• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Der Frühling lässt den Schnee schmelzen, die Vögel jubilieren und die Sonne sorgt in wenigen Tagen auch noch dafür, das Grün endlich wieder draußen zur vorherrschenden Farbe wird. Wir freuen uns über diese wunderbaren Veränderungen und hoffen, sie feuern Eure Kreativität so richtig an!. Hier geht es lang --> Klick

EU: Digitale Einkäufe müssen weiterverkauft werden können

Christian Blum

Goldrenette von Blenheim
Registriert
04.11.07
Beiträge
7.938
Gestern urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass digital-erworbene Software prinzipiell weiterverkauft werden darf. Geurteilt wurde im konkreten Fall über einen Rechtsstreit zwischen dem amerikanischen Konzern Oracle und dem Softwarehändler UsedSoft. Oracle sah die eigenen Urheberrechte verletzt, da UsedSoft mit gebrauchten Lizenzen der teuren Oracle-Software handelte. Doch wie der EuGH entschied, erschöpfe sich das Recht auf den Verkauf durch den Urheber mit dem Erstverkauf. Für Kunden bedeutet das auf lange Sicht, dass, sollte daraus eine EU-Norm folgen, Publisher wie Apple, Steam und andere Distributoren digitaler Produkte, Mechanismen nachrüsten müssen, die das Deaktivieren gekaufter Lizenzen erlauben und damit einen Weiterverkauf ermöglichen. Bislang ist dies kaum möglich, da gekaufte Software mittels Registrierung auf einen bestimmten Zugang festgeschrieben und somit unverkäuflich gemacht werden. Viele AGB sprechen zudem das Verbot aus, Software wieder zu verkaufen. All das, so zeigt zumindest das Urteil, scheint nun überholt: Bis auf die Aufspaltung von Software zum gewinnbringenden Verkauf größerer Volumina, stehe es dem Kunden frei, mit dem Produkt zu machen, was ihm beliebt.[PRBREAK][/PRBREAK]

Die Stimmen der Branche sind geteilter Natur. Oracle-Vertreterin Truiken Heydn zeigt sich enttäuscht: "Der Gerichtshof der Europäischen Union [hat] die bedeutsame Chance verpasst, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eigentum an die europäische Wirtschaft und europäische Unternehmen auszusenden.“

Anders sieht das Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstands der Grünen: "Wir begrüßen die Entscheidung (...) zur Wiederveräußerbarkeit von Software. Es ist notwendig, dass Bürgerinnen und Bürger, jetzt endlich mehr Rechte in der digitalen Welt erhalten.“

Bildschirmfoto 2012-07-04 um 11.26.10.png
Bild via Saarbrücker Zeitung

via/via
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

dedreiix

Ingrid Marie
Registriert
25.10.10
Beiträge
268
Da bin ich ja mal gespannt, wie Apple darauf reagieren wird bzw was sie sich einfallen lassen um das wieder auszuhebeln.
 

Paganethos

deaktivierter Benutzer
Registriert
18.11.07
Beiträge
3.702
Sehr gute und absolut richtige Entscheidung.
 

smoe

Roter Winterkalvill
Registriert
13.04.09
Beiträge
11.575
Huhu endlich kann ich mein 79ct iOS Spiel nach dem Durchspielen für 30ct auf eBay weiterverkaufen.

Klar es gibt auch teure Software wo sich das ganze lohnt, aber im AppStore eher die Ausnahme.

Viel sinnvoller fände ich ein Rückgaberecht. Ich hab schon die ein oder andere miese App gekauft und mich dann geärgert. Demos gibts ja nicht, und das Konzept mit den light Versionen ist auch nicht immer sinnvoll, wenn die Funktion die einen interessiert dann nur in der Pro Version verfügbar ist.

Ich weiß über den Support kann man sein Geld zurück bekommen, aber imho nicht bei Nichtgefallen, sondern nur bei Betrug oder versehentlichen Käufen...
 

BriSpe

Schöner von Nordhausen
Registriert
13.03.06
Beiträge
321
Im Prinzip ist es auch logisch, dass man wieder verkaufen darf. Ansonsten gehört einem die Software ja dann eigentlich gar nicht.

Müsste dann eigentlich auch bei Musik, Video etc. greifen
 

Crady

Friedberger Bohnapfel
Registriert
04.10.06
Beiträge
540
Ich finde es auch wichtig! Eine Möglichkeit, gekaufte Apps einfach auf eine andere AppleID zu übertragen würde ja schon reichen.

