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Erneut Android-Trojaner

Jamsven

London Pepping
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2.046
Selbstverständlich gibt es auch eine Haftung für Software, und die ist ohne Haftungsbeschränkung des Programmierers denkbar einfach durchzusetzen.

Jeder halbwegs verständliche Anbieter einer Software wird daher seine Haftung mit einer (hoffentlich wirksamen) Klausel auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken. Und dann ist in der Tat Sense, wie Jamsven schon andeutet.

Mein alter Prof sagte dazu immer schön: "Sie zahlen immer, wir garantieren für nichts"
Der Haftungsausschluss ist teil der EULA, wobei mir ja grade auffällt, das die Rechtmäßigkeit der EULA in D umstritten ist.
Immerhin muss der Kunde zum Zeitpunkt des Kaufvertrages über die Klauseln der EULA unterrichtet sein....