bedeutsame Chance verpasst, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eigentum an die europäische Wirtschaft und europäische Unternehmen auszusenden.“
Anders sieht das Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstands der Grünen: "Wir begrüßen die Entscheidung (...) zur Wiederveräußerbarkeit von Software. Es ist notwendig, dass Bürgerinnen und Bürger, jetzt endlich mehr Rechte in der digitalen Welt erhalten.“

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