Mein neues MBA hat Lion "ab werk" drauf und ich will mein altes MBP verkaufen, für das ich Lion gekauft habe. Doch ich kann dem Käufer Lion leider nicht weiterverkaufen... Theoretisch müsste ich Lion löschen und SL wieder aufspielen...

Andererseits... wenn ich Lion an eine andere AppleID übertragen könnte, dann würde ich das Recht verlieren, Lion auch auf meinem iMac zu betreiben...
 

danousek

Tydemans Early Worcester
Registriert
05.05.09
Beiträge
399
Bzgl. der Käufe im AppStore gilt doch das 14-Tägige Rückgaberecht. Ich meine da zumindest mal etwas gelesen zu haben. Dazu evtl mal den Apple Support kontaktieren.


Sent from my iPhone using Tapatalk
 

smoe

Roter Winterkalvill
Registriert
13.04.09
Beiträge
11.575
Ne so einen umständlichen Prozess bei dem die Rückgabe nur "meistens" und erst nach Begründung möglich ist meine ich eben nicht...

Ich hätte gerne so einen Knopf wo ich einfach zb innerhalb von 24Stunden Einkäufe rückgängig machen kann, wenn es sich trotz Beschreibung und Bildern als Fehlkauf herausstellt. So wie im Google Store früher mal. Mit den ganzen Kiddies die dann Spiele kaufen, schnell durchspielen und dann zurückgeben muss man sich halt was einfallen lassen, zb keine Rückgabe von Spielen, dafür Demos.
 

courtl

Cox Orange
Registriert
08.06.10
Beiträge
97
Das Urteil ist absolut richtig und begrüßenswert. Ich denke jedoch, dass dies praktisch nur ab einem Pauschalpreis lohnen wird, also bspw. nicht bei 0,79c Apps.

Wird jedenfalls interessant wie die Anbieter von Appstores für mobile Plattformen reagieren werden - ich vermute mal anfangs gar nicht, bis ein spezielleres Urteil für diesen Fall kommt.
 

olemax

Adams Parmäne
Registriert
08.11.08
Beiträge
1.302
Bin der Meinung, dass man digital erworbene Artikel, zB ein Buch, auch digital verleihen können müsste.
 

Christian Blum

Goldrenette von Blenheim
Registriert
04.11.07
Beiträge
7.938
Das Urteil ist absolut richtig und begrüßenswert. Ich denke jedoch, dass dies praktisch nur ab einem Pauschalpreis lohnen wird, also bspw. nicht bei 0,79c Apps.


Wird jedenfalls interessant wie die Anbieter von Appstores für mobile Plattformen reagieren werden - ich vermute mal anfangs gar nicht, bis ein spezielleres Urteil für diesen Fall kommt.


Das wäre ganz gut. Besonders bei Programmen jenseits der 10 Euro wäre ich froh, erstmal vollumfänglich testen zu können mit der Sicherheit, einfach die Lizenz wieder abzutreten.
 

redhat

Bismarckapfel
Registriert
10.08.09
Beiträge
144
Wäre zwar eine super Sache für die Endverbraucher, allerdings glaube ich kaum, dass daraus (so schnell) eine EU-Norm folgen wird. Der Lobby wird schon was einfallen, um das ganze zu kompromittieren oder um Jahre zu verzögern...
 

olemax

Adams Parmäne
Registriert
08.11.08
Beiträge
1.302
Das wäre ganz gut. Besonders bei Programmen jenseits der 10 Euro wäre ich froh, erstmal vollumfänglich testen zu können mit der Sicherheit, einfach die Lizenz wieder abzutreten.

Yep. Dann würde ich sofort meine OmniFocus Lizenzen verscherbeln.
 

kommerzdoedel

Rhode Island Greening
Registriert
13.11.11
Beiträge
477
Gerade bei "Logic-Studio" - für das man im Appstore über 100 Euro zahlt, sollte man die Software weiter verkaufen können.
 

Breznsemmel

Apfel der Erkenntnis
Registriert
04.07.08
Beiträge
722
Ist ja alles schön und gut. Eigentum sollte man weiterverkaufen können, aber bei Software (Apps, eBooks...) handelt es sich nicht um Eigentum, sondern um eine Nutzungslizenz.
Wird auf jeden Fall interessant zu sehen, wie das in nationales Recht und in praktische Anwendungen in den Stores umgesetzt wird.